Die Sicherheit Ihrer Daten hat höchste Priorität.

Wir gewährleisten die Einhaltung des Postgeheimnisses; unsere Dienstleistungen unterliegen den besonderen datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG), der Postdienstunternehmen Datenschutzverordnung (PDSV) und dem Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Darüber hinaus gilt je nach Leistung auch das Bankgeheimnis bzw. das Fernmeldegeheimnis.
 

Postgeheimnis

Das Postgeheimnis schützt die näheren Umstände des Postverkehrs sowie den Inhalt von Postsendungen.

Datengeheimnis

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangt von allen Personen, die personenbezogene oder personen-beziehbare Daten bearbeiten, dass sie diese Daten geheim halten.

Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis fordert von jedem Mitarbeiter, der in einer Bank beschäftigt ist, dass er Dritten gegenüber keinerlei Auskünfte über die Geschäftsverbindung der Bank mit einem Kunden erteilt


Fernmeldegeheimnis

Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände.

Verpflichtung

Unsere Mitarbeiter werden grundsätzlich bei Beginn der Tätigkeit und dann regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) zur Wahrung des Post-, Daten-, Bank- und Fernmeldegeheimnisses schriftlich verpflichtet.