Häufige Fragen zu Postkarten und Briefen

Inhalt

Rollenähnliche Form:

Bei dem Sonderformat "Rollenähnliche Form" handelt es sich um Groß- oder Maxibriefsendungen innerhalb der Mindest- (Länge 100 mm, Breite 70 mm) und Höchstmaße (Länge 353 mm, Breite 250 mm, Höhe 20 mm beziehungsweise Höhe 50 mm). Der Versand von rollenähnlichen Formen als Brief ist möglich, wenn

  • bei ovalem Querschnitt das Verhältnis von langem zu kurzem Durchmesser mindestens 2:1 beträgt (Höhe / Dicke = kurzer Durchmesser bis zu 50 mm) oder
  • sie bei kreisförmigem Querschnitt mit einer fest verbundenen, mindestens 150 × 150 mm großen Manschette versehen werden.

Die Sendungen dürfen in der Art einer Tube an den Enden abgeflacht sein.

Kreativform:

Bei dem Sonderformat "Kreativform" handelt es sich um Sendungen, die weder eine rechteckige noch eine quadratische Kontur haben (zum Beispiel Karten in Herzform). Diese Kreativformen müssen in einem Umschlag versandt werden. Der Preis richtet sich nach der Umschlaggröße.

Flaschenpost:

Der Versand einer so genannten "Flaschenpost" als Brief ist möglich, wenn der Flaschenkörper (ohne Hals) rechteckig und abgeflacht ist und die Mindestmaße Länge 100 × 70 mm Breite erfüllt.

Abgeflacht bedeutet, dass der Flaschenkörper nicht rund, sondern flach ist (wie zum Beispiel der "Flachmann") und der Boden der Flasche somit eine ovale Form hat. Die Maße des Bodens sollten im Verhältnis 2:1 stehen, das heißt die Länge ist doppelt so lang wie die Breite.

Die "Flaschenpost" muss bruchsicher sein.

Adressierung

Die Adresse wird linksbündig in einheitlicher Schriftart und Schriftgröße und mit gleichem Zeilenabstand geschrieben. Die Schrift sollte dunkel auf einfarbigem, hellem Untergrund stehen und keine Umrahmungen oder Hervorhebungen haben. Der Abstand der Anschrift muss vom linken, rechten und unteren Rand mind. 15 mm und vom oberen Rand mind. 40 mm betragen.

Für eine Briefsendung innerhalb Deutschlands wird die Adresse folgendermaßen aufgebaut:

Anrede, Vorname, Name

Straße, Nr.

Postleitzahl, Ort

Bei Sendungen ins Ausland werden keine Länderkennzeichen (z. B. F, NL) vor Ortsnamen bzw. Postleitzahl gesetzt.
Der Name des Ziellandes steht in Großbuchstaben auf Deutsch, Französisch oder Englisch in der letzten Zeile unterhalb der Ortsangabe. Der Ort ist ebenfalls in Großbuchstaben in lateinischen Schriftzeichen, möglichst in der Sprache des Bestimmungslandes anzugeben.

Mehr Informationen finden Sie unter: Briefe ins Ausland richtig adressieren

Mailings richtig gestalten - Automationsfähige Briefsendungen

Um eine schnelle, sichere und kostengünstige Sortierung von Briefsendungen zu ermöglichen, ist es wichtig, dass die Sendungen maschinenfähig und maschinenlesbar sind sowie die Aufschriftseite automationsgerecht gestaltet ist.

Wie Sie Ihre Briefsendungen bzw. Mailings richtig gestalten, lesen Sie in der Broschüre Automationsfähige Briefsendungen.

Service

Bereits bei der Gestaltung oder bei der Planung Ihrer Mailings unterstützt Sie auf Wunsch ein Berater Automationsmanagement Brief (ABB). Bei Bedarf überprüft er auch die Automationsfähigkeit Ihrer Sendungen. Entsprechen Ihre Mailings oder Briefumschläge den Richtlinien der Deutschen Post, wird Ihnen dieses mit einem Zertifikat bestätigt. Dieses Zertifikat ist kostenlos. Gerne empfehlen wir Ihnen automationsgerechte Briefhüllen, Papiere oder Schriften.

