FAQ Allgemein

Ein Werbestempel im Briefzentrum sowie ein Kunden-Sonderstempel darf nur von folgenden Kundengruppen beauftragt bzw. gebucht werden:

  • Städte und Gemeinden, sowie deren dem Gemeinwohl dienende Kultur- und Veranstaltungsträger,
  • Veranstalter von Ausstellungen, Messen, Märkten und Events, soweit die Veranstaltung nicht auf ein einziges Unternehmen/Produkt hinweist,
  • Veranstalter von Festspielen oder ähnlichen Veranstaltungen sowie Betreiber von Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen.

 

Ein Marketingstempel darf nur von Behörden, Städten, Gemeinden, und als gemeinnützig anerkannten Organisationen, sowie deren dem Gemeinwohl dienenden Kultur- und Veranstaltungsträgern als auch Vereinen gebucht werden, die eine Sehenswürdigkeit bewerben möchten. Details finden Sie in den FAQ Marketingstempel.

Ein DEUTSCHE SCHIFFSPOST-Stempel darf von Reedereien und Schiffseigner mit Personenbeförderung beauftragt werden, sofern diese unter deutscher Flagge fahren und in internationalen Gewässern verkehren. Details finden Sie dazu in den FAQ DEUTSCHE SCHIFFSPOST.

Wichtiger Hinweis: Ein Stempel zur Entwertung von Postwertzeichen muss durch die Deutsche Post genehmigt und das Stempelbild freigegeben werden. Die Deutsche Post ist frei in der Entscheidung einen Stempel abzulehnen.

Für alle Stempel gilt:

  • Die grafischen Vorgaben der jeweiligen Gestaltungsregelungen Deutsche Post sind einzuhalten.
  • Weder Anlass/ Veranstaltung noch das Stempelbild dürfen gegen den Rechtsstaat gerichtet sein.
  • Die Neutralität der Deutschen Post darf nicht geschädigt werden.
  • Die Werbung für Unternehmen oder Produkte ist unzulässig.
  • Anlass/Veranstaltung ist in einer allgemeinen, verständlichen Art dargestellt.
  • Der Stempeltext ist in deutscher Sprache erstellt.
  • Die Angaben im Stempelbild dürfen nicht darüber in die Irre führen, wer die Sendungen befördert.
  • Politische und religiöse Darstellungen sind verboten.

Privatpersonen dürfen keine Stempel zur Frankierung von Postwertzeichen beauftragen, buchen oder nutzen.

Sie skizzieren oder beschreiben Ihre Idee zu dem besonderen Anlass und geben diese an ein Grafikunternehmen Ihrer Wahl oder an eines im Bestellformular aufgeführten Unternehmen. Dort wird ihre Skizze entsprechend den Richtlinien entworfen und mit Ihnen zu einem Stempelbild abgestimmt. Grundlage sind immer die jeweiligen Gestaltungsrichtlinien des entsprechenden Stempels.

Sollten Sie sich bezüglich der Motivfreigabe unsicher sein, lassen Sie Ihre Idee vorab über das Team Sonder-Werbestempel prüfen.

Selbstverständlich können Sie ein Grafikunternehmen Ihrer Wahl zur Erstellung Ihres produktionsfähigen Stempelbildes bzw. Stempelgrafik beauftragen. Die Beauftragung der benötigten Stempelplatten wird allerdings in Ihrem Namen von der Deutschen Post AG getätigt und von dem von Ihnen ausgewählten Unternehmen für die Stempelherstellung im Beauftragungsformular durchgeführt.

Ein produktionsfertiges Stempelbild kann 1:1 für die Produktion der Stempelplatte genutzt werden und muss professionell nach den Maßgaben der Gestaltungsrichtlinien (z.B. Schriftart, Farbe, Pixelgröße, Linienabstände, Linienbreite etc.) erstellt worden sein.

Wichtiger Hinweis: Ein Stempelbild, welches nicht den Richtlinien bzw. den grafischen Vorgaben (Abstände, Schriftart, Linienbreite, Pixelgröße etc.) oder dem geforderten Format entspricht und somit keine produktionstechnische Grundlage für die Erstellung eines Stempels ist, wird direkt von unseren Unternehmen für die Stempelherstellung nachbearbeitet. Die dabei anfallenden Mehraufwände für die Stempelerstellung werden Ihnen entsprechend in Rechnung gestellt.

Die Kosten für die Erstellung des Stempelbildes und die Herstellung des eigentlichen Stempels bzw. der Stempelplatte sind von Ihnen beim jeweiligen Unternehmen für die Grafikerstellung und die Stempelherstellung zu erfragen.

