SMART und CLASSIC

Unsere Tarife für den Pressepostversand ab dem 01.01.2025

Es ist einiges in Bewegung auf dem Markt der gedruckten Tageszeitungen und Magazine. Trotz turbulenter Zeiten ist sicher: Print stellt eine gewichtige Säule im Produktportfolio der Verlagsbranche dar, bei der die Deutsche Post sich gerne als zuverlässiger Partner für die Distribution der Publikationen anbietet.

Ein geändertes Leseverhalten sowie die allgemein voranschreitende digitale Transformation hat jedoch in den letzten Jahren den Absatzrückgang so verschärft, dass sich – in Verbindung mit der Lohnkostenentwicklung – die Stückkosten für Annahme, Transport, Sortierung und Zustellung bei der Deutschen Post deutlich erhöht haben. Auf die Herausforderung der regelrechten „Kostenexplosion“ muss die Deutsche Post reagieren, damit sie auch zukünftig ein zuverlässiger Partner der Verlage ist.

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Eine Antwort auf die Herausforderung, ist das neue Entgeltsystem für Pressepostsendungen, welches das Erscheinungsweisen basierte System am 1. Januar 2025 ablöst. Es besteht im Kern aus den zwei Tarifen SMART und CLASSIC. Welcher der beiden Tarife für die eingelieferten Pressepostsendungen zum Tragen kommt, richtet sich insbesondere danach, welche physische Beschaffenheit die eingelieferten Sendungen aufweisen und ob die Adressierung den Vorgaben der Deutschen Post entspricht. Zudem ist zukünftig entscheidend, welche digitalen Einlieferungsankündigungen und Merkmale genutzt werden, die uns im Betriebsprozess unterstützen, bspw. durch eine Sendungsankündigung mit AM.exchange und die Nutzung eines gültigen Data-Matrixcodes auf der Sendung.

Kurz: Automationsfähige Adressierung und Sendungsbeschaffenheit sowie digitale Sendungsmerkmale, sparen der Deutschen Post Betriebskosten. Die Kostenvorteile reichen wir mit dem günstigeren SMART-Tarif an unsere Kunden weiter.

Grundsätzlich gibt es keine neuen, strengen Regularien, die den Zugang zur Pressepost zukünftig verhindern sollen. Es geht nur um die Zuordnung zum richtigen Tarif!

Für Tageszeitungen im klassischen Zeitungsformat, oder Magazine, die keine automations-fähige physische Beschaffenheit besitzen, bieten wir die Zustellung mit einem Preisaufschlag in Höhe von 3 ct je Sdg. im CLASSIC-Tarif an. Dieser berücksichtigt die Mehrkosten der Sendungsbearbeitung im Betriebsprozess der Deutschen Post.

Eine mit der Tarifeinführung einhergehende Neuerung ist, dass, im Gegensatz zur aktuellen Erscheinungsweisen-Systematik, Titel nicht mehr fest einer Preisliste zugeordnet werden. Im neuen Tarifsystem richtet sich die Tarif-Einordnung der eingelieferten Titel von Ausgabe zu Ausgabe nach bereits erwähnter physischer Beschaffenheit, Adressierung und weiterer digitaler Merkmale. Beibehalten wird das bekannte 10g-Stufen Preissystem. Nähere Details zu den Preisen im SMART-/CLASSIC-System kommunizieren wir zeitnah.

Nein, der SMART-Tarif gilt für alle Versandservices.

Der Dienstleister wird nicht freigeschaltet und benötigt nur in Ausnahmefällen Einblick in TRACK&MATCH, z.B. wenn er für diese Einsicht vom Absender auch beauftragt und bezahlt wird. In diesen Fällen erbitten wir ein entsprechendes Formular (siehe Leitfaden TRACK&MATCH). Alle erforderlichen Arbeiten des Dienstleisters in Sachen TRACK&MATCH erfolgen in der jeweiligen Versandsoftware, z.B. Manager Pressedistribution (MPD).

Die Veröffentlichung der PPL-Version 56 mit korrekten Produktschlüsseln für das neue Produktportfolio SMART/CLASSIC der Pressedistribution erfolgt Mitte November 2024.

Grundsätzlich gibt es keine Änderung von Seiten der Pressedistribution, allerdings ist ab 2025 die Standardlaufzeit im Brief nicht mehr E+1 sondern E+2, damit verlängert sich die Laufzeit einer Streifbandzeitung.

Bei der GSA-Gebindefertigung befinden sich in einem Bund ausschließlich Sendungen, die im gleichen Maschinenprogramm für E+4-Post sortiert werden können. Die Programme für die priorisierteren Versandströme weichen logisch von diesen ab und haben auch andere Belegungen der verfügbaren Fächer in den Sortiermaschinen. In der Regel ist es so, dass ein BZ mehr Zustellbezirke sortieren, muss als Zielfächer vorhanden sind. Damit ein unnötig häufiger Maschinendurchlauf vermieden werden kann, sollen die Sendungen in der GSA-Gebindefertigung so zu Bunden zusammengefasst werden, dass der gesamte Bundinhalt im direkt im „richtigen“ Programm sortiert werden kann. ZEBU-Optimierung steuert diese feine Programmdifferenzierung nicht an.
Die Feststellung, ob eine fehlerhafte Gebindefertigung vorliegt, wird als betriebliche Beobachtung im Falle eines ursächlichen Mehraufwands dokumentiert an die Abrechnung gemeldet.

