Wichtige Tipps zur Frankierung

So frankieren Sie Ihre Sendungen mit einer gültigen Frankierung

  • Schnelle Beförderung
  • Keine Zusatzkosten für Absender oder Empfänger

Die richtige Frankierung beginnt mit dem Erwerb gültiger Postwertzeichen. Kaufen Sie Briefmarken zum Frankieren Ihrer Post immer in unseren Postfilialen oder im Online Shop der Deutschen Post. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie für Ihr Geld auch gültige Originale erwerben.

Grundsätzlich ist gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Absender verpflichtet, die Sendung ordnungsgemäß zu frankieren (Ausnahme "Entgelt zahlt Empfänger" bei Werbeanwort oder ResponsePlus).

Was Sie bei der Frankierung beachten müssen

  • immer das zur Sendung passende Porto verwenden
  • nur in der Frankierzone aufbringen, d.h. rechts oben auf der Vorderseite der Briefsendung
  • Frankierung nicht mit Klebeband (Tesafilm) befestigen
  • keine Mischung aus verschiedenen Frankierarten, z.B. klassische Briefmarke mit Internetmarke, auf einer Sendung ("Mischfrankierung")

Briefe und POSTKARTEN dürfen nur mit gültigen Briefmarken frankiert werden. Gültig sind alle seit 2002 herausgegebenen Briefmarken mit dem Aufdruck "Deutschland" sowie die 2000/2001 erschienenen Briefmarken mit Doppelnominal (Auszeichnung in Pfennig und Euro).

Bei allen Frankierungen ist darauf zu achten, dass diese nicht aus verschiedenen Frankierarten (z.B. klassische Briefmarke und Internetmarke) kombiniert werden, um den benötigten Portowert zu erzielen.

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Unbrauchbar gewordene Briefmarken, die z.B. falsch aufgeklebt wurden, eingerissen sind, abgeschnitten wurden oder durch andere Umstände, wie einen Wasserschaden, unbrauchbar geworden sind, tauschen wir Ihnen in den meisten Filialen der Deutschen Post bis zu einem Betrag von 50 EUR gerne gegen postfrische gleichwertige Briefmarken um; bereits verklebte Briefmarken nur zusammen mit den dazugehörigen Briefumschlägen bzw. POSTKARTEN.

Verdorbene Briefmarken mit einem Portowert über 50 EUR senden Sie bitte an:

Deutsche Post AG
Service- und Versandzentrum
Retouren
Franz-Zebisch-Str. 15
92637 Weiden

Dies gilt auch für einen unbrauchbar gewordenen PLUSBRIEF oder eine PLUSKARTE. Dafür erhalten Sie eine Briefmarke in Höhe der Frankierung des PLUSBRIEFS bzw. der PLUSKARTE. Den Umschlags- bzw. Kartenanteil können wir leider nicht vergüten.

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Werden Sendungen nicht oder unzureichend frankiert, gehen sie mit der Bitte um Neuverpackung und für das gewählte Format korrekten Frankierung an den Absender zurück. Stehen dem betriebliche Gründe entgegen, werden die Sendungen an den Empfänger weitergeleitet, bei dem wir dann das fehlende Porto sowie ein Einziehungsentgelt (zusammen sog. Nachentgelt) für den zusätzlichen Aufwand erheben. Verweigert der Empfänger die Annahme, muss der Absender das Nachentgelt bezahlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter deutschepost.de/rueckgabegrund.

Ist erkennbar, dass eine Briefsendung vorsätzlich mit ungültigen Briefmarken, anderen ungültigen Frankiervermerken oder sonstigen unzulässigen Vermerken eingeliefert wurde, um die Transportleistung zu erschleichen, kann der Absender zum Ersatz der dadurch verursachten zusätzlichen Bearbeitungskosten herangezogen werden.

Einziehungsentgelt (je Einzelsendung)

  National International
Postkarte, Standard-/Kompaktbrief + 0,70 € + 0,70 €
Groß- und Maxibrief + 2,00 € + 2,00 €
Warensendung + 2,00 € + 2,00 €
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Grundsätzlich ist gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Absender verpflichtet, die Sendung ordnungsgemäß zu frankieren (Ausnahme "Entgelt zahlt Empfänger" bei Werbeanwort oder ResponsePlus).

