Wir gewährleisten die Einhaltung des Postgeheimnisses; unsere Dienstleistungen unterliegen den besonderen datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG), der Postdienstunternehmen Datenschutzverordnung (PDSV) und dem Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Darüber hinaus gilt je nach Leistung auch das Bankgeheimnis bzw. das Fernmeldegeheimnis.
Die Sicherheit Ihrer Daten hat höchste Priorität.
Postgeheimnis
Das Postgeheimnis schützt die näheren Umstände des Postverkehrs sowie den Inhalt von Postsendungen.
Datengeheimnis
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangt von allen Personen, die personenbezogene oder personen-beziehbare Daten bearbeiten, dass sie diese Daten geheim halten.
Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis fordert von jedem Mitarbeiter, der in einer Bank beschäftigt ist, dass er Dritten gegenüber keinerlei Auskünfte über die Geschäftsverbindung der Bank mit einem Kunden erteilt
Fernmeldegeheimnis
Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände.
Verpflichtung
Unsere Mitarbeiter werden grundsätzlich bei Beginn der Tätigkeit und dann regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) zur Wahrung des Post-, Daten-, Bank- und Fernmeldegeheimnisses schriftlich verpflichtet.
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