Häufige Fragen zur ANTWORTSENDUNG

Der alte Produktname WERBEANTWORT wurde ursprünglich im Bereich des Dialogmarketings vermarktet. Heute hat der größte Anteil an Sendungen aber keinen werblichen Bezug mehr, sodass mit dem neuen Namen ANTWORTSENDUNG eine übergreifende Bezeichnung für alle Rückversandanlässe festgelegt wurde. Die Kennzeichnung der Sendungen bleibt unverändert. Als Kunde können Sie weiterhin zwischen den Kennzeichen ANTWORT oder WERBEANTWORT mit dem Schriftzug Deutsche Post und Posthorn wählen. Die Namensänderung von WERBEANTWORT auf ANTWORTSENDUNG gilt für ANTWORTSENDUNG NATIONAL und INTERNATIONAL gleichermaßen.

Die ANTWORTSENDUNG kann, wie die WERBEANTWORT, für die Rücksendung von Bestellungen, Waren, medizinischen Proben, Verträgen oder sonstigen Unterlagen in den Formaten Postkarte, Standardbrief, Kompaktbrief, Großbrief, Maxibrief, Maxibrief Plus verwendet werden. Bitte beachten Sie: Bei der ANTWORTSENDUNG INTERNATIONAL ist nur Dokumentenversand, kein Warenversand möglich.

Die Laufzeit der Antwortsendungen entspricht grundsätzlich der Laufzeit der Basisprodukte BRIEF. Im Sinne einer nachhaltigen Postdienstleistung ist vorgesehen, dass Basisprodukte BRIEF ab 01.01.2025 in der Regel am übernächsten Werktag nach Einlieferung zugestellt werden.

Die Empfangskanäle Postfach und Service-PLZ sind von der Regelzustellung E+2 ausgenommen, sodass für sie die Ausgabe im Allgemeinen am nächsten Werktag erfolgt.

Folgende Bedingungen sind ab 1. Juli 2025 einzuhalten:

  • Schließen Sie einmalig einen Online-Vertrag für die elektronische Sammelabrechnung POSTCARD eSAV mit monatlich sendungsmengenabhängiger Gebühr ab.
  • Verwenden Sie für die Nutzung der ANTWORTSENDUNG als Ausgabestelle (Rücksendeanschrift auf der Sendung) ein POSTFACH (als Hauptnutzer:in), eine Großempfänger-PLZ oder Aktions-PLZ (als Inhaber:in). Die Rücksendung an eine Straßenanschrift oder an eine Gruppen-Großempfänger-PLZ ist nicht möglich. Die Nutzung einer Straßenanschrift ist bei der ANTWORTSENDUNG auch dann nicht zulässig, wenn die Straßenanschrift an ein Postfach/eine Service-PLZ umgeleitet oder nachgesandt wird. Für den Fall, dass Sie heute eine Straßenanschrift oder Gruppen-Großempfänger-PLZ nutzen, beauftragen Sie bitte ein Postfach oder wenden Sie sich an Ihre Kundenberatung.
  • Alle bisherigen Gestaltungsvorgaben (Produktkennzeichnung, Frankiervermerk, Automationsfähigkeit bzw. Maschinenfähigkeit) behalten ihre Gültigkeit. Alle Vorgaben finden Sie in der Broschüre ANTWORTSENDUNG.
  • Schritt 1: Sichern Sie sich die Rücksendeanschrift für Ihre ANTWORTSENDUNG (POSTFACH als Hauptnutzer:in, GE-PLZ oder Aktions-PLZ als Inhaber:in).
  • Schritt 2: Schließen Sie einmalig den Online-Vertrag ab und nehmen Sie am elektronischen Sammelabrechnungsverfahren via POSTCARD eSAV mit monatlich sendungsmengenabhängiger Gebühr teil.
  • Schritt 3: Produzieren Sie Ihre ANTWORTSENDUNG unter Beachtung der Gestaltungsvorgaben (vgl. Broschüre ANTWORTSENDUNG), verwenden Sie dabei die im Online-Vertrag angegebene Rücksendeanschrift auf der Sendung. Hinweis: Bei Nichtbeachtung der Vorgaben erhöht sich das Basisporto oder die ANTWORTSENDUNG wird mit Nachentgelt belegt.
  • Schritt 4: Senden Sie die ANTWORTSENDUNG Ihrer Kundschaft zu und nehmen Sie die Rücksendungen an der im Online-Vertrag angegebenen Rücksendeanschrift ohne manuelle Zahlung in Empfang.

