Postzustellungsauftrag Fragen und Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Postzustellungsauftrag

Durch einen PZA werden amtliche Schriftstücke nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung zugestellt. Diese Zustellung wird mit einer Urkunde dokumentiert.

Über die Zustellung oder Niederlegung erstellt die Deutsche Post eine öffentliche Urkunde als Beleg für den Auftraggeber.

Bei Verwendung von Zustellungsurkunden mit Barcode ist die Sendungsverfolgung über das Geschäftskundenportal möglich.

Die Produktvariante ePZA beinhaltet zudem die elektronische Erfassung und Bereitstellung der Daten und Images der Zustellungsurkunden.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Der PZA wird zum Beispiel bei Vorladungen, Bußgeld- und Mahnbescheiden verwendet, aber auch beim Versand anderer Schriftstücke, für die eine dokumentierte und zeitlich nachvollziehbare Zustellung insbesondere gemäß Zivilprozessordnung vorgesehen oder gewünscht ist.

Auftraggeber sind beispielsweise Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen (zum Beispiel Bußgeldstellen), Gerichte und Gerichtsvollzieher:innen, Schiedsmänner/-frauen.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Es dürfen ausschließlich Umschläge und Formulare eingesetzt werden, die den Vorgaben der Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) entsprechen.

Der äußere Umschlag sollte nach Möglichkeit nicht größer sein als 238 × 125 mm, generell gelten für den äußeren Umschlag die Höchstmaße wie für Briefe. Ein Höchstgewicht ist nicht vorgegeben.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Der PZA wird immer an einen Zustellstützpunkt (PLZ und Ort) adressiert. Bitte beachten Sie bei der Verwendung von Fensterbriefumschlägen, dass ausschließlich PLZ und Ort im Fenster zu sehen sind und nicht die komplette Anschrift des Empfängers, um eine reibungslose Bearbeitung in unseren Sortierzentren zu ermöglichen. Auch darf PLZ und Ort nicht aus dem Sichtfenster herausrutschen.

Der PZA kann nicht an Postfächer zugestellt werden, bitte adressieren Sie ihn immer an die Hausanschrift des Adressaten.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Nein, der PZA kann nur an Zustellanschriften im Bereich der Bundesrepublik Deutschland adressiert werden.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Ein Postzustellungsauftrag kostet derzeit 3,45 EUR. Hiermit sind alle Leistungen für den Auftraggeber abgegolten, also auch die Rücksendung der ausgefüllten Zustellungsurkunde als gewöhnlicher Brief, gegebenenfalls die Rücksendung des Auftrages bei Undurchführbarkeit sowie gegebenenfalls auch die Niederlegung des Schriftstückes oder die Rücksendung nicht abgeholter Schriftstücke.

Bei Versendung von regelmäßig mindestens 5.000 PZA pro Kalenderjahr über die Deutsche Post kann es Sonderkonditionen geben. Voraussetzungen für Sonderkonditionen sind der Abschluss eines Rahmenvertrages mit der Deutschen Post AG und die Erbringung von Mindesteinlieferungsmengen. Zudem muss auf jeder Zustellungsurkunde (ZU) ein Barcode aufgebracht werden. Auf Wunsch können ZU mit eingedrucktem Barcode kostenlos bei der Deutschen Post AG bezogen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater der Deutschen Post.

Folgende Vertragsprodukte mit entsprechenden Mindesteinlieferungsmengen werden angeboten:

PZA Vertragsprodukte:

  • PZA ab 10.000 Stück pro Kalenderjahr: 2,32 EUR*
  • PZA ab 72.000 Stück pro Kalenderjahr: 2,19 EUR*

ePZA Vertragsprodukte (inkl. elektronischer Erfassung und Bereitstellung der ZU-Daten und Images):

  • ePZA ab 5.000 Stück pro Kalenderjahr: 3,09 EUR*
  • ePZA ab 10.000 Stück pro Kalenderjahr: 2,63 EUR*
  • ePZA ab 72.000 Stück pro Kalenderjahr: 2,51 EUR*

*  Umsatzsteuerfrei ab 01.01.2025

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Der Kunde steckt die vorbereitete Zustellungsurkunde und den an den Empfänger adressierten und verschlossenen Innenumschlag, der das eigentliche Schriftstück/Dokument enthält, in einen besonderen Versandumschlag (äußerer Umschlag).

