Informieren Sie die Deutsche Post ggf. mit der Sendungsankündigung im Rahmen von Teilleistungen über die geplanten Einlieferungen und Sendungsmengen. So ermöglichen wir einen schnellen Versand und die pünktliche Zustellung Ihrer Wahlkommunikation und unterstützen Sie bestmöglich bei der Einhaltung der gesetzlichen Fristen.