Aktuelle Informationen!
  • Seit 01.01.2022 werden vollbezahlte PZA (3,45 €) steuerfrei abgerechnet
  • Bis 03.04.2023 konnte der Anspruch auf USt.-Erstattung für vollbezahlte PZA gestellt werden
  • Ab 04.04.2023 verjährungsbedingt keine Erstattung der USt. für vollbezahlte PZA mehr durch DPAG

Was ändert sich ab dem 1. Januar 2022 bei den vollbezahlten Postzustellungsaufträgen?

Einlieferung

  • Vollbezahlte PZA müssen nicht mehr über eine Einlieferungsliste PZA eingeliefert werden.
  • Alle anderen PZA (z.B. PZA mit Mengentarifen) werden weiterhin über die Einlieferungsliste PZA eingeliefert. 
  • Seit Mitte Dezember 2021 steht eine neue Einlieferungsliste PZA zum Download zur Verfügung.

Zur Einlieferungsliste PZA

Frankierservice

  • Vollbezahlte PZA, die mit Frankierservice frankiert werden sollen, werden über die Einlieferungsliste Frankierservice eingeliefert/beauftragt.
  • Seit Mitte Dezember 2021 steht eine neue Einlieferungsliste Frankierservice zum Download zur Verfügung.

Zur neuen Einlieferungsliste Frankierservice 2022

Verkauf

  • Im Shop der Deutschen Post werden Produktmarkensets PZA und die vollbezahlte Internetmarke PZA umsatzsteuerfrei verkauft.
  • Im Distanzhandel (Katalog) der Deutschen Post werden Produktmarkensets PZA umsatzsteuerfrei verkauft.