Die neuen AGB der Portokasse gelten ausschließlich für Geschäftskunden. Sofern Sie diesen neuen AGB bisher nicht zugestimmt haben, können Sie Ihre bestehende Portokasse nur noch im Selfservice kündigen und sich ein ggf. vorhandenen Guthaben auszahlen lassen. Melden Sie sich dazu bei Ihrer bestehenden Portokasse an. Weitere Informationen zur Kontoauflösung/Kündigung Ihrer Portokasse finden Sie hier.
Als Geschäftskunde können Sie aber eine neue Portokasse anlegen und diese mit Ihrer Geschäftsanwendung verbinden. Sofern Sie Ihre bestehende Portokasse noch nicht gekündigt haben, verwenden Sie bitte für Ihre neue Portokasse eine andere E-Mail-Adresse. Registrieren Sie als Geschäftskunde Ihre neue Portokasse unter https://portokasse.deutschepost.de/portokasse/#!/register/. Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass neue Portokassen bzgl. den Aufladungsverfahren, sowohl in der Häufigkeit als auch im Betrag, limitiert sind. Die Einrichtung des Lastschriftverfahrens ist mit einer AdressTAN, die Sie auf dem Postwege erhalten, gesondert abgesichert. Alternativ können Sie auch mit PayPal Ihre neue Portokasse schnell aufladen.
Eine Anpassung des maximalen Aufladebetrags Ihrer neuen Portokasse ist nur mit einer erneuten Bonitätsprüfung möglich. Kontaktieren Sie bitte dazu unseren Kundenservice.