Sie möchten Ihre Publikation als POSTVERTRIEBSSTÜCK versenden? Dann muss der Zweck der Publikation sein, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit- oder Fachfragen durch redaktionelle Beiträge, die keine geschäftliche Werbung enthalten, zu informieren. Dabei müssen Vielfalt der Beiträge, Aktualität, Publizität sowie Kontinuität gewährleistet sein. Das ist bei allen Publikumszeitschriften und Zeitungen in Deutschland der Fall. Nur für Kundenmagazine oder eine Mitarbeiterzeitung können Sie das Produkt POSTVERTRIEBSSTÜCK nicht verwenden.
Die wichtigsten Merkmale des POSTVERTRIEBSSTÜCKS im Überblick:
- Presseübliche Berichterstattung: Mindestens 30% der Inhalte der Publikation müssen einen informativen, werbefreien Charakter haben. Sieht sie eher nach Werbebroschüre oder Bestellkatalog aus, kann sie nicht als POSTVERTRIEBSSTÜCK versendet werden!
- Verkaufte Auflage: Mindestens 10% der Auflage müssen gegen Entgelt verbreitet werden. Die Publikation darf also nicht ausschließlich werbefinanziert sein.
- Alles in Maßen: Das Gewicht einer Sendung – einschließlich Ihrer Beilagen – darf 1.000 g nicht überschreiten.
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