Beauftragen Sie ein POSTFACH bequem unter deutschepost.de/postfach. Für die Beantragung einer Großempfänger- oder Aktions-PLZ wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberatung.

Ja, jeder Kunde bzw. jede Kundin kann die ANTWORTSENDUNG nutzen, sofern er bzw. sie über ein POSTFACH (als Hauptnutzer:in), eine Großempfänger- oder Aktions-PLZ (als Inhaber:in) und eine Kundennummer (EKP) verfügt.

Die Abrechnung Ihrer Antworten oder Werbeantworten erfolgt nach Ihrem Wunsch dekadisch (alle 10 Tage) oder monatlich per Lastschrift über POSTCARD eSAV.

Neben dem jeweiligen Produktpreis berechnen wir für die Bearbeitung eine mengenabhängige Gebühr abhängig von der Anzahl der an Sie zurückgesandten Antwortsendungen. Sollten keine Antwortsendungen oder Nachentgeltsendungen eingehen, fällt keine Bearbeitungsgebühr an.

Sammelabrechnung POSTCARD eSAV: Staffelpreise Monatsgebühr*

Monatsmenge Preise
1 bis 5 Sendungen 13,00 €
6 bis 100 Sendungen zzgl. 0,10 € pro Sendung
ab 101. Sendung zzgl. 0,02 € pro Sendung

*zzgl. Umsatzsteuer, Mengenberechnung aus Anzahl der Antwortsendungen und Nachentgeltsendungen

Beispiel:
Sie empfangen in Ihrem Postfach innerhalb 1 Monats 150 Antwortsendungen im Format Standardbrief. Es entstehen folgende Kosten: 150 x 0,95 € (Porto)+ 13 € Monatsgebühr eSAV (1 – 5 Sdg.) + 95 x 0,10 € (6. – 100. Sdg.) + 50 x 0,02 € (101. – 150. Sdg.) = 142,50 € Porto + 23,50 € Gebühr = 166 €

Nein, die Möglichkeit, Ihre ANTWORTSENDUNG bar oder mit klassischer POSTCARD zu bezahlen, entfällt. Mit Nutzung der ANTWORTSENDUNG ist ab 1. Juli 2025 die Teilnahme am elektronischen Sammelabrechnungsverfahren POSTCARD eSAV mit Online-Vertragsabschluss erforderlich. Wir gewähren eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026, in der Sie Ihre ANTWORTSENDUNG noch mit klassischer POSTCARD oder bar, ohne Einziehungsentgelt, bezahlen können.

Nach einer Übergangsfrist bis 30. Juni 2026, die wir Ihnen als Kunde bzw. Kundin für die Umstellung Ihrer Prozesse einräumen, werden Antwortsendungen, die unseren Bedingungen nicht entsprechen (z. B. ohne Online-Vertrag POSTCARD eSAV oder an eine Straßenanschrift adressiert), wie Briefsendungen behandelt. Dies bedeutet, dass ab 1. Juli 2026 bei fehlender oder nicht ausreichender Frankierung diese Briefsendungen mit Nachentgelt an den Empfänger bzw. die Empfängerin weitergeleitet und das im Verzeichnis „Leistungen und Preisen“ der Deutschen Post angegebene übliche Einziehungsentgelt für unzureichend frankierte Sendungen erhoben wird.

POSTCARD eSAV ist ein Lastschriftverfahren für die Zahlung von ANTWORTSENDUNGEN und Nachentgeltsendungen. Mögliche Zahlungsziele sind eine dekadische (alle 10 Tage) oder monatliche Abrechnung. Hinzu kommt eine monatlich sendungsmengenabhängige Gebühr. Sie erhalten täglich die Auslieferungsbelege bei Übergabe der Sendungen. Im Geschäftskundenportal DHL finden Sie eine Transaktionsübersicht mit allen Umsätzen in diesem Verfahren.

