Für bestimmte amtliche Schriftstücke ist eine förmliche Zustellung vorgesehen. Hierzu dient der Postzustellungsauftrag.
Die Deutsche Post ist der erfahrenste und größte Dienstleister für die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach den gesetzlichen Vorschriften über die förmliche Zustellung. Unsere Kunden sind insbesondere Gerichte und Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen (zum Beispiel Bußgeldstellen) sowie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die befugt sind, nach den Vorgaben der Zivil- und Verwaltungsprozessordnungen zuzustellen.