Unzulässig sind:

  • Ungültige Briefmarken, die vor 2002 herausgegeben wurden (außer Doppelnominale mit Cent-Angabe)
  • Ungebrauchte Briefmarken und PLUSBRIEF-Marken, die aus Briefumschlägen oder Postkarten ausgeschnitten oder abgelöst wurden
  • Gebrauchte Briefmarken, die bereits zum Transport genutzt wurden
  • Briefmarken mit Matrixcode, bei denen der Matrixcode entfernt oder unleserlich gemacht wurde
  • Briefmarken anderer Länder oder Postunternehmen
  • Postwertzeichen, die nicht den Vermerk "Deutschland" tragen
  • Gegen Entwertung präparierte Postwertzeichen
  • Kopien von Briefmarken, Internetmarken oder sonstigen Frankiervermerken
  • Selbst erstellte Phantasiemarken
  • Sendungen mit einem unberechtigt verwendeten Vermerk "Kriegsgefangenenpost"
    "STS" (Student-to-Student- Sendungen)
  • Sendungen mit sonstigen unzulässigen Beförderungsvermerken, die erkennen lassen, dass der Absender das Porto nicht oder nicht vollständig zahlen und die Transportleistung erschleichen möchte

Unzulässig frankierte Sendungen werden grundsätzlich von der Deutschen Post nicht transportiert.

Für eine Sendung mit einer bewusst ungültigen, gefälschten oder manipulierten Frankierung (z. B. Briefmarke, INTERNETMARKE) oder wenn der Absender nachweislich das Entgelt nicht oder nicht vollständig entrichten will, wird zusätzlich zum fälligen Entgelt ein erhöhtes Einziehungsentgelt (Pauschalierter Schadenersatz) erhoben.

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Für eine Sendung mit einer bewusst ungültigen, gefälschten oder manipulierten Frankierung oder wenn der Absender nachweislich das Porto nicht oder nicht vollständig entrichten will, wird zusätzlich zum fälligen Porto ein erhöhtes Einziehungsentgelt (Pauschalierter Schadenersatz) für die innerbetrieblichen, erhöhten Bearbeitungskosten erhoben.

Erhöhtes Einziehungsentgelt (Pauschalierter Schadenersatz) je Sendung

Brief national 50,00 €*
Brief international 50,00 €*

Die Sendung hat keinen Anspruch auf Beförderung und wird bis zur Zahlung unserer Schadensersatzforderung als Pfand zurückbehalten.

*Dem Absender bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

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Die Haager Landkriegsordnung (Artikel 7, Ziffer 2) und der Weltpostvertrag (Artikel 16) sehen innerhalb der Vertragsstaaten die entgeltfreie Beförderung von Kriegsgefangenenpost vor. 

Die Deutsche Post befördert Kriegsgefangenenpost entgeltfrei. Die Entgeltbefreiung besteht jedoch nur für den Versand und Empfang von Kriegsgefangenenpost durch autorisierte Verbände.

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In Deutschland sind derzeit zuständig und daher ausschließlich berechtigt zum Versand und Empfang von Kriegsgefangenenpost folgende Organisationen und Verbände:

  • Internationaler Suchdienst, Arolsen
  • DRK Suchdienst
  • Kirchlicher Suchdienst
  • Deutsche Dienststelle (WASt), Berlin
  • Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge

Als 'Kriegsgefangenenpost' oder in ähnlicher Weise deklarierte Sendungen von anderen als den zulässigen Auskunftsstellen werden als unzureichend frankierte Sendungen behandelt, bei denen der Absender vorsätzlich und nachweislich das Entgelt nicht entrichten will. Hierfür wird ein Pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 50 €* zzgl. Porto gegen den Absender oder Empfänger erhoben.

*Dem Absender bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

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Nein. Jeder, der Sendungen der Deutschen Post zur Beförderung übergibt, ist verpflichtet, das im Verzeichnis Leistungen und Preise aufgeführte Entgelt zu zahlen.

Für Sendungen mit nicht ausreichender Frankierung bzw. unzulässiger Kennzeichnung wird wegen vorsätzlicher falscher Frankierung ein Pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 50 €* zzgl. Porto erhoben.

*Dem Absender bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

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