Postvollmacht zur Abholung in der Filiale

Wir haben Sie zur Übergabe eines Einschreibens oder einer Nachnahmesendung nicht zu Hause angetroffen oder ein Brief war zu groß für Ihren Briefkasten? In solchen Fällen leiten wir Ihre Post in eine unserer Filialen weiter und hinterlassen Ihnen eine Benachrichtigungskarte.

Muss ich meine Post persönlich in der Filiale abholen?

Eine Frau und ein Mann in einer Filialie am Schalter mit einem Postmitarbeiter

Nein. Sie können eine Person Ihres Vertrauens* mit der Abholung Ihrer Sendung (einschließlich Einschreiben Eigenhändig) in der Filiale beauftragen. Hierzu füllen Sie entweder die Vollmacht auf der Rückseite der Benachrichtigungskarte – die unser Zusteller in Ihrem Briefkasten hinterlassen hat – aus oder verwenden die hier vorbereitete Postvollmacht.

Möchten Sie eine Person über einen längeren Zeitraum hinweg und nicht nur für eine spezielle Sendung mit der Abholung Ihrer benachrichtigten Post beauftragen, fragen Sie in der Filiale nach den Postvollmacht-Karten.

  • * Bitte beachten Sie, dass Ihre Sendung nur an bevollmächtigte Personen ausgegeben werden kann, die einen Personalausweis oder ein anderes Dokument zum Identitätsnachweis und die Benachrichtigungskarte in der Filiale vorlegen. Der Bevollmächtigte muss nicht volljährig sein, wenn er eine Postvollmacht sowie einen amtlichen Ausweis vorweisen kann. Unabhängig vom Alter ist eine Vertretung ausgeschlossen, wenn beim Bevollmächtigten aus anderen Gründen eine Geschäftsunfähigkeit vorliegt.

In welcher Filiale liegt meine Sendung?

In welche Filiale Ihr Brief umgeleitet wurde, finden Sie in den Angaben auf Ihrer Benachrichtigungskarte.

Die Öffnungszeiten und weitere Informationen zu unseren Filialen finden Sie auf der Benachrichtigungskarte und in der Filialsuche des Standortfinders oder in der ­Post & DHL­ App.

Häufige Fragen zur Postvollmacht

Nein. Sie können eine Person Ihres Vertrauens mit der Abholung Ihrer Sendung (einschließlich Einschreiben Eigenhändig) beauftragen und ihr eine Postvollmacht ausstellen. Sie können dafür die Rückseite der Benachrichtigungskarte nutzen oder sich hier die Postvollmacht herunterladen:

Ausgenommen sind jedoch Sendungen mit Ident-Check, da diese nur vom Empfänger persönlich entgegengenommen werden können.

Eine rechtsgültige Postvollmacht muss die Angaben zur Person, d.h. Name und Postanschrift des Vollmachtgebers und Name/Vorname des Vollmachtnehmers erhalten, ggf. auch den Stempelabdruck der Firma. Außerdem muss zwingend die physische Unterschrift des Vollmachtgebers vorliegen (Hinweis: Das Vorzeigen einer digitalen Unterschrift beispielsweise auf dem Handy wird von den Filialen der Deutsche Post aus Sicherheitsgründen leider nicht akzeptiert). Außerdem muss der Umfang zu erkennen sein, für den die Vollmacht gilt, z.B. nur für eine bestimmte Sendung (Sendungsnummer) oder für alle Sendungen in einem bestimmten Zeitraum. Stellen Geschäftskunden eine Vollmacht aus und beauftragen Subunternehmer (z.B. Transportfirmen) zur Abholung, muss ersichtlich sein, welche Firma/Firmen für den Vollmachtgeber zur Sendungsabholung beauftragt wurde/n. In Zweifelsfällen kann ein weiterer Nachweis der Empfangsbestätigung verlangt werden, z. B. eine Bescheinigung des Gewerbeamtes oder ein Handelsregisterauszug zur Überprüfung der Vertreterberechtigung bei Firmen.

Handelt es sich um eigenhändige Sendungen, ist durch den Vollmachtgeber ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Vollmachtnehmer auch zur Entgegennahme dieser Sendungen berechtigt ist.

Grundsätzlich muss der Vollmachtnehmer mit Personalausweis oder einem anderen Dokument zum Identitätsnachweis nachweisen, dass er die in der Postvollmacht benannte Person ist.

Wie lange eine Postvollmacht gilt, gibt immer der Vollmachtgeber vor. Mit der Abgabe der Benachrichtigungskarte in der Filiale (die sich nur auf eine bestimmte Sendungsnummer bezieht) ist nach der Abholung der Sendung durch den Vollmachtnehmer die Vollmacht beendet (einmalige Vollmacht). Der Vollmachtgeber kann jedoch auch formlos (bspw. auf einem normalen Stück Papier, mit dem Ausdruck „Muster Postvollmacht“ oder mit den gelben Postvollmacht-Karten (die er in unseren Filialen erhält), seine Postvollmacht für einen längeren Zeitraum ausstellen, indem er das gewünschte Enddatum einträgt. Sie kann aber auch ohne Frist ausgestellt werden. Dann gilt sie bis auf Widerruf.

Eine Postvollmacht kann nur abgelehnt werden, wenn sie nicht alle notwendigen Angaben enthält (s. „Wann ist eine Postvollmacht rechtsgültig?“)  oder ein offensichtlicher Missbrauchsfall vorliegt (z.B. vor den Augen des Filialmitarbeiters/Filialmitarbeiterin stellt sich der Abholer selbst eine Vollmacht aus).

Ihre Sendungen werden bis zu sieben Werktage in der Filiale aufbewahrt. Nach dieser Frist gehen sie zurück an den Absender.

Ihre Post können Sie am folgenden Tag nach Erhalt der Benachrichtigungskarte in der Filiale abholen. Bitte beachten Sie auch die Angaben zur Uhrzeit und die Öffnungszeiten der Filiale.

Entweder hat uns der Absender mit der persönlichen Übergabe eines Briefes per Einschreiben oder Nachnahme beauftragt oder ein Brief hat nicht in Ihren Briefkasten gepasst.  

Wenn größere Briefe und Warensendungen häufiger in die Filiale umgeleitet werden, prüfen Sie bitte, ob Ihr Hausbriefkasten die DIN-Norm erfüllt.