Nein, Sie benötigen keine POSTCARD, um POSTCARD eSAV zu nutzen. Mit dem Abschluss eines POSTCARD eSAV-Vertrags wird Ihnen automatisch für jede Ausgabestelle (z. B. POSTFACH) eine POSTCARD eSAV-Nummer zugeordnet. Sie erhalten keine physische POSTCARD. Eine POSTCARD eSAV-Abrechnung für ANTWORTSENDUNGEN und Nachentgeltsendungen läuft über das POSTCARD-Verfahren, wird aber im Gegensatz zur klassischen POSTCARD nicht taggleich abgerechnet, sondern (je nach Vereinbarung) dekadisch oder monatlich. Zusätzlich wird eine monatliche mengenabhängige Gebühr berechnet.

Nein, eine physische POSTCARD wird nicht ausgehändigt.

Für die Teilnahme am Abrechnungsverfahren POSTCARD eSAV ist ein Vertragsabschluss POSTCARD eSAV über das Online-Formular unter deutschepost.de/postcard-esav-beauftragen erforderlich. Die klassische POSTCARD kann hierfür nicht eingesetzt werden, weil sie über einen anderen Bezahlrhythmus (taggleiche Abbuchung) verfügt. Eine Umstellung ist nicht möglich, da es sich um zwei unterschiedliche Verfahren handelt.

Für die Einrichtung einer Deutsche Post Kundennummer (10-stellige Nummer, auch EKP-Nummer genannt) wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberatung oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter: meinvertrieb@dpdhl.com

Ihre Deutsche Post Kundennummer (EKP-Nummer) finden Sie rechts oben auf Ihrer Rechnung.

Die Eingabe von bis zu 10 Adressen ist im Online-Vertragsformular möglich. Benötigen Sie mehr, dann können Sie bis zu 99 Ausgabestellen (Adressen) auf einen Kontrakt angeben. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Kundenberatung.

Um Vertragsdaten zu ändern nutzen Sie bitte das entsprechende Formular zur Änderung von Vertragsdaten auf der Produkseite der POSTCARD. Um den Vertrag zu kündigen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice oder Ihre Kundenbetreuung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Antwortsendungen ohne einen gültigen Abrechnungsvertrag automatisch mit Einziehungsentgelt für unzureichend frankierte Sendungen belegt werden.

Um Ausgabestellen zu ändern, nutzen Sie bitte das entsprechende Formular auf der Produktseite der POSTCARD.

Nach Eingang des POSTCARD eSAV-Auftrags werden lediglich wenige Tage (korrekte und vollständige Angaben vorausgesetzt) für die Vertragsanlage und Produktion und Versand der Auftragsbestätigung benötigt.

Wenn Sie am Abrechnungsverfahren POSTCARD eSAV teilnehmen, haben Sie eine Freischaltung für das Post & DHL Geschäftskundenportal erhalten. Dort finden Sie unter der Rubrik POSTCARD die Transaktionsübersicht, die Ihnen die Umsätze eines Kalendermonats anzeigt.

Wenn Sie am Abrechnungsverfahren POSTCARD eSAV teilnehmen, haben Sie eine Freischaltung für das Post & DHL Geschäftskundenportal erhalten. Dort finden Sie unter der Rubrik POSTCARD die Transaktionsübersicht, die Ihnen die Umsätze eines Kalendermonats anzeigt. Im Rechnungscenter des Portals können Sie zudem Ihre monatlichen oder dekadischen Rechnungen downloaden.

Geben Sie am Abholungstag oder am Folgetag eine/mehrere von Ihnen verweigerte Nachentgelt-Sendung(en) oder eine/mehrere auf Sie falsch sortierte Antwortsendung(en) an der Ausgabestelle zurück, erfasst die bearbeitende Kraft diese Sendungen/Entgelte. In Folge werden die so erfassten Entgelte bei der nächsten Abrechnung von der abzurechnenden Summe abgezogen.

Detaillierte Hinweise bzgl. der Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen von POSTCARD eSAV finden Sie auf der Seite POSTCARD Datenschutz.