Servicerufnummer

Wählen Sie einfach unsere Servicerufnummer: 06151 9084083
Unsere Berater stehen Ihnen Mo-Fr von 10 bis 16 Uhr für detaillierte Informationen zur Verfügung.Sie können uns auch eine E-Mail schicken: automationsfaehigebriefe@deutschepost.de

Ein Mitarbeiter unseres Teams wird sich dann umgehend bei Ihnen melden.

Frankierung

Bei der Frankierung mit Frankiermaschinen (Mindestumsatz 200EUR) und der DV-Freimachung wird eine Entgeltermäßigung von 1% auf den Umsatz gewährt.

Wenn Sie Ihre Briefsendungen im Briefzentrum einliefern, können Sie im Rahmen von Teilleistungen zusätzliche Rabatte erzielen. Mehr Informationen zu Teilleistungen

Die Zustellung kann auch erfolgen durch Aushändigung an

  • den Empfänger, das können natürliche und juristische Personen sein, Gesellschaften und Gemeinschaften, Behörden oder Personen, die durch Gerichtsbeschluss Sendungen für den Empfänger entgegennehmen dürfen (zum Beispiel Insolvenzverwalter und Betreuer),
  • seinen Ehegatten,
  • einen Empfangsbevollmächtigten / Postempfangsbeauftragten, der eine schriftliche Vollmacht zum Empfang der für den Empfänger bestimmten Sendungen vorweisen kann,
  • einen Ersatzempfänger, das sind Angehörige des Empfängers oder Ehegatten, andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen sowie Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. Ersatzempfänger sind auch die Inhaber einer Schließfachanlage und deren Beschäftigte.

Sendungen mit den Zusatzleistungen Einschreiben, Nachnahme und Eigenhändig werden nur gegen Empfangsbestätigung und Nachweis der Empfangsberechtigung ausgehändigt. Sendungen mit den Zusatzleistungen Einschreiben und Nachnahme werden nicht an Hausbewohner und Nachbarn ausgehändigt und Sendungen mit der Zusatzleistung Eigenhändig nur an den Empfänger oder einen besonders dazu Bevollmächtigten.

Sendungen, die nicht ausgeliefert werden können, hält die Deutsche Post sieben Werktage zur Abholung bereit.

Die Zustellung kann auch erfolgen durch Aushändigung an

  • den Empfänger, das können natürliche und juristische Personen sein, Gesellschaften und Gemeinschaften, Behörden oder Personen, die durch Gerichtsbeschluss Sendungen für den Empfänger entgegennehmen dürfen (zum Beispiel Insolvenzverwalter und Betreuer),
  • seinen Ehegatten,
  • einen Empfangsbevollmächtigten / Postempfangsbeauftragten, der eine schriftliche Vollmacht zum Empfang der für den Empfänger bestimmten Sendungen vorweisen kann,
  • einen Ersatzempfänger, das sind Angehörige des Empfängers oder Ehegatten, andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen sowie Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. Ersatzempfänger sind auch die Inhaber einer Schließfachanlage und deren Beschäftigte.

Sendungen mit den Zusatzleistungen Einschreiben, Nachnahme und Eigenhändig werden nur gegen Empfangsbestätigung und Nachweis der Empfangsberechtigung ausgehändigt. Sendungen mit den Zusatzleistungen Einschreiben und Nachnahme werden nicht an Hausbewohner und Nachbarn ausgehändigt und Sendungen mit der Zusatzleistung Eigenhändig nur an den Empfänger oder einen besonders dazu Bevollmächtigten.

Sendungen, die nicht ausgeliefert werden können, hält die Deutsche Post sieben Werktage zur Abholung bereit.