Unternehmen für die Stempelherstellung und die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie direkt im Beauftragungs- oder Buchungsformular.

Einfach das entsprechende Formular für die Beauftragung oder Buchung komplett ausfüllen und mit dem produktionsfertigen Stempelbild über das entsprechende Formular an das Team Sonder-/Werbestempel senden.

Ist das Formular ordnungsgemäß ausgefüllt und das Stempelbild wird freigegeben, erhalten Sie eine Nachricht, dass Ihr Stempelbild beauftragt wird und die entsprechenden Folgeprozesse angestoßen werden.

Mit Freigabe Ihres Stempelbildes ist der Vertrag verbindlich.  

Der gewünschte Stempel wird immer durch die Deutsche Post beauftragt. Nach Prüfung Ihres Auftrags und Freigabe Ihres Stempelmotivs wird die Herstellung des Stempels sowie weitere Prozesse (abhängig von der Stempelart) in die Wege geleitete. Sie erhalten darüber vom Team Sonder-/Werbestempel eine entsprechende Nachricht.

Da wir die Stempel spätestens 4-6 Wochen vor dem ersten Stempeleinsatz veröffentlichen möchten, sollte Ihr produktionsfertiges Stempelbild vor diesem Zeitpunkt bei uns vorliegen, um bei Rückfragen zum Auftrag oder auf Verzögerungen bei der Produktion noch rechtzeitig reagieren zu können.

Selbstverständlich können Sie Ihr Wunschmotiv mit unterschiedliche Stempelarten einsetzen. Welcher Stempel für welchen Zweck am besten geeignet ist, finden Sie in unserer Stempelübersicht.

Nein, leider ist das nicht möglich. Nach dem Weltpostvertrag werden die Sendungen mit Hilfe eines Stempels des beauftragten, d.h. des ortsansässigen, Postdienstleisters entwertet.

Eine Ausnahme stellt hier nur der DEUTSCHE SCHIFFSPOST-Stempel dar.

Die Rechnung für die Grafik und die Stempelherstellung erhalten Sie von den jeweiligen Unternehmen, die diese Dienstleistungen erbracht haben.

Für die jeweiligen Einsatzkosten und Serviceleistungen bei der Deutschen Post erhalten Sie von uns eine Rechnung.

"Stempel und Information" ist eine Datenblattsammlung aller veröffentlichten Stempel der Deutschen Post und Deutschen Post Philatelie, die im 2-Wochen-Zyklus erscheint. Darin enthalten sind auch Ersttags- und Erstverwendungsstempel, die in Bezug zu Neuheiten von Postwertzeichen und Postwertzeichen Produkte veröffentlicht werden.

Die Erscheinungsreihenfolge wird auf Grund betrieblicher Gründe ausschließlich durch die Deutsche Post vorgenommen. Die Stempelvorankündigung erfolgt aktuell ca. 4-6 Wochen vor Stempeldatum.

Sie erhalten für jeden Stempel eine einzelne Abrechnung.

FAQ Werbestempel im Briefzentrum

Der Werbestempel wird maschinell in dem von Ihnen ausgewählten Briefzentrum auf geschäftliche sowie private Briefsendungen und Postkarten aufgebracht. Ihr exklusiver Aufdruck wird links neben dem Tagesstempel platziert.

Der Werbestempel mit seiner breiten Streuung ist als unterstützende Werbung für eine bereits vorhandene Marketingmaßnahme bestens geeignet. Er wird an exponierter Stelle auf geschäftlichen sowie privaten Briefsendungen und Postkarten aufgebracht. Der Preis für den Einsatz eines Werbestempels richtet sich nach der jeweiligen Buchungsdauer und Anzahl der gebuchten Brief-zentren. Der Preis pro gestempelte Sendung liegt unter einem Cent*.

*Je nach Buchungszeitraum zwischen 0,03 und 0,08, zzgl. Umsatzsteuer. Die Sendungsmengen können temporär schwanken.

Alle Briefe und Postkarten bis zum Format XL, die mit Briefmarken frankiert wurden, und über Briefkästen der Einlieferungsregion des ausgewählten Briefzentrums eingeliefert werden, erhalten einen Stempel mit Ihrem Werbedruck.

Die Mindestbuchungsdauer beträgt 1 Monat. Es sind nur volle Monate bis maximal ein Jahr buchbar. Die Buchung kann über unser Formular verlängert werden, sofern der Werbeplatz nicht belegt ist.