Dieser äußere Umschlag wird mit dem fälligen Entgelt freigemacht. Die Freimachung ist möglich mit Briefmarken, Internetmarke, Produktmarke Postzustellungsauftrag, Freistempelabdruck oder DV-Freimachung.

Der äußere Umschlag trägt die Anschrift des zuständigen Zustellstützpunktes:

Deutsche Post AG

Zustellstützpunkt

PLZ und Bestimmungsort (aus der Anschrift des PZA).

Bitte beachten Sie bei der Verwendung von Fensterbriefumschlägen, dass ausschließlich PLZ und Ort im Fenster sichtbar sind und nicht die komplette Anschrift des Empfängers.

Die Einlieferung ist möglich über Briefkasten und Filiale bzw. Agentur der Deutschen Post, bei größeren Einlieferungen auch über eine Großannahmestelle.

Bei Vertragskunden ist die Verwendung einer Einlieferungsliste verpflichtend.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Der Postzustellungsauftrag wird in der Regel am nächsten Werktag nach Einlieferung zugestellt. Die ausgefüllte Urkunde trifft in der Regel innerhalb von drei bis vier Werktagen beim Auftraggeber ein.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Formulare und Umschläge müssen den Vorgaben der Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) entsprechen.

Die Deutsche Post stellt Zustellungsurkunden kostenfrei  zur Verfügung.  

Sets aus Urkunde, innerem und äußerem Umschlag können online bestellt werden.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Die förmliche Zustellung entsprechend den gesetzlichen Regelungen erfolgt grundsätzlich durch persönliche Übergabe an einen Empfänger oder berechtigten Ersatzempfänger. Sofern eine persönliche Übergabe nicht möglich ist, wird der PZA in den Hausbriefkasten eingelegt oder durch Niederlegung in einer Filiale der Deutschen Post (mit entsprechender Benachrichtigung an den Empfänger) zugestellt.

Das niedergelegte Schriftstück wird drei Monate zur Abholung bereitgehalten. Wenn es innerhalb der Lagerfrist nicht abgeholt wurde, wird es an den Auftraggeber zurückgesandt.

Der Auftraggeber erhält eine Urkunde mit der Bestätigung der Zustellung / Niederlegung.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Für die Beförderung des Postzustellungsauftrages zum Zustellstützpunkt sowie für die Rücksendung der ausgefüllten Urkunde, des nicht abgeholten Schriftstückes und nicht ausführbarer Aufträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG BRIEF NATIONAL (AGB BRIEF NATIONAL). 

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Kundenservice BRIEF

Tel.: 0228 4333112

montags bis freitags von 8 - 18 Uhr, samstags von 8 - 14 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen)

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Ja. Wenn der Absender mehrere PZA hat, die an denselben Zustellstützpunkt adressiert sind (PLZ und Bestimmungsort aus der Anschrift des PZA), können auch mehrere PZA in einen äußeren Umschlag gesteckt werden.

Enthält der äußere Umschlag z. B. vier PZA wird auf dem äußeren Umschlag das Entgelt für vier PZA frankiert (z. B. vier Produktmarken zu jeweils 3,45 EUR) und die Anzahl "4" für vier PZA in das vorgesehene Feld ".... Postzustellungsauftrag(aufträge)" eingetragen.

