Der Postzustellungsauftrag ab 01.07.2025

Nach 17 Jahren stabiler Preise für den Postzustellungsauftrag beabsichtigt die Deutsche Post eine Anpassung der Preise, um trotz höherer Lohn-, Transport- und Energiekosten weiterhin eine qualitativ hochwertige Leistung anbieten zu können.

Voraussichtlich Anfang Mai wird die Bundesnetzagentur neue Preise für den Zeitraum ab dem 01.07.2025 festsetzen, worüber wir Sie dann entsprechend informieren werden.

Hier erhalten Sie zunächst wichtige Informationen über die geplanten Produktanpassungen.

Die förmliche Zustellung bleibt unverändert

Die Vorteile der förmlichen Zustellung amtlicher Schriftstücke, wie zum Beispiel in Bußgeld- oder Mahnverfahren oder in gerichtlichen Verfahren, bleiben unverändert. Es wird weiterhin nach den Vorschriften der Prozessordnungen zugestellt und die Art und Weise der Zustellung in der Zustellungsurkunde festgehalten. Informationen hierzu finden Sie auf der Startseite.

Produktanpassungen

Grundprodukt

Der PZA ohne gesonderten Vertrag (Vollpreis) bleibt in seiner Leistung unverändert. Lediglich der Stückpreis wird angepasst.

Vertragsprodukte PZA und ePZA

Für die Vertragsprodukte PZA und ePZA sind folgende Änderungen vorgesehen:

  • Preisliche Unterscheidung zwischen PZA/ePZA Kleinformat* und PZA/ePZA Großformat**. Profitieren Sie von einem günstigeren Preis bei der Einlieferung kleinerer Sendungsformate!
  • Zukünftig zwei Entgeltstufen ab 10.000 bzw. ab 48.000 Sendungen p.a. Dadurch erreichen mehr Kunden die optimale Entgeltstufe.
  • Einlieferung immer in Einzelumschlägen, also ein Postzustellungsauftrag je äußerem Umschlag. Dies ermöglicht eine reibungslose Verarbeitung in unseren Logistikzentren und damit eine bestmögliche Qualität unserer Dienstleistung für Sie als Kunden.

* Die Sendungen im Format PZA/ePZA Kleinformat müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • - Länge 14-23,5 cm, Breite 9-12,5 cm, Höhe bis 0,5 cm
  • - Gestaltung der Aufschriftsseite: die Beanschriftung muss so gestaltet sein, dass nur PLZ und Ort sichtbar sind.
  • - Maschinenlesbare Beschriftung: Druckschrift oder Handblockschrift, dunkle Schrift auf hellem Grund

Bei Abweichungen gilt der Preis für das Format PZA/ePZA Großformat.

** Die Sendungen im Format PZA/ePZA Großformat müssen folgende Bedingungen erfüllen:

- Länge 10 - 35,3 cm, Breite 7 - 25 cm, Höhe bis 5 cm

Ein Höchstgewicht ist bei beiden Formaten nicht vorgesehen.

Preisanpassungen

Die zukünftig geltenden Preise unterliegen der Genehmigung der Bundesnetzagentur. Sobald uns die Preise im Mai vorliegen, finden Sie diese hier.

Mit den neuen Preisen sind weiterhin alle Leistungen für den Auftraggeber abgegolten, also auch die Rücksendung der ausgefüllten Zustellungsurkunde als gewöhnlicher Brief, gegebenenfalls die Rücksendung des Auftrages bei Undurchführbarkeit sowie gegebenenfalls auch die Niederlegung des Schriftstückes oder die Rücksendung nicht abgeholter Schriftstücke. Auch in Zukunft wird es bei Erreichung der Mindestsendungsmengen pro Jahr Sonderkonditionen geben.

Häufig gestellte Fragen

Die Preise beim Postzustellungsauftrag sind seit 2008 stabil. Um unseren Kunden angesichts höherer Lohn-, Transport- und Energiekosten weiterhin eine qualitativ hochwertige Leistung anbieten zu können, beabsichtigt die Deutsche Post eine Anpassung der Preise. Da die Preise der Genehmigung der Bundesnetzagentur unterliegen, hat die Deutsche Post im Februar 2025 entsprechende Entgeltanträge vorgelegt.

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Beim Grundprodukt wird es keine Produktanpassungen geben. Es kann weiterhin wie gewohnt eingeliefert werden. Lediglich der Preis wird zum 01.07.2025 angepasst.

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Es wird zwei Entgeltstufen (Mindestmenge gesammelte Rückführung) bei den Vertragsprodukten PZA und ePZA geben = 10.000 Stück p.a. und 48.000 Stück p.a. So erreichen mehr Kunden als bisher die optimale Entgeltstufe. Die Entgeltstufe ePZA 5.000 Stück p.a. entfällt.

Darüber hinaus wird es eine preisliche Unterscheidung zwischen PZA/ePZA Kleinformat (max. Länge 14 - 23,5 cm, Breite 9 - 12,5 cm, Höhe bis 0,5 cm) und PZA/ePZA Großformat (Länge 10 - 35,3 cm, Breite 7 - 25 cm, Höhe bis 5 cm) geben. So profitieren Sie von einem günstigeren Preis bei der Einlieferung kleinerer Sendungsformate im Vergleich zu großen Sendungen.

Die Vertragsprodukte werden zukünftig nur in Einzelumschlägen (keine Sammelumschläge) eingeliefert. Die Einlieferung ist weiterhin über die Filiale sowie Großannahmestelle möglich.

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Die Änderungen gelten voraussichtlich ab dem 01.07.2025, die Genehmigung durch die Bundesnetzagentur vorausgesetzt.

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