Voraussetzung einer Buchung ist, dass die Werbestempelplätze im Briefzentrum frei sind.

Selbstverständlich kann ein Stempelmotiv auch für mehrere unterschiedliche Briefzentren und Zeiträume eingesetzt werden.

Bereits die von uns verbindliche und kostenpflichtige Reservierung für Ihren gewünschten Buchungszeitraum im Briefzentrum, stellt einen Vertrag für die Buchung dar.  Danach senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Buchungsformular mit Ihrem Stempelbild zu. Sobald Sie von uns die Freigabemitteilung des Stempelbildes erhalten, geben wir dieses bei Ihrem ausgewählten Stempelhersteller in Auftrag.

Die Deutsche Post stellt aktuell Ihre Stempelmaschinen in den Briefzentren um. Es kann vorkommen, dass im gebuchten Briefzentrum eine Umstellung bereits stattgefunden hat, dann wird das Stempelbild nur noch als Bmp-Format benötigt. Sollte das der Fall sein, wird Ihnen das selbstverständlich mitgeteilt.

Dies kommt ganz auf die zu bedruckenden Briefsendungen (Oberfläche, Beschaffenheit etc.) an. Ein Einsatzstück kann problemlos bis zu einem Jahr Nutzungsdauer ohne sichtbare Mängel im Abdruck verwendet werden.

FAQ Kunden-Sonderstempel

Der Sonderstempel hat eine Gummistempelplatte mit festem Datum. Der Sonderstempel mit Ihrem Wunschmotiv kann auf Sendungen, aber auch auf Sammelkarten aufgebracht werden. Gestempelt wird Ihr Motiv über unsere Sonderstempelstellen.

Beim Kunden-Sonderstempel handelt es sich um einen besonders erlesenen Stempelabdruck auf Sendungen und Sammelkarten für Ihre Feierlichkeit oder einen bestimmten Anlass. Der Sonderstempel mit Ihrem Motiv wird gezielt und zeitlich begrenzt eingesetzt, um die Einzigartigkeit und Wertigkeit zu steigern.

Sie können, z.B. Sammelkarten damit stempeln lassen, um diese zu Ihren Konditionen zu verkaufen. Durch wechselnde Motive können Sie eigene Sammelserien zu Ihren Anlässen erstellen.

Ebenso ist es möglich bestimmte Veranstaltungstage über einen Sonderstempel vor Ort zu dokumentieren und über den Veranstaltungsbriefkasten, das Motiv von Gästen und Besuchern versenden zu lassen.

Die Stempelung wird von der zuständigen Sonderstempelstelle aufgebracht. Sie selbst müssen nicht stempeln.

Es gibt drei Möglichkeiten Ihren Sonderstempel aufbringen zu lassen. Ob Sie nur eine Möglichkeit wählen oder Varianten kombinieren, liegt in Ihrem Ermessen.

  • a) Die Stempelung über den Veranstaltungsbriefkasten
  • Wir senden Ihnen einen Veranstaltungsbriefkasten (Briefkastenersatz) zu, in den die Sendungen am Tag der Veranstaltung vor Ort und ausreichend frankiert, eingeworfen wer-den. Den Veranstaltungsbriefkasten senden Sie dann kostenfrei an uns zurück. Die Sendungen werden mit Ihrem Motiv gestempelt und weitergeleitet.
  • Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Rücksendung des Veranstaltungsbriefkastens mit seinem Inhalt, erst mit Auslieferung an die angegebene Empfängeradresse der Deutschen Post als eingeliefert gilt.
  • b) Die Stempelung wird vor der Veranstaltung bereits aufgebracht (Vorabstempelung)
  • Sie lassen Ihre Sendungen (ohne Empfängeradresse und ausreichend frankiert) oder Sammelmedien (mit mindestens 10 Cent frankiert) vorabstempeln, damit diese zur Feier-lichkeit bereits vorliegen.
  • Wichtig: Die Rücksendung an Sie erfolgt frühestens 10 Tage vor der Veranstaltung. Die vorabgestempelten Vorlagen dürfen vor dem Ausgabetag nicht in Umlauf gebracht werden und auch nicht weiter veräußert werden.
  • Bitte beachten Sie dabei die Fristen und Vorläufe, damit der Sonderstempel rechtzeitig für die Vorabstempelung vorliegt und die Bearbeitung sowie die Rücksendung der gestempelten Sendungen und Karten pünktlich erfolgen kann.
  • c) Die Vorabstempelung mit Empfängeradresse
  • Ihr Sonderstempel kann auch aufgebracht werden, wenn Sie Sendungen direkt zum Weiterversand fertig vorbereitet haben. Hierbei kann es sich um Einladungen, Vorankündigungen oder besondere Schreiben handeln, die mit dem Sonderstempel geschmückt werden sollen.
  • Die Sendungen müssen ausreichend für den Versand frankiert sein und sich Absender- und Empfängeradresse auf den Sendungen befinden.
  • Diese vorbereiteten Sendungen schicken Sie gebündelt in einem extra Umschlag oder Päckchen, ausreichend frankiert, an die zuständige Sonderstempelstelle. Zum Stempeldatum werden die Sendungen mit dem Sondermotiv entwertet und weitergeleitet.
  • Bitte beachten Sie dabei die Fristen und Vorläufe.

