Häufige Fragen

Produktinformationen POSTCARD

POSTCARDS können von jedem Geschäfts- oder Gewerbekunden bestellt werden. Der Auftrag muss von einer, für das Unternehmen zeichnungsberechtigten Person (Prokura) gestellt werden. Auch das SEPA Lastschriftmandat (wird Ihnen separat zugeschickt) muss von dieser Person unterschrieben werden.

Wichtig: Bei der Bestellung wird ein/e Kartenmanager:in (Ansprechpartner:in) benannt. Diese Person muss bei Änderungsaufträgen, Sperrungen und Limitänderungen immer angegeben werden und ist für uns die Kontaktperson in Ihrem Unternehmen.

Im POSTCARD Auftrag wird immer ein/e Kartenmanager:in (Ansprechpartner:in) benannt. Zur Sicherheit muss der/die Kartenmanager:in bei Änderungsaufträgen, Sperrungen und Limitänderungen immer mit angegeben werden.
Ist der/die Kartenmanager:in nicht mehr bekannt oder soll er/sie geändert werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Kundenservice auf.

Jede POSTCARD hat eine eigene individuelle Kennung, z.B. den Namen eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin oder die Bezeichnung einer Abteilung. Dabei ist zu beachten, dass sich Kennungen nicht wiederholen dürfen.

Eine Datenänderung kann jederzeit über die Auftragsformulare der POSTCARD vorgenommen werden.

Sie können so viele POSTCARDS für Ihr Unternehmen bestellen, wie Sie benötigen. Es gibt keine Beschränkung der Anzahl.

POSTCARDS sind immer vor Einkäufen oder Einlieferungen vorzulegen. Wenn Sie die POSTCARD vergessen haben, können Sie leider nicht bargeldlos bezahlen.

Nicht eingesetzt werden kann die POSTCARD

  • Für Produkte und Dienstleistungen der DHL Group, für die vertraglich andere Abrechnungsmodalitäten vereinbart sind (z.B. Frankit-Maschinen, Datei Check im Rahmen der Anschriftenprüfung)
  • Für Leistungen der Postbank
  • Außerhalb der DHL Group (z.B. Karstadt)
  • Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Postamt Salzburg)
  • Wer kann die Funktion der Digitalen Postcard nutzen (ab dem 03.03.2025)?

    • Neukunden und Folgekartenbesteller der Postcard mit PIN, die ein Kundenschreiben ab dem 03.03.2025 mit QR-Code erhalten.

     

     

  • Was sind die Voraussetzungen für die Nutzung der Digitalen Postcard:

    • Klassischer Postcardvertrag (Postcard mit PIN) ist abgeschlossen.
    • Physische Postcard mit PIN ist zugesandt.
    • Betriebssystem Android oder iOS
    • Der Kunde hat den QR-Code auf dem Anschreiben der Postcard mit PIN gescannt und hat die Karte in seine Wallet geladen und aktiviert.
    • Die Digitale Postcard ist nun einsatzbereit.

     

  • Wie funktioniert das Bezahlen mit der Digitalen Postcard:
    Mobiles Bezahlen mit der Digitalen Postcard funktioniert ähnlich wie das kontaktlose Bezahlen mit einer Bankkarte. Sie benötigen dafür eine Wallet App, mit der der Bezahlprozess an der Kasse ausgeführt wird. Über diese App wird die Postcard visualisiert und kann dann wie eine physische Postcard mit PIN (Barcode etc.) genutzt werden.

     

  • Wie bestellt und erhält man die Digitale Postcard?
    Wenn Sie die physische Postcard erhalten, ist auf dem dazugehörigen Anschreiben ein QR-Code aufgedruckt. (Nur bei Postcard mit PIN)

    Scannen Sie den QR-Code direkt mit der PassWallet/AppleWallet oder über die Scan-Funktion des Smartphones. Sie werden dann durch den Installationsvorgang geleitet, bis die Karte in die Wallet integriert ist.

     

  • Beispiel Menü Passwallet (Android):

    1. Auf „Hinzufügen auf Passwallet“ klicken
    2. App aus dem Google Play Store herunterladen
    3. Karte in Passwallet anzeigen
  • Welche Vertragsbedingungen gelten?
    Ihre digitale Postcard ist eine Kopie Ihrer physisch ausgegebenen Postcard. Es gelten die bestehenden Vertragsbedingungen (Sperrung,  etc.) und die PIN der physischen Karte.

    Sie können mit der digitalen Karte wie mit der physischen Karte alle Produkte und Services der Deutschen Post bezahlen. Da wie bei der physischen Karte nur der Barcode gelesen wird, ist die Karte genau so sicher wie die physische Karte.

  • Wie ist der Zahlungsprozess bei der Digitalen Postcard?

    Der Zahlungsprozess ist der gleiche wie bei der physischen Postcard. Die Vorrausetzungen für die Nutzung der Digitalen Postcard (Siehe erste Frage) müssen gegeben sein.

     

  • Wie bezahlt man mit der Digitalen Postcard?

