Ein Werbestempel im Briefzentrum sowie ein Kunden-Sonderstempel darf nur von folgenden Kundengruppen beauftragt bzw. gebucht werden:
- Städte und Gemeinden, sowie deren dem Gemeinwohl dienende Kultur- und Veranstaltungsträger,
- Veranstalter von Ausstellungen, Messen, Märkten und Events, soweit die Veranstaltung nicht auf ein einziges Unternehmen/Produkt hinweist,
- Veranstalter von Festspielen oder ähnlichen Veranstaltungen sowie Betreiber von Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen.
Ein Marketingstempel darf nur von Behörden, Städten, Gemeinden, und als gemeinnützig anerkannten Organisationen, sowie deren dem Gemeinwohl dienenden Kultur- und Veranstaltungsträgern als auch Vereinen gebucht werden, die eine Sehenswürdigkeit bewerben möchten. Details finden Sie in den FAQ Marketingstempel.
Ein DEUTSCHE SCHIFFSPOST-Stempel darf von Reedereien und Schiffseigner mit Personenbeförderung beauftragt werden, sofern diese unter deutscher Flagge fahren und in internationalen Gewässern verkehren. Details finden Sie dazu in den FAQ DEUTSCHE SCHIFFSPOST.
Wichtiger Hinweis: Ein Stempel zur Entwertung von Postwertzeichen muss durch die Deutsche Post genehmigt und das Stempelbild freigegeben werden. Die Deutsche Post ist frei in der Entscheidung einen Stempel abzulehnen.