Das Stempelmotiv wird üblicherweise nur auf die Briefmarke aufgebracht. Wird eine Doppel- bzw. Blankostempelung gewünscht, wird das Stempelbild zur besseren Sichtbarkeit noch einmal zusätzlich links neben der Frankierung aufgebracht.

Ja. Sendungen, die in Ihren Veranstaltungsbriefkasten vor Ort eingeworfen werden, müssen ausreichend frankiert sein, um diese mit Ihrem Motiv zu entwerten und zuzustellen.

Sammelkarten, die rein zu Sammelzwecken Ihren Sonderstempel erhalten sollen, müssen mindestens mit einem 10 Cent Postwertzeichen frankiert sein, denn eine Stempelung erfolgt nur im Zusammenhang mit der Entwertung eines Postwertzeichens.

  • Die Vorlagen zur Stempelung (Karten, Klappkarten oder Umschläge) müssen unbeanschriftet sein und dürfen keine Empfängeradresse tragen.
  • Es darf keine glatte Papierqualität (z.B. Hochglanz) verwendet werden, weil auf dieser Art von Papier die Stempelfarbe nicht haftet.
  • Jede Vorlage, die für den Briefstrom bestimmt ist, muss mit einem zum Stempeldatum gültigen Postwertzeichen beklebt sein. Die notwendige Frankatur richtet sich nach der jeweils gültigen Broschüre "Leistungen und Preise" der deutschen Post.
  • Für den Abdruck des Sonderstempels bzw. der Entwertung des Postwertzeichens mit dem Sonderstempel muss genügend Platz auf dem Medium zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie das bei der Kreation Ihres zu stempelnden Materials.

Hinweis: Sollten Sie eine größere Anzahl an Vorlagen als im Bestellformular angegeben an die Stempelstelle senden, gehen wir davon aus, dass diese Vorlagen mitgestempelt werden sollen. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung des zu zahlenden Betrags, der Ihnen dann in Rechnung gestellt wird.

Ja. Die Sonderstempelstellen nehmen nur ausreichend frankierte Zusendungen entgegen.

Die darin befindlichen Stempelaufträge müssen entsprechend den Vorgaben frankiert sein. Die Rücksendung von erledigten Aufträgen erfolgt kostenfrei.

Selbstverständlich schicken wir Ihnen Ihren Stempel auf Wunsch zu. Allerdings wird die Stempelplatte unbrauchbar gemacht und eingeritzt.

Die Zusendung kann allerdings frühstens drei Monate nach dem Stempeldatum erfolgen.

Nein. Ein Sonderstempel im Kundenauftrag wird ohne Event-Team vom Kunden bestellt.

Es gibt allerdings auch die Möglichkeit ein Event-Team mit einem Stempel der Deutschen Post Philatelie unter philatelie.event@deutschepost.de anzufragen. Sie erhalten daraufhin ein Anfrage-Formular, das Sie bitte ausgefüllt an die genannte E-Mailadresse zurücksenden.

Wird für Ihre Feierlichkeit ein Event-Team mit einem Sonderstempel Deutsche Post Philatelie zugesagt, können Sie natürlich noch einen zusätzlichen Kunden-Sonderstempel auf Ihre Kosten beauftragen. Das Event-Team führt dann beide Stempel bei Ihrem Anlass mit.

Aus betrieblichen Gründen werden für unsere Sonderstempelstellen für den Kunden-Sonderstempel 3 Stempelplatten benötigt.

Wird der gewünschte Stempel zusätzlich von einem Event-Team der Deutschen Post vor Ort bei Ihrer Feierlichkeit eingesetzt, wird eine zusätzliche Platte für das Event-Team benötigt.

