Ausschließlich die rentenberechtigte Person kann den Digitalen Lebensnachweis durchführen.
Es kann keine Vollmacht an eine andere Person erteilt werden.
Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer oder Sorgeberechtigte können den Digitalen Lebensnachweis nicht anstelle der rentenberechtigten Person durchführen.
Sollte die rentenberechtigte Person nicht in der Lage sein, den Digitalen Lebensnachweis durchzuführen, muss das Formblatt Lebensbescheinigung vollständig ausgefüllte, von einer berechtigten Stelle bestätigte und unterschriebene per Post an den Renten Service in Leipzig geschickt werden.
Lebensbescheinigung 2024
Wenn Sie zusammen mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung 2024 eine Aufforderung zum jährlichen Lebensnachweis erhalten, können Sie zwischen dem Digitalen Lebensnachweis und der klassischen Lebensbescheinigung wählen.