    • Öffnen der Wallet
    • Einloggen in die Passwallet App
    • Zum Bezahlen die digitale Postcard auswählen
    • Smartphone mit Display nach vorne nah an den Kartenscanner halten.
  • Wo kann mit der Digitalen Postcard bezahlt werden?
    Am Kassenterminal der Filiale

Produktinformationen POSTCARD eSAV

POSTCARD eSAV steht für POSTCARD mit elektronischem Sammelabrechnungsverfahren.

POSTCARD eSAV ist ein Lastschriftverfahren für die Zahlung von ANTWORTSENDUNGEN und Nachentgeltsendungen. Mögliche Zahlungsziele sind eine dekadische (alle 10 Tage) oder monatliche Abrechnung. Hinzu kommt eine monatliche sendungsmengenabhängige Gebühr. Sie erhalten täglich die Auslieferungsbelege bei Abholung/Übergabe der Sendungen. Im Geschäftskundenportal DHL finden Sie eine Transaktionsübersicht mit allen Umsätzen in diesem Verfahren.

Ja, sofern Sie über eine EKP, ein POSTFACH (als Hauptnutzer) oder eine Großempfänger- oder Aktions-PLZ (als Inhaber) verfügen und ANTWORTSENDUNGEN und/oder Nachentgeltsendungen empfangen.

Nein, Sie benötigen keine klassische POSTCARD, um POSTCARD eSAV zu nutzen. Mit dem Abschluss eines POSTCARD eSAV-Vertrags wird Ihnen automatisch für jede Ausgabestelle (z.B. POSTFACH) eine POSTCARD eSAV-Nummer zugeordnet. Sie erhalten keine physische POSTCARD. Eine POSTCARD eSAV-Abrechnung für ANTWORTSENDUNGEN und Nachentgeltsendungen läuft über das POSTCARD-Verfahren, wird aber im Gegensatz zur klassischen POSTCARD nicht taggleich abgerechnet, sondern (je nach Vereinbarung) dekadisch oder monatlich. Zusätzlich wird eine monatliche mengenabhängige Gebühr berechnet.

Die Angabe von bis zu 10 Ausgabestellen ist im Online-Vertragsformular möglich. Möchten Sie darüber hinaus weitere Ausgabestellen dem Kontrakt zuordnen (bis zu 99 Ausgabestellen sind möglich), wenden Sie sich bitte an Ihre vertriebliche Kontaktperson.

Über das Verfahren POSTCARD eSAV ist ausschließlich die Abrechnung von ANTWORTSENDUNGEN und Nachentgeltsendungen möglich, die an den Ausgabestellen (POSTFACH, GE-PLZ oder Aktions-PLZ) abgeholt werden.

Nein, eine physische POSTCARD wird nicht ausgehändigt.

Für die Teilnahme am Abrechnungsverahrens POSTCARD eSAV ist ein Vertragsabschluss POSTCARD eSAV über das Online-Formular unter deutschepost.de/postcard-esav-beauftragen erforderlich. Die klassische POSTCARD kann hierfür nicht eingesetzt werden, weil sie über einen anderen Bezahlrhythmus (taggleich Abbuchung) verfügt. Eine Umstellung ist nicht möglich, da es sich um zwei unterschiedliche Verfahren handelt.

Nein, es gibt keine PIN da auch keine physische POSTCARD ausgehändigt wird.

Nein, eine Ausgabestelle ist fest mit einer POSTCARD eSAV-Nummer verknpüft. Die Sendungen werden im Vorfeld erfasst und über die hinterlegte POSTCARD eSAV-Nummer abgerechnet.

Sie können über den Kundenservice oder Ihre zuständige Kundenbetreuung den Vertrag kündigen. Hinweis: ohne ein zugrundeliegendes POSTCARD eSAV-Abrechnungsverfahren werden ab 1.7.2026 alle ANTWORTSENDUNGEN automatisch mit Nachentgelt belegt und sind bei Abholung/Übergabe zu bezahlen.

Geben Sie am Abholungstag oder an einem der Folgetage eine/mehrere von Ihnen verweigerte Nachentgelt-Sendung(en) oder eine/mehrere auf Sie falsch sortierte Antwortsendung(en) an der Ausgabestelle zurück, erfasst die bearbeitende Kraft diese Sendungen/Entgelte. In Folge werden die so erfassten Entgelte bei der nächsten Abrechnung von der abzurechnenden Summe abgezogen.

Nach Eingang des POSTCARD eSAV-Auftrags werden lediglich wenige Tage (korrekte und vollständige Angaben vorausgesetzt) für die Vertragsanlage und den Versand der Postcard eSAV-Nummer benötigt.

Kosten und Bezahlung

Die POSTCARD ist für Sie, als Geschäfts- oder Gewerbekunde:in, ein kostenloser Service.

Es wird eine sendungsmengenabhängige Monatsgebühr ab der 1. abzurechnenden Sendung erhoben. Zusätzlich erfolgt die Abrechnung von Beförderungsentgelten der ANTWORTSENDUNG und/oder anfallender Nachentgelte nach Vereinbarung dekadisch (alle 10 Tage) oder monatlich per Lastschrift über POSTCARD eSAV.

