Bitte achten Sie auf die Einhaltung der Anforderungen an Papiergewicht und -qualität, Farbgebung und Maße, um die Qualität und die Automationsfähigkeit sicherzustellen.
Darüber hinaus sind gewisse Vorlaufzeiten für Druck und Nachdruck zu berücksichtigen.
Nachfolgend wird erklärt, worauf Wahlveranstalter achten und welche Punkte bei der Wahldurchführung entschieden werden sollen.
Automationsgerechte Gestaltung
Unser TippDie Auswahl eines professionellen Druckdienstleisters für den Versand von Wahlbenachrichtigungen, Briefwahlunterlagen und Wahlbriefen ist das A und O. |
Hinweise zur Wahlbenachrichtigung
Versand: Der Versand der Wahlbenachrichtigung ist als Postkarte, Standard- oder Kompaktbrief möglich.
Mindestmenge: Es ist keine Mindestmenge für den Versand erforderlich. Ausnahme: Einlieferung im Rahmen von Teilleistungen zur Erzielung von Rabatten. Informationen hierzu finden Sie unter deutschepost.de/teilleistungen
Digitale Frankierung: Sendungen mit digitalen Frankierungen (z.B. DV-Freimachung) müssen ebenso den Vorgaben der Automationsfähigkeit entsprechen und maschinell lesbar sein.
Die verschiedenen Versandmöglichkeiten der Wahlbenachrichtigung
Automationsfähigkeit: Die Sendungen müssen automationsgerecht gestaltet sein. Standardsendungen müssen zudem die Vorgaben zur physischen Beschaffenheit erfüllen.
Sendungen im Rahmen von Teilleistungen müssen darüber hinaus maschinell lesbar sein und in allen Formaten die Vorgaben zur physischen Beschaffenheit erfüllen.
Postkarte | Standardbrief | Kompaktbrief |
Alle wichtigen Infos zum Thema „Automationsfähige Briefsendungen“ finden Sie im entsprechenden Leitfaden der Deutschen Post oder wenden Sie sich an die Expert*innen des Automationsmanagements: automationsfaehigebriefe@deutschepost.de |
Unser TippWenn Sie Ihre Sendungen im Rahmen von Teilleistungen (Mindestmengen erforderlich) einliefern, profitieren Sie von attraktiven Rabatten bei gleichbleibend hoher Zustellqualität. |
Gestaltung Wahlbenachrichtigung
Bei der Gestaltung der Wahlbenachrichtigung sind unterschiedliche Vorgaben wie z.B. Absender-, Frankier- oder Codierzone zu berücksichtigen und einzuhalten.
Fensterbriefhülle: Bei einer Fensterbriefhülle darf sich der Sendungsinhalt nicht so weit verschieben, sodass Teile der Aufschrift verdeckt werden oder andere Angaben im Fenster erscheinen. Die Aufschrift muss immer vollständig im Fenster stehen und mindestens 3 mm Abstand zu allen Rändern haben.
Kennzeichnungen: Kennzeichnungen wie „Inhalt: Wahlbenachrichtigung“ können oberhalb oder rechts vom Fenster angebracht werden. Dabei ist ein Abstand von mindestens 10 mm zwischen Hinweis und Fenster einzuhalten.
Weitere Gestaltungsbeispiele finden Sie in unserer Broschüre “Informationen für Druckdienstleister” oder wenden Sie sich an die Expert*innen des Automationsmanagements: automationsfaehigebriefe@deutschepost.de |
Gestaltung Briefwahlunterlagen
Gestaltungsbeispiel einer Briefhülle
ohne Fenster im Format DIN lang
Weitere Gestaltungsbeispiele finden Sie in unserer Broschüre „Informationen für Druckdienstleister" oder wenden Sie sich an die Expert*innen des Automationsmanagements: automationsfaehigebriefe@deutschepost.de |
Soll die Absenderangabe innerhalb der Lesezone angebracht werden, ist dies nur einzeilig oberhalb der Anschrift möglich. Sehr lange Absenderangaben können sinnvoll abgekürzt oder in der Absenderzone angebracht werden.
Vermerk zum Inhalt: Kennzeichnungen wie „Wichtige Wahlunterlagen“ oder „Eilige Wahlunterlagen“ werden oberhalb oder neben dem Adressfeld positioniert. Dabei sollte unbedingt ein Abstand von mindestens 20 mm zwischen Hinweis und Adressfeld eingehalten werden.
Unsere TippsWir empfehlen für den Versand von Briefwahlunterlagen den Aufdruck „Wichtige Wahlunterlagen“.Binden Sie uns bereits in der Planungsphase ein und legen Sie Layouts Ihrer Wahlsendungen zwecks Prüfung der korrekten Gestaltung vor. |
Gestaltung Wahlbriefe
Grundsätzliches zur Briefwahl
Nach dem Bundeswahlgesetz §36 (4) können Wahlbriefe unentgeltlich eingeliefert werden, wenn sie sich in amtlichen Wahlbriefumschlägen befinden. Die Wahlbriefumschläge müssen farblich auffällig gestaltet werden.
Abrechnung: Für die Abrechnung des Beförderungsentgeltes bei der Deutschen Post ergeben sich zwei Möglichkeiten:
- RESPONSEPLUS – Antwortelement mit Matrixcode der Deutschen Post. Bei der Beauftragung der Abrechnung mit RESPONSEPLUS muss der farblich auffällig gestaltete Wahlbriefumschlag eine Farbsättigung von maximal bis 30 Prozent ohne Schwarzanteile aufweisen. Infos zur Abrechnung von RESPONSEPLUS finden Sie auch hier.
- Bei der Verwendung von RESPONSEPLUS muss vorab ein Vertrag hierfür geschlossen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter deutschepost.de/responseplus
- Abschluss eines Auftrags zur Abrechnung von Wahlbriefen (AAW).
HinweisDer Auftrag zur Abrechnung von Wahlbriefen (AAW) muss spätestens acht Wochen vor der Wahl abgeschlossen werden. |
Unser TippBinden Sie uns bereits in der Planungsphase ein und legen Sie Layouts Ihrer Wahlsendungen zwecks Prüfung der korrekten Gestaltung vor. |
Gestaltungsbeispiel einer Briefhülle
ohne Fenster im Format C6
Weitere Gestaltungsbeispiele finden Sie in unserer Broschüre „Informationen für Druckdienstleister oder wenden Sie sich an die Expert*innen des Automationsmanagements: automationsfaehigebriefe@deutschepost.de |
Mit dem AAW werden die zu zahlenden Entgelte erst nach der Wahl als Gesamtsumme gegen Rechnung abgerechnet. |
Sie wünschen eine Beratung zur Planung Ihrer Wahl?
Wir haben die passende Lösung zur Abwicklung Ihrer Wahl für Sie. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich. Einfach das Kontaktformular ausfüllen und absenden.
Sie benötigen als Wahlveranstalter Unterstützung bei einem Servicethema:
Kontaktieren Sie einfach den Geschäfts-Kundenservice der Deutschen Post per
E-Mail unter:
wahlen@deutschepost.de
Oder besuchen Sie unseren Servicebereich für Geschäftskunden unter:
deutschepost.de/service