Es ist einmalig ein Online-Vertrag für die elektronische Sammelabrechnung via POSTCARD eSAV mit monatlich sendungsmengenabhängiger Gebühr abzuschließen. Für die Nutzung der ANTWORTSENDUNG ist ab 1. Juli 2025 als Ausgabestelle (Rücksendeanschrift auf der Sendung) ein POSTFACH (als Hauptnutzer:in), eine Großempfänger-PLZ oder Aktions-PLZ möglich. Die Rücksendung an eine Straßenanschrift oder an eine Gruppen-Großempfänger-PLZ ist nicht zulässig. Eine Straßenanschrift ist auch dann nicht zulässig, wenn sie in ein Postfach oder eine Service-PLZ eincodiert ist und umgeroutet oder nachgesandt wird.
Voraussetzung für die Nutzung der neuen ANTWORTSENDUNG NATIONAL und ANTWORTSENDUNG INTERNATIONAL ist die Verwendung eines Postfachs (als Hauptnutzer:in), einer Großempfänger-PLZ oder Aktions-PLZ (Inhaber:in) als Ausgabestelle (Rücksendeanschrift) und ein Online-Vertragsabschluss zur Teilnahme am elektronischen Sammelabrechnungsverfahren via POSTCARD eSAV mit monatlich sendungsmengenabhängiger Gebühr.