Der zu stempelnde Beleg kann in einem ausreichend frankierten Umschlag an die zuständige Sonderstempelstelle gesendet werden. Die Stempelung wird kostenfrei (1x einfache Stempelung oder Doppelstempelung) mit dem gewünschten Motiv vorgenommen und an Sie zurückgesendet.
Ein Beleg zu Sammelzwecken muss mindestens mit 10 Cent frankiert sein.

Hinweis: Diese Art von Stempelung ist für eine Stückzahl von höchstens 10 Belegen des gleichen Absenders pro Motiv vorgesehen. Größere Anzahlen von Stempelungen müssen entsprechend der Preisliste für die Vorabstempelung vergütet werden.

Sofern Ihre Sendung in einem ausreichend frankierten Umschlag innerhalb der Stempelfrist des gewünschten Sonderstempels bei der zuständigen Sonderstempelstelle eingeht, kann Ihre ordnungsgemäß beschriftete Sendung gestempelt und versendet werden. Hierbei ist zu beachten, dass die zu stempelnde Sendung ausreichend für eine Versendung frankiert ist.

Hinweis: Diese Art von Stempelung ist für eine Stückzahl von höchstens 10 Sendungen mit gleichem Absender pro Motiv vorgesehen.

FAQ Marketingstempel

Ein Marketingstempel darf nur von Behörden, Städten, Gemeinden, und als gemeinnützig anerkannten Organisationen, sowie deren dem Gemeinwohl dienenden Kultur- und Veranstaltungsträgern als auch Vereinen gebucht werden, die eine Sehenswürdigkeit bewerben möchten.

Als Sehenswürdigkeit gelten Städte, Orte in einer Stadt oder im Land, Landstriche, Denkmäler, Wahrzeichen, Museen sowie Kulturstätten, Ausstellungen sowie historische Gebäude und Fortbewegungsmittel, ferner Freizeitparks, Zoos und Parks.

Um einen Marketingstempel beauftragen zu können, müssen Sie bzw. Ihre Sehenswürdigkeit folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Sehenswürdigkeit muss sich in Deutschland befinden.
  • Die Sehenswürdigkeit muss regelmäßige Öffnungszeiten vorweisen und der Allgemeinheit für einen Besuch oder frei zur Besichtigung zur Verfügung stehen.
  • Es muss die Möglichkeit bestehen, mindestens 300 Personen/Tag Einlass zu gewähren.
  • Handelt es sich bei der Sehenswürdigkeit um ein Fahrzeug, muss dieses Regelfahrten und/oder regelmäßige Sonderfahrten anbieten und mindestens 300 Personen/Tag befördern können.

Es handelt sich dabei um einen Stempelaufdruck mit tagesaktuellem Datum und Ihrem Wunschmotiv, passend zu Ihrer Sehenswürdigkeit. Ihr eigenes Stempelmotiv kann zusätzlich, zur besseren Sichtbarkeit Ihres Motivs, links neben der Frankierung aufgebracht werden. Der Stempel wird von Ihnen selbst geführt und die in Ihren gekennzeichneten Sonderbriefkasten eingeworfenen Sendungen, über eine Versandtasche zum Weiterversand an die Deutsche Post gegeben.

Das werbewirksame und spezielle Stempelmotiv wird auf Sendungen und Sammelkarten zur Unterstützung bereits laufender Marketingmaßnahmen für Ihre Sehenswürdigkeit eingesetzt.

Das Stempelmotiv ist dauerhaft im Einsatz und dennoch eine Besonderheit, um Ihre Botschaft über die Grüße und Erinnerungen Ihrer Besucher und Gäste zu verbreiten.

Ihr eigenes Stempelmotiv wird tagesaktuell auf die Briefmarken gestempelt und kann zusätzlich, zur besseren Sichtbarkeit Ihres Motivs, links neben der Frankierung aufgebracht werden.

Das Stempelmotiv kann dauerhaft oder nur zu bestimmten Anlässen eingesetzt werden und eignet sich zur Unterstützung bereits laufender Marketingmaßnahmen zu Ihrer Sehenswürdigkeit.

Die Versandtaschen bieten Sicherheit für Sie und uns.

Über die Versandtasche werden die über Ihren Sonderbriefkasten eingelieferten Sendungen an die Deutsche Post zur Qualitätssicherung und Zustellung weitergeleitet. Nicht korrekt frankierte Briefe und Postkarten werden so über unsere Standardprozesse entsprechend weiterbearbeitet.

