Bei Änderungen der Empfänger-Anschrift von Briefsendungen aus den nachfolgenden Gründen:
- Umzug
- Sterbefall
- Betreuung (bei gerichtlich angeordneter Betreuung oder privatrechtlicher Betreuungsvollmacht)
- Insolvenz
- vorübergehende Abwesenheit, d.h. vorübergehende Änderung der Anschrift (z. B. befristete Versetzungen, Kuraufenthalte o. ä.)
Beim geschäftlichen Nachsendeauftrag handelt es sich beim Empfänger der Briefsendungen, für den der NACHSENDESERVICE eingerichtet wird, um einen Betrieb, eine Firma oder öffentliche Einrichtung. Beim privaten Nachsendeauftrag handelt es sich beim Empfänger der Briefsendungen um eine oder mehrere Privatperson(en).
Bitte beachten Sie:
Beauftragen Sie Ihren Nachsendeauftrag spätestens 5 Werktage vor Auftragsbeginn.
Die Deutsche Post bietet eine Vertragslaufzeit von wahlweise 6 oder 12 Monaten an (bei Umzug, Sterbefall, sonstigen Gründen). Die Mindestlaufzeit beim NACHSENDESERVICE wegen vorübergehender Abwesenheit beträgt 14 Tage und maximal 12 Monate.
Der NACHSENDESERVICE eignet sich nicht für die Weiterleitung von Briefsendungen an eine andere Anschrift zum Zweck der Digitalisierung der Post. Auch ist der NACHSENDESERVICE nicht in Kombination mit POSTSCAN anwendbar. Bei einer gleichzeitigen Nutzung von NACHSENDESERVICE und POSTSCAN kann technisch leider nicht immer sichergestellt werden, dass Sie Ihre Sendung auf dem gewünschten Kanal empfangen. Daher ist eine Beauftragung dieser beiden Services für den gleichen Zeitraum und dieselbe Anschrift leider nicht möglich. Weitere Informationen zu POSTSCAN finden Sie unter deutschepost.de/postscan.
Vielen Dank für Ihr Feedback.