Fragen & Antworten zur Lebensbescheinigung 2025

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Lebensbescheinigung.

Es können folgende Gründe vorliegen, warum Sie keine Rentenzahlung erhalten haben:

  • Aufgrund von längeren Postwegen ist Ihr Formblatt zur Lebensbescheinigung 2024 nicht bis zum Freitag, 18. Oktober 2024 beim Renten Service gewesen
  • Wenn Sie Ihren Digitalen Lebensnachweis nach Freitag, 18. Oktober 2024 durchgeführt haben, kann es zu einer Überschneidung zwischen interner Datenverarbeitung und der Übertragung der Ergebnisdaten von POSTIDENT zum Renten Service gekommen sein.
  • Sie haben die Identifikation bei POSTIDENT noch nicht final abgeschlossen und dem Renten Service liegt keine Ergebnisdatei vor.
    Bitte überprüfen Sie den Status in der POSTIDENT App.  
  • Sie müssen für mehr als eine Rente einen Lebensnachweis erbringen. In diesem Fall haben Sie für jede Rente ein Formblatt Lebensbescheinigung und ein Schreiben zum Digitalen Lebensnacheis erhalten.
  • Sie haben versehentlich den persönlichen QR-Code einer anderen rentenberechtigten Person benutzt. Der Renten Service kann die Verwechslung nicht nachträglich korrigieren und die Ergebnisdateien auch nicht korrekt zuordnen.

Erfolgt bis zum 17. Oktober 2025 keine Reaktion auf unser Erinnerungsschreiben, werden Sie zu Ende November keine Rentenzahlungen mehr erhalten, bis Sie Ihre Lebensbescheinigung eingereicht haben.

Reichen Sie uns Ihre Lebensbescheinigung zeitnah nach, kann Ihre Zahlung kurzfristig wieder aufgenommen werden und alle ausstehenden Beträge werden Ihnen überwiesen.

Andernfalls gibt der Renten Service den Zahlauftrag zu Ende Aprile zu Ihrer Rente an Ihren Rentenversicherungsträger zurück. Für eine gegebenenfalls erforderliche Wiederaufnahme der Zahlung müssen Sie Sich danach an ihren Rentenversicherungsträger wenden. Auf Ihrem Rentenbescheid bzw. Ihrer Rentenanpassung finden Sie die Anschrift des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers.

Ausführliche Informationen zum Digitalen Lebensnachweis 2025 finden Sie unter www.rentenservice.de/DLN

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Folgende Stellen sind regelmäßig zur Bescheinigung berechtigt

  • alle Behörden; zum Beispiel: Polizei, Stadtverwaltungen (Einwohnermeldeämter, Bürgermeisterämter)
  • Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate)
  • Geldinstitute
  • Krankenkassen
  • Krankenhäuser
  • Notare
  • Pfarrämter
  • Polikliniken
  • Rabbinate
  • Rentenversicherungsträger
  • Rotes Kreuz

länderspezifische Stellen:

  • Argentinien: Associacion Filantropica Israelita (AFI), Associacion Mutal Israelita de Argentina (AMIA), Deutsche Wohltätigkeitsgemeinschaft (DWG)
  • Dänemark: Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN)
  • Großbritannien: Ärzte, Association of Jewish Refugees (AJR), Landesgruppe der Seliger-Gemeinde, German YMCA, German Welfare Council
  • Israel: Vereinigung der Israelis mitteleuropäischer Herkunft (Irgun-Jeckes)
  • Kanada: Sozialer Dienst des italienischen Handwerks (E.P.A.S.A.)
  • Paraguay: Freiwilliges Deutsches Sozialwerk (FDS)
  • Peru: deutsch-peruanischer Hilfsverein, Herr Andreas Mossier
  • USA: German Society of the City of New York

Bitte senden Sie das Formblatt Lebensbescheinigung eigenhändig unterschrieben, durch eine berechtigte Stelle bestätigt und im Original per Brief bis zum 17.10.2025 zurück an den Renten Service.

  • Deutsche Post AG
  • Niederlassung Renten Service
  • 04078 Leipzig

Alternativ können Sie schnell und sicher den Digitalen Lebensnachweis erbringen - die Rücksendung des ausgefüllten Formblatts Lebensbescheinigung ist dann nicht mehr erforderlich.

Ausführliche Informationen zum Digitalen Lebensnachweis 2025 finden Sie unter www.rentenservice.de/DLN

WICHTIG! Einreichungen per E-Mail und Fax werden nicht akzeptiert!

Wenn Sie bisher noch keinen Lebensnachweis 2025 erbracht haben - weder mit dem Formblatt Lebensbescheinigung noch mit dem Digitalen Lebensnachweis - dann können Sie dies noch bis zum 17. Oktober 2025 nachholen.