Ebenso ist gewährleistet, dass auf bereits gestempelte Sendungen beim Durchlaufen des Briefzentrums kein weiterer Stempel aufgebracht wird.

Ja. Pro Motiv benötigen Sie dann einen separaten Briefkasten, damit klar ist, welches Motiv gestempelt wird.
Sie können einen dauerhaft eingesetzten Stempel führen und zusätzlich einen für z.B. ein Jubiläum.

Hinweis: Zwei unterschiedliche Marketingstempel auf einer Sendung aufzubringen ist allerdings nicht möglich.

Nein. Bevor ein Marketingstempel genehmigt wird, müssen mindestens 2 Personen berechtigt werden, diesen Stempel zu führen bzw. einzusetzen. Es gibt für die Stempelung und das Führen eines Stempels gewisse Regeln, die von den Berechtigten zwingend beachtet werden müssen. Diesen Personen wird eine Erklärung bezüglich der Verschwiegenheit zu personenbezogenen Daten und dem Umgang mit dem Marketingstempel zur Unterschrift vorgelegt.

Die bestellende Person ist verpflichtet, die Einhaltung der Regeln und Gesetze zu überwachen.

Die Erklärung ist Grundvoraussetzung für das Führen eines Stempels und wird Ihnen auf Anfrage von unserem Team Sonder-/Werbestempel zugesendet.

Kontakt Team Sonder-Werbestempel

Es werden nur echt laufende gewöhnliche Briefe/Postkarten bis zur Größe XL ohne Zusatzleistungen gestempelt.

Ausgeschlossen von der Stempelung werden unterfrankierte Sendungen und Vorlagen, die nicht für einen Versand bestimmt oder zugelassen sind.

Damit bereits gestempelte Sendungen mit dem Marketingstempel nicht noch einmal in einem Briefzentrum gestempelt werden, stellen wir Ihnen Versandtaschen mit Wechselschildern zur Verfügung. Über diese Mappen senden Sie Ihre Sendungen an die Deutsche Post und erhalten die leeren Mappen wieder zurück. So ist gewährleistet, dass keine Sendung noch einmal in einem Briefzentrum gestempelt wird.

Die Versandtaschen bieten Sicherheit für Sie und uns.

Über die Versandtaschen werden die über Ihren Sonderbriefkasten eingelieferten Sendungen an die Deutsche Post zur Qualitätssicherung und Zustellung weitergeleitet. Nicht korrekt frankierte Briefe und Postkarten werden so über unsere Standardprozesse entsprechend weiterbearbeitet.

Ebenso ist gewährleistet, dass auf bereits gestempelte Sendungen beim Durchlaufen des Briefzentrums kein weiterer Stempel aufgebracht wird.

Ja. Die Stempel werden üblicherweise nach der Nutzung dem Stempelvertrieb zugesandt und nach einer gewissen Aufbewahrungsfrist dem Deutschen Postmuseum angeboten. Besteht dort Interesse, werden die Marketingstempel im Museum ausgestellt, ggf. für besondere Ausstellungen auch aufbewahrt. Besteht kein Interesse, werden die Stempel nach einem Jahr vernichtet.

Nein, leider ist das nicht möglich. In der Anlage zur Verordnung vom 1. Juli 2019 zu den Ergän-zenden Bestimmungen vom 31. März 2017 zu den Verträgen vom 6. Oktober 2016 des Weltpostvereins ist in Artikel 06- 001 geregelt, dass die Freimachung von Briefsendungen grundsätzlich mit Briefmarken zu erfolgen hat, die in dem jeweiligen Land Gültigkeit haben.

Daher ist es nicht möglich, Sendungen, die mit ausländischen Postwertzeichen versehen sind, mittels Stempelung zu entwerten.

Die Deutsche Post stellt Ihnen ein Stempelkissen und die entsprechende Stempelfarbe zur Verfügung. Ebenso erhalten Sie pro Motiv Ihr einlaminiertes Stempelbild mit Hinweistexten in DIN A5 Größe zur Anbringung an oder neben Ihrem Sonderbriefkasten für den Marketingstempel.

Die Stempelfarbe kostet Sie nichts. Bei einem Marketingstempel erhalten Sie die besondere Stempelfarbe der Deutschen Post bei Bedarf kostenfrei von uns zugesandt. Die Bestellung erfolgt über unser Team unter sonder-werbestempel@deutschepost.de.

Nein. Die Stempelfarbe ist eine spezielle Farbe, die nur von der Deutschen Post aus Sicherheitsgründen genutzt wird und für die Beförderung und Bearbeitung grundlegend ist.

