NEU: Ein Produkt „Warensendung“ zum 01.10.2024
Die Warensendung wird zu einem Produkt bis 1.000 g zusammengefasst. Mit einem Gewichtszuschlag kann das zulässige Gewicht auf 2.000 g erhöht werden. Die Sendung ist oberhalb der Anschrift mit der Aufschrift „Warensendung“ zu versehen.