Häufige Fragen zur Portokasse und Integration

Kontoauflösung / Kündigung

Die neuen AGB der Portokasse gelten ausschließlich für Geschäftskunden. Sofern Sie diesen neuen AGB bisher nicht zugestimmt haben, können Sie Ihre bestehende Portokasse nur noch im Selfservice kündigen und sich ein ggf. vorhandenen Guthaben auszahlen lassen. Melden Sie sich dazu bei Ihrer bestehenden Portokasse an. Weitere Informationen zur Kontoauflösung/Kündigung Ihrer Portokasse finden Sie hier.

Als Geschäftskunde können Sie aber eine neue Portokasse anlegen und diese mit Ihrer Geschäftsanwendung verbinden. Sofern Sie Ihre bestehende Portokasse noch nicht gekündigt haben, verwenden Sie bitte für Ihre neue Portokasse eine andere E-Mail-Adresse. Registrieren Sie als Geschäftskunde Ihre neue Portokasse unter https://portokasse.deutschepost.de/portokasse/#!/register/. Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass neue Portokassen bzgl. den Aufladungsverfahren, sowohl in der Häufigkeit als auch im Betrag, limitiert sind. Die Einrichtung des Lastschriftverfahrens ist mit einer AdressTAN, die Sie auf dem Postwege erhalten, gesondert abgesichert. Alternativ können Sie auch mit PayPal Ihre neue Portokasse schnell aufladen.
Eine Anpassung des maximalen Aufladebetrags Ihrer neuen Portokasse ist nur mit einer erneuten Bonitätsprüfung möglich. Kontaktieren Sie bitte dazu unseren Kundenservice.

Nein, die Portokasse steht Geschäftskunden auch weiterhin über den 31.12.2024 uneingeschränkt in ihren Geschäftsanwendungen zur Verfügung, wenn eine Zustimmung zu den neuen AGB der Portokasse erfolgt ist. Eine Verwendung der Portkasse im Online-Shop der Deutschen Post ist dann jedoch nicht mehr möglich. Die Aufladung der Portokasse steht wie bisher unter portokasse.deutschepost.de mit den bekannten Bezahlverfahren zur Verfügung, jedoch nicht die Aufladung über den Online-Shop der Deutschen Post.

Die Deutsche Post AG wird das Bezahlverfahren Portokasse sowohl als Zahlungsmittel im Online Shop der Deutschen Post als auch für Nutzung durch Privatkunden zum 31. Dezember 2024 einstellen.

Als Geschäftskunden ist die Nutzung der Portokasse in Ihrer Geschäftsanwendungen davon nicht betroffen. Mit der Zustimmung bis zum 31.12.12024 zu den neuen AGB Portokasse für Geschäftskunden ist Ihre Portokasse auch darüber hinaus verfügbar.

Ihre Portokasse wurde gekündigt und ein vorhandenes Restguthaben aufgelöst. Daher ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.

Sie können im Online-Service PORTOKASSE portokasse.deutschepost.de/portokasse/wallet.do über das Feld "Passwort vergessen" ein neues Passwort anfordern. Sie erhalten es per E-Mail an Ihre bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse zugesandt.

 
Ihre Eingabe der Sicherheitsantwort muss genau den hinterlegten Daten entsprechen. Aus Datenschutzgründen ist eine Hilfestellung nicht möglich. Sollten Sie die genaue Formulierung und Schreibweise Ihrer Sicherheitsantwort vergessen haben, müssen Sie leider Ihre Portokasse schriftlich kündigen und sich neu registrieren.
 
Ihre Portokasse können Sie formlos schriftlich jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Restbeträge aus der Portokasse erstatten wir Ihnen selbstverständlich auf Ihr Girokonto. Zur Erstattung des Guthabens benötigen wir deshalb unbedingt Ihre Anschrift und eine Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN und BIC), daher ist es wichtig, dass Sie uns diese Angaben in Ihrem Kündigungsschreiben mitteilen.

Sie können im Online-Service PORTOKASSE portokasse.deutschepost.de/portokasse/wallet.do über das Feld "Passwort vergessen" ein neues Passwort anfordern. Sie erhalten es per E-Mail an Ihre bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse zugesandt.

Ihre Eingabe der Sicherheitsantwort muss genau den hinterlegten Daten entsprechen. Aus Datenschutzgründen ist eine Hilfestellung nicht möglich. Sollten Sie die genaue Formulierung und Schreibweise Ihrer Sicherheitsantwort vergessen haben, müssen Sie leider Ihre Portokasse schriftlich kündigen und sich neu registrieren.

Ihre Portokasse können Sie formlos schriftlich jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Restbeträge aus der Portokasse erstatten wir Ihnen selbstverständlich auf Ihr Girokonto. Zur Erstattung des Guthabens benötigen wir deshalb unbedingt Ihre Anschrift und eine Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN und BIC), daher ist es wichtig, dass Sie uns diese Angaben in Ihrem Kündigungsschreiben mitteilen.

Da Ihre letzte Anmeldung an Ihrer Portokasse schon länger zurückliegt, wurde aus Sicherheitsgründen Ihre Logindaten (Passwort, Sicherheitsfrage und Sicherheitsantwort) zurückgesetzt.

Über die Funktion "Passwort vergessen" (portokasse.deutschepost.de)  können Sie mit der Sicherheitsanwort aus dem Kündigungsschreiben ein neues persönliches Passwort vergeben.

Zur Erstattung des Restguthabens müssen Sie sich an Ihrer Portokasse (portokasse.deutschepost.de) anmelden und Ihre persönlichen Daten sowie die Bankverbindung angeben.

Ihr Restguthaben wird dann nach Prüfung zurückgezahlt.

Alternativ können Sie auch dort aktiv auf eine Rückzahlung verzichten.

Sofern Sie auf die Rückzahlung Ihres Restguthabens verzichten wollen, melden Sie sich bitte in Ihrer Portokasse (portokasse.deutschepost.de) an und erklären aktiv Ihren Verzicht.

Die Kündigung der Portokasse hat keinen Einfluss auf Ihr Kundenkonto im Shop der Deutschen Post. Sie können im Shop der Deutschen Post weiterhin die übrigen Zahlverfahren verwenden.

Sie können das Restguthaben Ihrer Portokasse bis zum 31.12.2024 im Shop der Deutschen Post aufbrauchen. Die Aufladung Ihrer Portokasse ist aber nicht mehr möglich.

Melden Sie sich wie gewohnt an Ihre Portokasse (portokasse.deutschepost.de) an. Nach dem Login werden Sie zur Verifizierung und ggf. zur Anpassung Ihrer Geschäftskundendaten aufgefordert. Bestätigen Sie Ihre ggf. aktualisierten Geschäftskundendaten, sowie die rein geschäftliche Nutzung der Portokasse, als auch die neuen AGB Portokasse.

Eine entsprechende Bestätigung wird Ihnen via E-Mail zugesandt.

Sie müssen als Geschäftskunde den neuen AGB Portokasse bis zum 31.12.2024 zustimmen. Ansonsten können Sie Ihre Portokasse ab dem 01.01.2025 nicht weiter nutzen.

Sie müssen als Geschäftskunde den neuen AGB Portokasse bis zum 31.12.2024 zustimmen. Ansonsten können Sie Ihre Portokasse ab dem 01.01.2025 nicht weiter nutzen.

Nach der Zustimmung zu den neuen AGB Portokasse können Sie als Geschäftskunde Ihre Portokasse uneingeschränkt über Ihre Geschäftskunden-Anwendung nutzen.

Eine weitergehende Nutzung als Zahlart im Shop der Deutschen Post ist nicht möglich.