Ein üblicher Stempelabdruck mit Ihrer Sehenswürdigkeit kann keine Briefmarke entwerten und wird in Eigenregie von Ihnen erstellt und eingesetzt. Ein Marketingstempel dient der Entwertung von Briefmarken der Deutschen Post.

FAQ DEUTSCHE SCHIFFSPOST

Ein DEUTSCHE SCHIFFSPOST-Stempel dokumentiert den Einwurf der Sendung in den Schiffsbriefkasten und die entsprechende Beförderung mit einem Schiff oder einer Fähre. Es handelt sich dabei um einen Stempel mit verstellbarem Datumsrad, der dauerhaft eingesetzt wird. Ausreichend frankierte Sendungen werden direkt auf dem Schiff oder der Fähre nur am Einlieferungstag im Schiffspostbriefkasten abgestempelt und zum Versand an die Deutsche Post weitergeleitet.

Das werbewirksame Stempelmotiv besonderer Art eignet sich zur Unterstützung bereits laufender Marketingmaßnahmen zu Ihrem Schiff oder Ihrer Fähre. Verbreitet wird die Stempelbotschaft über, z.B. Passagiere und Gäste, die Urlaubsgrüße direkt vom Schiff versenden.

Ihr eigenes Stempelmotiv wird tagesaktuell an Bord auf die Briefmarken gestempelt und kann zusätzlich, zur besseren Sichtbarkeit Ihres Motivs, links neben der Frankierung aufgebracht werden.

Ja. Pro Motiv benötigen Sie dann einen separaten Briefkasten, damit klar ist, welches Motiv gestempelt wird.

Sie können einen dauerhaft eingesetzten Stempel führen und zusätzlich einen für z.B. ein Jubiläum.

Hinweis: Zwei unterschiedliche DEUTSCHE SCHIFFSPOST-Stempel auf einer Sendung aufzubringen ist allerdings nicht möglich.

Es gibt DEUTSCHE SCHIFFSPOST-Stempel für den regelmäßigen Verkehr der Schiffe und Fähren, die dauerhaft eingesetzt werden und einen besondere DEUTSCHE SCHIFFSPOST-Stempel, die einen besonderen Anlass im Vordergrund haben. z.B. Jubiläumsfahrten.

Unter diesen Voraussetzungen können Reedereien oder Schiffseigner einen DEUTSCHE SCHIFFSPOST-Stempel bestellen und führen:

  • Das Schiff oder die Fähre muss die deutsche Bundesflagge führen und in internationalen Gewässern (Meer, Fluss, See) verkehren.
  • Das Schiff oder die Fähre muss mindestens 100 Personen an Bord nehmen dürfen. Ausnahmen werden ggf. nach Prüfung und unter bestimmten Rahmenbedingungen zugelassen.
  • Schiffspost darf nur an Bord von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern in den gekennzeichneten Briefkasten eingeworfen werden.

Hinweis: Ein DEUTSCHE SCHIFFSPOST-Stempel muss durch die Deutsche Post genehmigt und das Stempelbild freigegeben werden. Die Deutsche Post ist frei in der Entscheidung einen Stempel abzulehnen.

Nein. Bevor ein DEUTSCHE SCHIFFSPOST-Stempel genehmigt wird, müssen mindestens 2 Personen berechtigt werden, diesen Stempel zu führen bzw. einzusetzen. Es gibt für die Stempelung und das Führen eines Stempels gewisse Regeln, die von den Schiffspostbeauftragten zwingend beachtet werden müssen. Diesen Personen wird eine Erklärung bezüglich der Verschwiegenheit zu personenbezogenen Daten und dem Umgang mit dem DEUTSCHE SCHIFFSPOST-Stempel zur Unterschrift vorgelegt. Eine Schulungsunterlage wird seitens der Deutschen Post zur Verfügung gestellt.

Die bestellenden Schiffseigner oder Reeder sind verpflichtet, die Einhaltung der Regeln und Gesetze zu überwachen.

Die Erklärung ist Grundvoraussetzung für das Führen eines Stempels und wird Ihnen auf Anfrage von unserem Team Sonder-Werbestempel zugesendet.