Ausführliche Informationen zum Digitalen Lebensnachweis 2025 finden Sie unter www.rentenservice.de/DLN

Nein, Einreichungen per E-Mail und Fax werden nicht akzeptiert!

Bitte senden Sie das Formblatt Lebensbescheinigung eigenhändig unterschrieben, durch eine berechtigte Stelle bestätigt und im Original per Brief bis zum 17.10.2025 zurück an den Renten Service. Nutzen Sie dafür den beiliegenden Rücksendeumschlag in Ihrer Rentenanpassungsmitteilung (Rücksendeadresse ist bereits aufgedruckt).

  • Deutsche Post AG
  • Niederlassung Renten Service
  • 04078 Leipzig
  • Deutschland

Alternativ können Sie schnell und sicher den Digitalen Lebensnachweis erbringen - die Rücksendung des ausgefüllten Formblatts Lebensbescheinigung ist dann nicht mehr erforderlich.

Ausführliche Informationen zum Digitalen Lebensnachweis 2025 finden Sie unter www.rentenservice.de/DLN

Mit zahlreichen Ländern sind wir technisch so vernetzt, dass wir auf den jährlichen Lebensnachweis verzichten können.  

Wenn Sie Ihre Rentenanpassungsmitteilung ohne Aufforderung zum jährlichen Lebensnachweis erhalten, müssen Sie in diesem Jahr nichts weiter unternehmen.

Wenn Sie als rentenberechtigte Person aufgrund einer Schreibunfähigkeit / Schreibunkundigkeit nicht in der Lage sind, die Lebensbescheinigung selbst auszufüllen

  • eine entsprechende Bestätigung muss im Teil C1 der Lebensbescheinigung erfolgen

Wenn die Sie als rentenberechtigte Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, persönlich bei einer berechtigten Stelle vorstellig zu werden

  • eine entsprechende Bestätigung muss im Teil C1 der Lebensbescheinigung erfolgen und
  • im Teil C2 wird die Person aufgenommen, die vertretend bei der berechtigten Stelle vorgesprochen hat

Es tut uns leid, dass Sie den Tod einer geliebten Person zu betrauern haben und wir möchten Ihnen nicht mehr Aufwand bereiten als erforderlich.

Sollten Sie oder das Bestattungsunternehmen uns bereits über den Tod der rentenberechtigten Person benachrichtigt haben, dann haben sich Ihre Mitteilung und der Versand der Anpassungsmitteilung inklusive Aufforderung zum jährlichen Lebensnachweis überschnitten. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen.
Andernfalls nutzen Sie bitte die "Änderungsanzeige Lebensnachweis" oder füllen Sie den Teil C3 "Rückmeldungen an den Renten Service bei Tod der rentenberechtigten Person" auf der Lebensbescheinigung aus und senden diese ausgefüllt an:

  • Für Rentnerinnen und Rentner, die in Deutschland wohnen
  • Deutsche Post AG
  • Niederlassung Renten Service
  • 13497 Berlin
  •  
  • Für Rentnerinnen und Rentner, die nicht in Deutschland wohnen
  • Deutsche Post AG
  • Niederlassung Renten Service
  • 13496 Berlin

Das Formular finden Sie hier Änderungsanzeige

Alternativ füllen Sie bitte den Teil C3 auf dem Formblatt Lebensbescheinigung aus und schicken dies mit einer Kopie der Sterbeurkunde zurück.

Der Renten Service der Deutschen Post prüft für Ihren Leistungsträger die Zahlungsvoraussetzungen (gemäß § 119 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch).

Es kann vereinzelt vorkommen, dass sich berechtigte Stellen weigern das vom Renten Service zugesandte Formblatt zur Lebensbescheinigung zu bestätigen. Dies liegt in den meisten Fällen daran, dass es nicht in der landesspezifischen Behördensprache verfasst wurde. In dem Fall können Sie sich das Formblatt zusätzlich in der geforderten landesspezifischen Behördensprache herunterladen (27 Sprachen vorhanden) und zusätzlich mit dem durch den Renten Service zugesandten Formblatt vorlegen.

Hier geht es zur Übersicht aller verfügbaren Formblätter: https://www.rentenservice.de/LB/Formblatt

Sie haben die Möglichkeit einen Ersatzzugang für den Digitalen Lebensnachweis über unser Bestellformular anzufordern.  

Link zum Bestellformular

Für die Bestellung benötigen Sie eine gültige E-Mail-Adresse, an die der Ersatzzugang übermittelt werden kann. Sobald Sie die Zugangsdaten erhalten haben, können Sie den Identifikationsprozess beginnen.

Alternativ können Sie das Formblatt Lebensbescheinigung verwenden. Dazu finden Sie hier das Formblatt Lebensbescheinigung 2025: https://www.rentenservice.de/LB/Formblatt