Ist die ANTWORTSENDUNG nicht mit den beschriebenen Vorgaben (fehlende Produktkennzeichnung ANTWORT oder WERBEANTWORT und/oder fehlender Frankiervermerk) gekennzeichnet, wird die Sendung zu einem „normalen“ unbezahlten Brief mit Nachentgeltgebühr. Es wird dann das normale Porto der Sendung gemäß Verzeichnis "Leistungen und Preise" der Deutschen Post und ein Einziehungsentgelt erhoben (das Einziehungsentgelt beträgt bei Postkarte, Standard- und Kompaktbriefen 0,70 €, bei Groß- und Maxibriefen 2,00 € je Sendung).

Ein Frankiervermerk – umgangssprachlich auch Briefmarkenfeld genannt – ist immer einzusetzen! Platzierung: Rechte obere Ecke – vollständig umrandet.

  • Linienstärke des Rahmens: 0,4 - 1,5 mm
  • Höhe: 1,7 - 3 cm (Höhe > Breite)
  • Breite: 1,5 - 2,5 cm

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre ANTWORTSENDUNG.

Durch die Wahl des Frankiervermerks steuern Sie Ihre Portokosten.

Sie wollen die Kosten für Ihre Kunden übernehmen? Dann verwenden Sie als Text für den Frankiervermerk "Entgelt zahlt Empfänger".

Sie wollen, dass Ihre Kunden sich an den Kosten beteiligen? Dann verwenden Sie eine der folgenden Textvarianten: "Bitte ausreichend frankieren" oder "Bitte frankieren, falls Marke zur Hand".

In diesen Fällen zahlen Sie als Empfänger nur für die nicht ausreichend frankierte ANTWORTSENDUNG.

Ist die ANTWORTSENDUNG nicht automationsfähig aber als ANTWORTSENDUNG gekennzeichnet, wird das Entgelt der nächsthöheren Portoklasse, mindestens aber eines Kompaktbriefes fällig, d.h. für Postkarte und Standardbrief = Entgelt Kompaktbrief; für Kompaktbrief = Entgelt Großbrief und für Großbrief = Entgelt Maxibrief. Exakte Beschreibungen zum Thema finden Sie in der Broschüre „Automationsfähige Sendungen“.

Die Verwendung selbstklebender Adressetiketten ist möglich. Diese müssen immer die Anschrift sowie Produktkennzeichnung „Deutsche Post (inkl. Posthorn) Antwort“ oder „Deutsche Post (inkl. Posthorn) Werbeantwort“ enthalten. Das Etikett muss vom Versender innerhalb der Lesezone vollflächig verklebt werden und darf die maschinelle Bearbeitung nicht behindern. Der Frankiervermerk „Entgelt zahlt Empfänger“ muss unmittelbar auf das Antwortelement (Postkarte oder Briefumschlag) in der Frankierzone gedruckt sein.

Ja, Sie können Ihre ANTWORTSENDUNG auch weltweit versenden. Bitte beachten Sie dabei die Richtlinien für die ANTWORTSENDUNG von BRIEF INTERNATIONAL.

Nein, da diese in den Briefzentren nicht maschinenlesbar sind und dementsprechend erhebliche Mehrkosten durch manuelle Bearbeitung verursachen.

Nein, die ANTWORTSENDUNG ist gemäß der Vorgaben der Broschüre ANTWORTSENDUNG zu erstellen. Ein handschriftliches Aufbringen der Vermerke ist keine gültige Frankierung und führt unter Umständen wegen erhöhter Bearbeitungskosten zu einer Schadenersatzforderung. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Broschüre "Leistungen und Preise".

In Fragen zum Thema Automation, wenden Sie sich bitte an Ihre Beratung Automationsmanagement. Dort werden Sie von der Planung bis zur Fertigstellung Ihrer ANTWORTSENDUNG beraten. Vor dem Versand von hohen Auflagen ist eine Prüfung durch den Berater Automationsmanagement zu empfehlen. Bei Fragen zum Thema Gestaltung informieren Sie sich bitte über unserer Broschüre ANTWORTSENDUNG. Wenn Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden, benutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

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