Frankiermaschinen bieten je nach Modell des Herstellers die Möglichkeit von Test-/ bzw. Musterabdrucken an, die allein zur Kontrolle von Ausdrucken sowie der Drucker-Feinjustierung dienen.
Sendungen mit Testabdruck dürfen nicht versendet werden.
Frankiermaschinen bieten je nach Modell des Herstellers die Möglichkeit von Test-/ bzw. Musterabdrucken an, die allein zur Kontrolle von Ausdrucken sowie der Drucker-Feinjustierung dienen.
Sendungen mit Testabdruck dürfen nicht versendet werden.
Umhüllungen, Karten und Aufschriftenzettel für Briefsendungen können für die Rücksendung innerhalb Deutschlands vorfrankiert werden und werden „Rückantwort“ genannt. In diesem Fall ist die Frankierung auch dann zulässig, wenn das Datum im Frankiervermerk mehr als einen Tag vom tatsächlichen Einlieferungsdatum abweicht.
Bei vorfrankierten Rücksendungen handelt es sich nicht um das Produkt „Antwortsendung“ bzw. „Werbeantwort“.
Folgende Bedingungen müssen für mit Frankiermaschinen vorfrankierte Rücksendungen erfüllt sein:
Bei der Einlieferung von mit Frankiermaschinen erstellten Dialogpost-Sendungen ist ein Testdruck als Mustersendung beizufügen. Frankiermaschinen bieten je nach Modell des Herstellers die Möglichkeit von Test- bzw. Musterabdrucken an.
Je nach Modell des Herstellers besteht die Möglichkeit, bei der Nutzung der Briefzusatzleistungen, z.B. für Einschreiben, den Barcode direkt auf die Sendung zu drucken. In diesem Fall entfällt das Aufkleben eines weiteren 1D-Barcodeaufklebers auf dem Umschlag.
Die entsprechenden Nummern für Sendungen mit Briefzusatzleistungen werden durch die Frankiermaschine erzeugt und angedruckt.
Frankiermaschinen ermöglichen automatische Tarifupdates. Die der Frankierung zu Grunde liegende „Preis-Produkt-Liste“ wird vom Hersteller Ihrer Frankiermaschine entweder automatisch im Rahmen einer Verbindung der Frankiermaschine zum Hersteller-Server oder per Datenträger zur Verfügung gestellt.
Sind Ihre Sendungen mit einem falschen Wert frankiert oder ist der Frankierwert falsch gedruckt worden, haben Sie die Möglichkeit, einen Erstattungsauftrag zu stellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: Erstattung
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