Die Angabe der Länderkürzel vor der Postleitzahl bei der Adressangabe auf Briefen und Paketen wurde offiziell am 1. September 1999 abgeschafft.
Aufgrund der automatisierten Anschriftenerkennung führte die Vielzahl der weltweit unterschiedlich verwendeten Ländercodes häufig zu Problemen bei der Sortierung und damit zu Verzögerung und Verärgerung bei den Kunden. Die Angabe des Bestimmungslandes unter der Ortsangabe ist ausreichend.
Damit Ihre Briefe ins Ausland reibungslos zugestellt werden können, verwenden Sie also kein Länderkürzel und beachten bitte folgende Hinweise zur Angabe des Ziellandes:
- Position: in der letzten Zeile der Anschrift
- Schreibweise: in Großbuchstaben ausgeschrieben, keine Länderkürzel
- Sprache: Deutsch, Französisch oder Englisch