Erfolgreiche Datenübermittlung
Nach erfolgreicher Übermittlung der Daten an das POSTIDENT Portal erfolgt eine Rückleitung auf die Website des Geschäftspartners.
Dokumentenprüfung und Datenbereitstellung
Im Hintergrund erfolgt die Überprüfung der erstellten Aufnahmen mittels Software und Methoden des maschinellen Lernens. Hierbei wird sowohl die Echtheit der Ausweisdokumente anhand verschiedener Sicherheitsmerkmale, als auch die Übereinstimmung des Lichtbilds des Dokuments mit der von Ihnen aufgenommen Videosequenz überprüft. Bei Auffälligkeiten und zur Überprüfung der korrekten Funktionsweise der Software können geschulte Servicemitarbeiter zur Prüfung einzelner Identifikationsvorgänge herangezogen werden. Die Identifizierungsdaten werden nach der Prüfung automatisch an den Geschäftspartner übermittelt.
Sie haben gemäß Art. 22 Abs. 3 DSGVO bei Einsatz automatisierter Entscheidungsfindung das Recht auf Eingreifen einer Person auf Seiten des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung. Diese Rechte sind dem Partner gegenüber geltend zu machen, der Ihnen z.B. alternative Verfahren anbieten kann.
Erläuterungen zu erfassten und übermittelten Daten
Die Ausweis- und Nachweisdaten (u.a. die digitale Kopie des Ausweisdokumentes) werden in diesem Zusammenhang für die Übermittlung an den Geschäftspartner und zur Verifizierung der Daten erhoben. Die Übermittlung der Nachweisdaten (z.B. digitalen Kopie des Ausweisdokuments) erfolgt nur an Geschäftspartner, die einer entsprechenden regulatorischen Anforderung unterliegen (z.B. eIDAS-Verordnung). Zur Qualitätssicherung können Ausweis- und Nachweisdaten zusätzlich durch die Deutsch Post AG verarbeitet werden. Siehe hierzu: Qualitätssicherung bei AutoID
Verarbeitung biometrischer Daten
Im Rahmen der Durchführung des Verfahrens POSTIDENT durch AutoID werden biometrische Daten verarbeitet, um Betrugsversuche wie z. B. Identitätsdiebstahl besser erkennen zu können. Dabei werden z.B. die Positionsdaten des Gesichts mit dem Ausweisdokument verglichen.
Ihre biometrischen Daten werden nicht gespeichert. Gespeichert werden nur Ergebnisse der Verarbeitung, die selbst keine biometrischen Daten darstellen und auch keinen Rückschluss auf die zu identifizierende Person zulassen. Darüber hinaus erfolgt auch keine weitergehende Verarbeitung wie z. B. für Analysen oder Profiling.
Möchten Sie die Verarbeitung biometrischer Daten vermeiden, können Sie - sofern von Ihrem Geschäftspartner angeboten - alternativ andere Verfahren nutzen wie POSTIDENT durch Postfiliale oder POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion. Werden diese nicht von Ihrem Geschäftspartner angeboten, setzen Sie sich bitte mit diesem in Verbindung.
Qualitätssicherung beim Verfahren AutoID
Verantwortlich im Sinne des Datenschutzes ist hierfür die Deutsche Post AG.
Für die kontinuierliche Verbesserung der Identifikation mittels der automatisierten Entscheidungsfindung beim Verfahren AutoID kann die Erhebung und Nutzung von Ausweis- und Nachweisdaten erforderlich sein. Die Daten werden in diesem Falle etwa zum Zwecke der Vorbeugung von Betrugsfällen sowie der Sicherstellung der Korrektheit und laufenden Optimierung der eingesetzten Methoden des maschinellen Lernens und der zugehörigen Software verwendet.
Selbstverständlich werden Ihre Daten hierfür nur so lange aufbewahrt, wie es zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendig ist und danach sicher gelöscht. Siehe Speicherfristen
Auch hierfür werden jederzeit höchste Anforderungen an die Sicherung der streng vertraulichen Daten erfüllt und kontinuierlich durch unsere IT Security Maßnahmen überwacht.
Sofern Sie im Nachgang an die Identifikation Ihre Zustimmung zur Nutzung Ihrer Daten zum Zwecke der Qualitätssicherung für AutoID widerrufen möchten, schreiben Sie Ihren Widerruf bitte an: serviceteam.postident@deutschepost.de
Die Rechtsgrundlage hierfür bildet hierfür Art. 6 Abs.1 lit. f) DSGVO. Die Nutzung der Identifizierungsdaten zur Qualitätssicherung dient der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung und der Vermeidung von Fehlentscheidungen bei der automatisierten Verarbeitung. Den Interessen der Betroffenen werden durch sehr beschränkte Zugriffsrechte, eine Speicherdauer von maximal 180 Tagen sowie einer Widerspruchsmöglichkeit Rechnung getragen.