Kontakt Team Sonder-Werbestempel

Diese Kennzeichnung muss der DEUTSCHE SCHIFFSPOST-Stempel vorweisen:

  • DEUTSCHE SCHIFFSPOST
  • das Schiff oder die Fähre muss abgebildet sein
  • Name des Schiffes oder der Fähre muss genannt sein
  • Fahrroute muss ausgewiesen sein

Es dürfen zusätzlich abgebildet werden:

  • Reederei Logo
  • Schiffsflagge
  • Maskottchen
  • Kreative Bestandteile

Die genauen Vorgaben für die Gestaltung eines DEUTSCHEN SCHIFFSPOST-Stempels finden Sie in den Gestaltungsrichtlinien DEUTSCHE SCHIFFSPOST.

Es dürfen nur echt laufende gewöhnliche Postkarten und Standardbriefe eingeworfen und gestempelt werden.

Ausgeschlossen von der Stempelung werden unterfrankierte Sendungen und Sendungsarten sowie Vorlagen, die nicht für einen Versand bestimmt oder zugelassen sind. Die Details werden in der Arbeitshilfe bzw. Schulungsunterlage für die Schiffspostbeauftragten aufgelistet.

Die Schiffspost lässt Postkarten und Briefsendungen bis zu einem Format XL bzw. Maxi zu. Die Praxis hat gezeigt, dass auf den Schiffen und Fähren in der Regel nur Standardgrößen von Postkarten angeboten werden. Hintergrund ist, dass für unterschiedliche Sendungsarten auch die entsprechenden Werte der Postwertzeichen bereitgehalten werden müssten.

Auf dem Kennzeichnungsschild gibt es einen allgemeinen Hinweis, dass Postkarten und Standardbriefe zugelassen sind. Dies ist ein "Mittelweg" das gesamte Feld der Schiffspost auf eine praktikable Handhabung für touristischen Schiffe und Fähren zu reduzieren.

Sollten auf einem Schiff oder einer Fähre andere Sendungsformate angeboten werden, wird die Deutsche Post auf Anfrage das Kennzeichnungsschild gerne entsprechend abändern.

Damit bereits gestempelte Sendungen mit dem DEUTSCHE SCHIFFSPOST-Stempel nicht noch einmal in einem Briefzentrum gestempelt werden, stellen wir Ihnen Versandtaschen mit Wechselschildern zur Verfügung. Über diese Mappen senden Sie Ihre Sendungen an die Deutsche Post und erhalten die leeren Mappen wieder zurück. So ist gewährleistet, dass keine Sendung noch einmal in einem Briefzentrum gestempelt wird.

Die Versandtaschen bieten Sicherheit für Sie und uns.

Über die Versandtasche werden die über Ihren Sonderbriefkasten eingelieferten Sendungen an die Deutsche Post zur Qualitätssicherung und Zustellung weitergeleitet. Nicht korrekt frankierte Briefe und Postkarten werden so über unsere Standardprozesse entsprechend weiterbearbeitet.

Ebenso ist gewährleistet, dass auf bereits gestempelte Sendungen beim Durchlaufen des Briefzentrums kein weiterer Stempel aufgebracht wird.

Ja. Die Stempel werden nach der Nutzung dem Stempelvertrieb zugesandt und nach einer gewissen Aufbewahrungsfrist dem Deutschen Postmuseum angeboten. Besteht Interesse, werden die DEUTSCHE SCHIFFSPOST-Stempel dort ausgestellt, ggf. für besondere Ausstellungen auch aufbewahrt. Besteht kein Interesse, werden die DEUTSCHE SCHIFFSPOST-Stempel nach einem Jahr vernichtet.

Nein. Besondere Regeln gelten nur im Fährbetrieb zwischen Deutschland, Dänemark, Schweden und den Niederlanden.

Nur in diesen Fällen können mit dem DEUTSCHE SCHIFFSPOST-Stempel auch ausländische Postwertzeichen entwertet werden. Allerdings ist eine Mischfrankierung mit deutschen und den besagten ausländischen Postwertzeichen ungültig.

Ja. Die Deutsche Post stellt kostenfrei ein Stempelkissen und die entsprechende Stempelfarbe sowie das Kennzeichnungsschild für den Briefkasten und die Versandmappen für den Austausch der gestempelten Sendungen.

Die Stempelfarbe kostet Sie nichts. Bei einem dauergeführten DEUTSCHE SCHIFFSPOST-Stempel erhalten Sie die besondere Stempelfarbe der Deutschen Post bei Bedarf kostenfrei von uns zugesandt. Die Bestellung erfolgt über unseren Kundenservice unter sonder-werbestempel@deutschepost.de.

Nein. Die Stempelfarbe ist eine spezielle Farbe, die nur von der Deutschen Post genutzt wird und für die Beförderung und Bearbeitung grundlegend ist.