Sie erhalten jährlich das Formular für die Lebensbescheinigung mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung, wenn Sie als rentenberechtigte Person einer deutschen Rentenleistung
- im Ausland leben
- in Deutschland leben und ein Bankkonto im Ausland haben
Diese werden im Zeitraum Juni/Juli 2025 maschinell erstellt und versandt.
Zusätzlich wird der Digitale Lebensnachweis angeboten. Wenn Sie diesen nutzen sollten und erfolgreich durchgeführt haben, müssen Sie das Formblatt zur Lebensbescheinigung nicht mehr zusätzlich postalisch einreichen! Alle benötigten Unterlagen (auch das Schreiben zum Digitalen Lebensnachweis) liegen Ihrer Rentenanpassungsmitteilung bei.
Wenn Sie mehr als eine Rente beziehen, können mehrere Lebensnachweise erforderlich sein. In dem Fall werden Ihnen mehrere Formblätter mit unterschiedlichen Postabrechnungsnummern und Postrentennummern für die Lebensbescheinigungen 2025 bzw. Schreiben Digitaler Lebensnachweis 2025 mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung zugesandt werden.
Bitte erbringen Sie alle erforderlichen Lebensnachweise. Dazu können Sie entweder
- alle Formblätter für die Lebensbescheinigungen 2025 ausfüllen, von einer berechtigten Stelle bestätigen lassen und diese im Original per Post zurückschicken
oder
- zu jeder Rente den Digitalen Lebensnachweis 2025 erbringen
Achtung: Die Rücksendung der papiergebunden Lebensbescheinigung per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig.
Sollten Sie eine Rentenanpassungsmitteilung ohne das Formblatt Lebensbescheinigung und ohne Schreiben zum Digitalen Lebensnachweis erhalten haben, ist eine Lebensbescheinigung in diesem Jahr nicht erforderlich. Sie brauchen dann nichts weiter zu unternehmen.
Hinweis:
Mit folgenden Ländern sind wir technisch vernetzt, sodass auf eine Lebensbescheinigung grundsätzlich verzichtet werden kann: Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn und das Vereinigte Königreich. In einigen Fällen kann dennoch ein Lebensnachweis erforderlich sein. In dem Fall erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung.
a) Die Lebensbescheinigung geht Ihnen per Post zu
Bitte unterschreiben Sie die Lebensbescheinigung eigenhändig im Teil A2 und lassen diese durch eine berechtigte Stelle im Teil B bescheinigen.
Folgende Stellen sind regelmäßig zur Bescheinigung berechtigt:
- alle Behörden; zum Beispiel: Polizei, Stadtverwaltungen (Einwohnermeldeämter, Bürgermeisterämter)
- Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate)
- Geldinstitute
- Krankenkassen
- Krankenhäuser
- Notare
- Pfarrämter
- Polikliniken
- Rabbinate
- Rentenversicherungsträger
- Rotes Kreuz
- darüber hinaus finden Sie länderspezifische Stellen, die zusätzlich berechtigt sind unter www.rentenservice.de/LB/FAQ.
Außerdem überprüfen Sie bitte die Angaben im Teil A1. Dort finden Sie Ihre persönlichen Daten. Sind diese zutreffend, müssen Sie in diesem Abschnitt nichts weiter tun. Sind diese nicht mehr zutreffend, geben Sie uns bitte im dafür vorgesehenen Feld die korrekten Daten an.
