Preisänderungen verkürzen nicht die Gültigkeitsdauer, aber beachten Sie bitte den Portowert!
Mobile Briefmarken sind zwar spezifisch für ein Versandprodukt, aber haben genauso wie physische Briefmarken einen Portowert und für den Briefversand gelten die Bedingungen aus dem Verzeichnis "Leistungen und Preise".
Mobile Briefmarken mit einem zu geringem Portowert, dürfen mit einer von Ihnen erworbenen zusätzlichen physischen Briefmarke oder Internetmarke ergänzt werden. Dies ist eine Ausnahme zu dem ansonsten geltenden Ausschluss der Mehrfach- oder Mischfrankierung.
Nicht zulässig ist eine zusätzliche Frankierung durch Filialen, da eine Filiale nicht zur Überprüfung des Portowerter der Mobilen Briefmarke berechtigt ist. In dem Fall muss durch die Filiale eine Vollfrankierung erfolgen.
Ihren Portocode können Sie dann auf der Sendung unkenntlich machen und anderweitig verwenden.
Ebenfalls unzulässig ist eine zusätzliche Frankierung, um ein anderes Versandprodukt zu nutzen, Sie können also z.B. keine Mobile Briefmarke für einen Kompaktbrief zum Versand eines Großbriefs aufwerten.