Häufig gestellte Fragen

Durch die Einführung neuer Leistungen (z.B. Palettenverfolgung) und der Entgeltsicherung bei Presse ist es seit 01.01.2022 verpflichtend, den NVE-Barcode auf den Palettenleitzetteln für Pressepost anzubringen. Dazu werden, je nach verwendeter Versand-Software auch Umprogrammierungen der Anbieter nötig.

Falls Sie unsere Software "Manager Presse Distribution" verwenden: Diese bietet die notwendigen Features.

In der Broschüre "Versandhandling 2024" finden Sie Abbildungen und zusammengefasste Informationen.

Die technischen Details zum NVE-Barcode sind im AM.exchange-Entwicklerhandbuch zu finden, welches im Developer-Portal zur Verfügung steht.

Das "Auftragsmanagement im Geschäftskundenportal (GKP)" bietet diese Möglichkeit.

Dazu tragen Sie in den dafür vorgesehenen Masken die Anzahl und Ziele der Paletten ein und drucken im Anschluss die Palettenleitzettel im Onlinetool aus.

Da aktuell eine Umstellung der Presse-Buchungen von AM.portal auf AM.GK-P erfolgt, stellen wir Ihnen für beide Plattformen eine aussagekräftige Anleitung zur Verfügung.

AM.GK-P, Videotutorial "Presse Distribution - Aufträge erstellen und bearbeiten", ca. ab 08:20 min

Nach Eingabe der Palettendaten (Ziel/Menge) zum Auftrag können direkt Palettenleitzettel mit NVE-Barcode ausgedruckt werden.

Grundsätzlich gilt:
Ab 200 kg Nettogewicht MUSS eine Palette gefertigt werden.
Bis 200 kg Nettogewicht KANN eine Palette gefertigt werden.

Wenn eine Palette gefertigt wird, so MUSS ein Paletten-Leitzettel MIT NVE-Barcode verwendet werden.

Es gibt jedoch derzeit keine Vorgabe, Einlieferungen unter 200 kg, die ohne Palettenfertigung eingeliefert werden, mit Paletten-Leitzettel mit NVE-Barcode einzuliefern.

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