Die Herausforderung: Bearbeitung von Nachlassangelegenheiten
Im Rahmen von erweiterten Einwohnermeldeamtsanfragen ermitteln wir standardmäßig für unsere Kunden bei Sterbefällen das Sterbedatum, den Sterbeort und den Lebenspartner oder die Ehepartnerin. Doch oft benötigen Inkassounternehmen zusätzlich die Kontaktdaten von Erben oder Hinterbliebenen – z. B. weil sie die Personen suchen, auf die die Schulden der Verstorbenen übergegangen sind.