Anschließend senden Sie diese bitte im Original per Brief an folgende Anschrift zurück (nutzen Sie dafür den beiliegenden Rücksendeumschlag in Ihrer Rentenanpassungsmitteilung):
- Deutsche Post AG
- Niederlassung Renten Service
- 04078 Leipzig
- Deutschland
Die bestätigte Lebensbescheinigung ist Voraussetzung für den weiteren Bezug Ihrer deutschen Rente. Wir werden die Zahlung anhalten, falls uns das Formular nicht rechtzeitig bis zum 17.10.2025 zugeht.
b) Die Rentenanpassungsmitteilung liegt Ihnen bis August 2025 nicht vor
Wenn Ihnen die Rentenanpassungsmitteilung nicht bis zum 04. August 2025 zugegangen ist, kontaktieren Sie bitte den Renten Service (die genauen Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Information) oder Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und erkundigen Sie sich, ob in diesem Jahr eine Lebensbescheinigung erforderlich ist. Wenn Sie die Bestätigung haben, dass in diesem Jahr eine Lebensbescheinigung notwendig ist, dann finden Sie das passende Formular auf unserer Website: www.rentenservice.de/LB/Formblatt.
Bitte füllen Sie die Lebensbescheinigung aus, unterschreiben Sie diese eigenhändig und lassen Sie diese durch eine berechtigte Stelle bestätigen.
Folgende Stellen sind regelmäßig zur Bescheinigung berechtigt:
- alle Behörden; zum Beispiel: Polizei, Stadtverwaltungen (Einwohnermeldeämter, Bürgermeisterämter)
- Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate)
- Geldinstitute
- Krankenkassen
- Krankenhäuser
- Notare
- Pfarrämter
- Polikliniken
- Rabbinate
- Rentenversicherungsträger
- Rotes Kreuz
- darüber hinaus finden Sie länderspezifische Stellen, die zusätzlich berechtigt sind unter www.rentenservice.de/LB/FAQ.
Anschließend senden Sie diese bitte im Original per Brief an folgende Anschrift zurück:
- Deutsche Post AG
- Niederlassung Renten Service
- 04078 Leipzig
- Deutschland
Die bestätigte Lebensbescheinigung ist Voraussetzung für den weiteren Bezug Ihrer deutschen Rente. Wir werden die Zahlung anhalten, falls uns das Formular nicht rechtzeitig bis zum 17.10.2025 zugeht.
c) Die rentenberechtigte Person hat eine Schreibunfähigkeit/Schreibunkundigkeit
In dem Fall, dass bei einer rentenberechtigten Person eine Schreibunfähigkeit/Schreibunkundigkeit vorliegt, muss eine entsprechende Bestätigung auf der Lebensbescheinigung im Teil C1 vorgelegt werden.
d) Die rentenberechtigte Person ist nicht in der Lage, persönlich bei einer berechtigten Stelle vorstellig zu werden
In dem Fall, dass die rentenberechtigte Person nicht in der Lage ist, persönlich bei einer berechtigten Stelle vorstellig zu werden, muss eine entsprechende Bestätigung auf der Lebensbescheinigung im Teil C1 vorgelegt werden. Außerdem ist im Teil C2 die Person aufzunehmen, die bei der berechtigten Stelle vorgesprochen hat.
e) Die rentenberechtigte Person ist verstorben
Es tut uns leid, dass Sie den Tod einer geliebten Person zu betrauern haben und wir möchten Ihnen nicht mehr Aufwand bereiten als erforderlich.
Sollten Sie oder das Bestattungsunternehmen uns bereits über den Tod der rentenberechtigten Person benachrichtigt haben, dann haben sich Ihre Mitteilung und der Versand der Anpassungsmitteilung inklusive Aufforderung zum jährlichen Lebensnachweis überschnitten. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen. Andernfalls nutzen Sie bitte die „Änderungsanzeige Lebensnachweis“ oder füllen Sie den Teil C3 „Rückmeldungen an den Renten Service bei Tod der rentenberechtigten Person“ entsprechend aus und senden dies ausgefüllt an:
- Für Rentnerinnen und Rentner, die in Deutschland wohnen
- Deutsche Post AG
- Niederlassung Renten Service
- 13497 Berlin
- Für Rentnerinnen und Rentner, die nicht in Deutschland wohnen
- Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
Das Formular finden Sie hier Änderungsanzeige.