Durch einen PZA werden amtliche Schriftstücke nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung zugestellt. Diese Zustellung wird mit einer Urkunde dokumentiert.
Über die Zustellung oder Niederlegung erstellt die Deutsche Post eine öffentliche Urkunde als Beleg für den Auftraggeber.
Bei Verwendung von Zustellungsurkunden mit Barcode ist die Sendungsverfolgung über das Geschäftskundenportal möglich.
Die Produktvariante ePZA beinhaltet zudem die elektronische Erfassung und Bereitstellung der Daten und Images der Zustellungsurkunden.
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