Für die Bearbeitung und Sammlung der abrechnungsrelevanten Sendungen (ANTWORTSENDUNG oder Nachentgeltsendung) wird die Gebühr wie folgt berechnet:

  • 1 – 5 Sendungen 13,00 €
  • 6. – 100. Sendung zzgl. 0,10 € pro Sendung
  • ab 101. Sendung zzgl. 0,02 € pro Sendung

Rechenbeispiel:

Sie empfängen an Ihr Postfach innerhalb 1 Monats 150 Antwortsendungen im Format Standardbrief. Es entstehen folgende Kosten:

150 x 0,95 € (Porto) + 13 € Monatsgebühr POSTCARD eSAV (1 – 5 Sdg.) + 95 x 0,10 € (6. – 100. Sdg.) + 50 x 0,02 € (101. – 150. Sdg.) 

= 142,50 € Porto + 23,50 € Gebühr = 166 €

Nein, mit den POSTCARDS sind keine Mindestumsätze verbunden.

Beim Ersteinsatz der POSTCARD wird das Standard-Limit mit maximal 500,- € festgelegt. Ab dem Zweiteinsatz ist der Kunde/die Kundin im IT System bekannt und er/sie kann über das von ihm/ihr beauftragte tatsächliche Kartenlimit verfügen. Ist kein IT System vorhanden oder verfügbar (offline), gilt das maximale Standardlimit weiterhin.

Der POSTCARD Beleg ist für die Bezahlung in der Zustellung notwendig. Dazu muss die 17-stellige POSTCARD Nr. in die dafür vorgesehenen Felder eingetragen werden. Wenn die elektronische Version des Beleges nicht korrekt ausgefüllt wird, erscheint beim Beschreiben des Betragsfeldes eine Fehlermeldung. Eingetragen werden muss auch der zu zahlende Betrag. Die zu leistende Unterschrift auf dem POSTCARD Beleg wird mit derjenigen auf der POSTCARD abgeglichen.

Das tägliche Kartenlimit einer Karte ist der maximale Betrag, mit dem Sie an einem Tag bargeldlos bezahlen können. Diesen Betrag können Sie grundsätzlich frei wählen und Ihren Bedürfnissen flexibel anpassen.

Die Umsätze, die Sie mit POSTCARDS tätigen, werden taggenau von Ihrem Konto abgebucht. Somit stellen sich Ihre Umsätze transparent dar.

Ja, die Übersicht der Umsätze finden Sie in der Transaktionsübersicht der POSTCARD im Post & DHL Geschäftskundenportal.

Die Transaktionsübersicht ist eine monatliche Übersicht Ihrer Umsätze mit der POSTCARD und das Aufladen der Frankiermaschine sowie die Abrechnungen von Nachentgelt- und/oder ANTWORTSENDUNGEN über POSTCARD eSAV.

Wenn Sie eine POSTCARD haben oder an dem Zahlverfahren POSTCARD eSAV teilnehmen, haben Sie eine Freischaltung für das Post & DHL Geschäftskundenportal erhalten. Dort finden Sie unter der Rubrik POSTCARD die Transaktionsübersicht.

Die Transaktionsübersicht zeigt Ihnen die Umsätze eines Kalendermonats an.

Es stehen Ihnen grundsätzlich alle zwölf Monate des Vorjahres sowie alle bereits im aktuellen Jahr abgeschlossenen Monate zur Erstellung einer Transaktionsübersicht zur Verfügung. Der jüngste Vormonat im aktuellen Jahr wird immer am 10. des aktuellen Monats verfügbar.

Mit Ablauf der Übergangsfrist am 30.6.2026 endet die Möglichkeit, die ANTWORTSENDUNG bar, mit klassischer POSTCARD, oder via Mengeneinzugsverfahren MEZ bzw. Stundung zu bezahlen.

Im Post & DHL Geschäftskundenportal stellen wir Ihnen monatlich eine Transaktionsübersicht zur Verfügung. Hieraus sind die abgerechneten Mengen pro Ausgabestelle ersichtlich. Im Rechnungscenter des Portals können Sie zudem Ihre monatlichen oder dekadischen Rechnungen downloaden.

Sicherheit

Durch die Festlegung eines individuellen Limits je Karte (Höchstbetrag pro Tag) kann möglicher Schaden durch Missbrauch eingeschränkt werden.

Nein, nur wenn Sie dies wünschen. Hierfür kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld im Auftragsformular an. Für den Einsatz im Shop der Deutschen Post benötigen Sie eine POSTCARD mit PIN.

Für jede Karte kann eine PIN beauftragt werden. Die PIN bietet eine höhere Sicherheit, da hiermit die Legitimationsbedingungen verschärft werden.

Bei einem Personalwechsel, Verlust der Karte oder Vergessen ihrer PIN können sie ihre POSTCARD an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr hier sperren lassen.

Detaillierte Hinweise bzgl. der Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Nutzung Ihrer POSTCARD finden Sie hier.