Die Herausforderung: Verbraucher bekannt, Eigentümer unbekannt
- Der Smart-Meter-Rollout in Deutschland erfordert es, die Eigentümer der Verbrauchsstellen anzuschreiben, um die Zählerwechsel anzukündigen. Doch oft liegen nur Daten zu den Anschlussnutzern vor, oder die Anschrift der Eigentümer ist veraltet oder unvollständig.
- Schlimmstenfalls ist die Person verstorben und der Datensatz unbrauchbar.
- Ein anderer Fall: Ein Netzbetreiber muss Flurstücke an einer Stromtrasse für Wartungs- und Reparaturarbeiten betreten und dafür die Erlaubnis der Grundstückseigentümer einholen.
- Ein dritter Fall: Der Netzbetreiber benötigt für die geplante Überspannung einer Stromleitungstrasse die Kontaktdaten der Eigentümer.
- In all diesen Fällen helfen die Katasteramtsdaten meist nicht weiter, denn diese sind oft veraltet und lückenhaft. Was tun?