Wir empfehlen jedoch den Versand von einem PZA je äußerem Umschlag für eine reibungslose Bearbeitung in unseren Sortierzentren.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Postzustellungsauftrag ab dem 01.07.2025

Die Preise beim Postzustellungsauftrag sind seit 2008 stabil. Um unseren Kunden angesichts höherer Lohn-, Transport- und Energiekosten weiterhin eine qualitativ hochwertige Leistung anbieten zu können, beabsichtigt die Deutsche Post eine Anpassung der Preise. Da die Preise der Genehmigung der Bundesnetzagentur unterliegen, hat die Deutsche Post im Februar 2025 entsprechende Entgeltanträge vorgelegt.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Es wird weiterhin ein Grundprodukt zum Vollpreis geben, sowie Vertragsprodukte PZA und ePZA zu einem vergünstigten Entgelt.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Beim Grundprodukt wird es keine Produktanpassungen geben. Es kann weiterhin wie gewohnt eingeliefert werden. Lediglich der Preis wird zum 01.07.2025 angepasst.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Es wird zwei Entgeltstufen (Mindestmenge gesammelte Rückführung) bei den Vertragsprodukten PZA und ePZA geben = 10.000 Stück p.a. und 48.000 Stück p.a. So erreichen mehr Kunden als bisher die optimale Entgeltstufe. Die Entgeltstufe ePZA 5.000 Stück p.a. entfällt.

Darüber hinaus wird es eine preisliche Unterscheidung zwischen PZA/ePZA Kleinformat (max. Länge 14 - 23,5 cm, Breite 9 - 12,5 cm, Höhe bis 0,5 cm) und PZA/ePZA Großformat (Länge 10 - 35,3 cm, Breite 7 - 25 cm, Höhe bis 5 cm) geben. So profitieren Sie von einem günstigeren Preis bei der Einlieferung kleinerer Sendungsformate im Vergleich zu großen Sendungen.

Die Vertragsprodukte werden zukünftig nur in Einzelumschlägen (keine Sammelumschläge) eingeliefert. Die Einlieferung ist weiterhin über die Filiale sowie Großannahmestelle möglich.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Die Änderungen gelten voraussichtlich ab dem 01.07.2025, die Genehmigung durch die Bundesnetzagentur vorausgesetzt.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Die Sendungen müssen folgende Bedingungen erfüllen:

PZA/ePZA Kleinformat

  • Länge 14-23,5 cm, Breite 9-12,5 cm, Höhe bis 0,5 cm (nur PZA/ePZA Kleinformat)
  • Gestaltung der Aufschriftsseite: Die Beanschriftung muss so gestaltet sein, dass nur PLZ und Ort sichtbar sind.
  • Maschinenlesbare Beschriftung: Druckschrift oder Handblockschrift, dunkle Schrift auf hellem Grund

Bei Abweichungen gilt der Preis für das Format PZA Großformat.

Ein Höchstgewicht ist nicht vorgesehen.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Zum 01.07.2025 wird es eine neue angepasste Einlieferungsliste geben. Diese wird einige Wochen vorher zum Download bereitstehen.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Postzustellungsauftrag Umsatzsteuer

Nach den Regelungen des neuen Postgesetzes ist der Postzustellungsauftrag (PZA) dem Universaldienst zugeordnet, so dass dieser umsatzsteuerfrei anzubieten ist. Dies gilt sowohl für den vollbezahlten PZA (bereits steuerfrei), als auch für die Vertragspreise.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

In diesen Fällen (z. B. Sendungen, bei denen neben dem PZA der Frankierservice beauftragt wurde) werden die Bestandteile des Gesamtpreises den jeweiligen Leistungen zugeordnet. Das Entgelt für die Universaldienstleistung wird steuerfrei abgerechnet, während die steuerpflichtigen Zusatzleistungen mit USt. fakturiert werden.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Ja, auch für die umsatzsteuerbefreiten PZA-Vertragspreise muss weiterhin mit der Einlieferungsliste PZA bzw. dem Lieferschein Frankierservice eingeliefert werden. Die Einlieferungsliste steht unter www.einlieferungslisten.de zum Download zur Verfügung.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.