Sendungen aus der ZEBU-Bundfertigung werden im E+4-Strom mit großem Anteil zuerst im „falschen“ Programm sortiert und müssen bis zur „richtigen“ Sortierung mehrere Programmläufe absolvieren. Dieses erhöht die Prozessinanspruchnahme bei der Maschinensortierung mit einer Mehrfachbelastung der verfügbaren Ressourcen. Zudem spielt hier die Automationsfähigkeit der Sendungen eine wichtige Rolle. Die GSA-Optimierung lässt u.U. die maschinelle Sortierung nicht 100%ig automationsfähiger Sendungen eher zu als die ZEBU-Versandoptimierung, weil die Sendungen z. Zt. nur einen Maschinendurchlauf aushalten müssen. Die Zusage im SMART/CLASSIC-Portfolio, dass einige Automationskriterien nur bei Feststellung eines betrieblichen Produktionsmehraufwands nach CLASSIC, bzw. mit Produktionszuschlag abgerechnet werden, basiert ein Stück weit darauf, dass durch die Versandoptimierung Mehrfach-Sortierung möglichst unterbunden werden.

Pressepost im Versandservice Basic (E+4) ist nach der GSA-Gebindefertigung zu optimieren. Diese Regelung gilt schon für 2024. Das Jahr 2024 wird kulant als erweiterter Umstellungszeitraum für Kunden gewährt.

E+4 Versande die mit ZEBU statt mit GSA-Daten optimiert werden wie folgt behandelt:

  • 2024: Keine Abrechnung eines Zuschlags wegen falscher Gebindefertigung
  • 2025: Abrechnung des Zuschlags Produktionsmehraufwand (+2,5) ct. Dieser setzt beim POSTVERTRIEBSSTÜCK immer auf dem CLASSIC-Tarif auf. Wenn der Versand als SMART angekündigt war, wird die Abrechnung auf CLASSIC korrigiert (+3 ct) und der Zuschlag abgerechnet (+2,5 ct).

Bei der PRESSESENDUNG ist kein CLASSIC-Tarif vorgesehen. PRESSESENDUNG muss immer alle SMART-Anforderungen erfüllen. Der Zuschlag (+2,5 ct) setzt hier immer auf dem SMART-Tarif auf. In der abstrakten Logik ist dieser Unterschied nicht schlüssig erklärbar. Allerdings ist der Basispreis der PRESSESENDUNG verglichen mit dem POSTVERTRIEBSSTÜCK deutlich fehlertoleranter hinsichtlich der Kostendeckung. Die relativ gering bewertete Differenz zwischen SMART und CLASSIC und die Höhe des Zuschlags Produktionsmehraufwand können durchaus als billiges Einführungsangebot an die Verlagsbranche gesehen werden, um den Übergang zum kostenorientierten SMART/CLASSIC.

  • Randbeanschriftung
  • Fehlende zwingende Sendungsangaben in der Aufschrift oder falsche Ausrichtung dieser
  • Aufschrift außerhalb der Lesezone
  • Fehlen eines Datamatrixcodes
  • Keine AM EXCHANGE Anmeldung im SMART Tarif
  • Sendungsgewicht außerhalb des zulässigen Rahmens (50g - 1000g)
  • Über- oder Unterschreitung des Sendungsformats
  • Fehlender TRACK & MATCH Vertrag
  • Nicht maschinenfähiges Sendungsformat (z.B. Zeitungsformat, offene Drahtösenheftung)
  • Unzulässiger Teilumhefter
  • Überstehende Beilagen oder Beihefter
  • Sendungen mit einseitig stark aufragenden Inhalten

Vollständig automationsfähig wird eine Sendungseinlieferung klassifiziert, wenn diese eine 100% TRACK & MATCH Quote besitzt. Eine TRACK & MATCH Quote unter 100% dokumentiert, dass nicht alle Sendungen der Einlieferung maschinell in unseren BZ bearbeitet worden sind.

Auf Kulanzbasis werden wir 2025 bei einer TRACK & MATCH Quote ab 75% vom Kunden angekündigte SMART-Sendungen auch grundsätzlich SMART abrechnen. Die Kulanz gewähren wir, weil wir zugunsten des Kunden davon ausgehen, dass eine fehlende Maschinenbearbeitung seitens der Deutschen Post verursacht sein könnte, bspw. wegen einer direkten ZSP-Zuführung von Bunden, die sich aus produktionsbedingten Gegebenheiten / Besonderheiten ergeben hat. Wir werden bei einer TRACK & MATCH Quote ab 75% nur dann abweichend den CLASSIC-Tarif ansetzen, wenn von der Abrechnungskraft (bei der Belegstückprüfung), oder von den Kräften in der Produktion (bei der Maschinenverarbeitung) ein Automationsmangel identifiziert/dokumentiert wird, der dem Kunden gegenüber nachweisbar und vermittelbar ist. Dieser Mangel kann dann sicher als ein vom Kunden verursachter Grund für eine nicht vollständig automatisierte Bearbeitung eingeordnet werden.

Bei einer TRACK & MATCH Quote unter 75% wird eine kundenseitig als SMART gemeldete Einlieferung grundsätzlich als CLASSIC abgerechnet. Dies erfolgt in der Regel durch eine Rechnungskorrektur Mitte des Folgemonats.

Wir werden jährlich fortlaufend prüfen, ob wir im Einklang der Interessen unserer Kunden und uns die Kulanzhürde von 75% erhöhen.

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