Pensionsfonds wurden vom deutschen Gesetzgeber im Jahr 2002 als neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung eingeführt, um die Kapitaldeckung der betrieblichen Altersversorgung zu fördern.
Pensionsfonds arbeiten nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Das heißt, die Deutsche Post AG stattet den Pensionsfonds schon heute mit dem erforderlichen Vermögen aus, damit der Pensionsfonds künftig alle Renten bezahlen kann. Zu diesem Zweck hat die Deutsche Post AG entsprechende Mittel auf den Pensionsfonds übertragen. Dieser darf die Gelder nur für die Zahlung von Betriebsrenten verwenden.
Der Pensionsfonds wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen und wird von dieser bei der Durchführung der Pensionszusagen und der Kapitalanlage weiterhin beaufsichtigt.
Die Deutsche Post AG haftet nach wie vor für die Erfüllung der Pensionszusagen. Wie bisher ist die Betriebsrente zudem durch den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert.