Allgemeine Fragen zur Frankierung

Häufig gestellte Fragen

Alle Briefmarken, die mit der Euro-Umstellung erschienen sind, besitzen unbegrenzte Gültigkeit. Sie können daher auch Briefmarken mit veralteten Portowerten und dazu passenden weiteren Briefmarken sowie Ergänzungsmarken zur Frankierung verwenden.

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Briefe und POSTKARTEN dürfen nur mit gültigen Briefmarken frankiert werden. Gültig sind alle seit 2002 herausgegebenen Briefmarken mit dem Aufdruck "Deutschland" sowie die 2000/2001 erschienenen Briefmarken mit Doppelnominal (Auszeichnung in Pfennig und Euro).

Bei allen Frankierungen ist darauf zu achten, dass diese nicht aus verschiedenen Frankierarten (z.B. klassische Briefmarke und Internetmarke) kombiniert werden, um den benötigten Portowert zu erzielen.

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Die Einführung von Matrixcodes hatte keinen Einfluss auf die Gültigkeit von alten Briefmarken. Gültig sind alle seit 2002 herausgegebenen Briefmarken mit dem Aufdruck "Deutschland" sowie die 2000/2001 erschienenen Briefmarken mit Doppelnominal (Auszeichnung in Pfennig und Euro).

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Folgendes sollten Sie bei der Frankierung von Ihren Briefsendungen beachten:

  • immer das zur Sendung passende Porto verwenden
  • Frankierung nur in der Frankierzone aufbringen, d. h. rechts oben auf der Vorderseite der Briefsendung
  • Frankierung nicht mit Fremdkleber oder Klebeband (Tesafilm) befestigen
  • keine Mischung aus verschiedenen Frankierarten, z. B. klassische Briefmarke mit INTERNETMARKE, auf einer Sendung ("Mischfrankierung")
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Auf einer Sendung ist eine Mischfrankierung unterschiedlicher Frankierarten (z. B. INTERNETMARKEN mit traditionellen Briefmarken) generell nicht zulässig.

Bei der INTERNETMARKE haben Sie immer den passenden Portowert zur Hand und können für das benötigte Produkt (z. B. Großbrief) die passende INTERNETMARKE drucken.

Eine Mehrfachfrankierung (das Aufbringen mehrerer INTERNETMARKEN auf einer Sendung, um einen bestimmten Portowert zu erreichen) ist nicht zulässig.

Eine Mehrfachfrankierung ist nur nach Portoanpassungen mit den von uns zur Verfügung gestellten "Ergänzungsmarken" mit den Portowerten 0,05 €, 0,10  €, 0,20 € und 0,30 € zulässig.

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Unbrauchbar gewordene Briefmarken, die z.B. falsch aufgeklebt wurden, eingerissen sind, abgeschnitten wurden oder durch andere Umstände, wie einen Wasserschaden, unbrauchbar geworden sind, tauschen wir Ihnen in den meisten Filialen der Deutschen Post bis zu einem Betrag von 50 EUR gerne gegen postfrische gleichwertige Briefmarken um; bereits verklebte Briefmarken nur zusammen mit den dazugehörigen Briefumschlägen bzw. POSTKARTEN.

Verdorbene Briefmarken mit einem Portowert über 50 EUR senden Sie bitte an:

Deutsche Post AG
Service- und Versandzentrum
Retouren
Franz-Zebisch-Str. 15
92637 Weiden

Dies gilt auch für einen unbrauchbar gewordenen PLUSBRIEF oder eine PLUSKARTE. Dafür erhalten Sie eine Briefmarke in Höhe der Frankierung des PLUSBRIEFS bzw. der PLUSKARTE. Den Umschlags- bzw. Kartenanteil können wir leider nicht vergüten.

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Werden Sendungen nicht oder unzureichend frankiert, gehen sie mit der Bitte um Neuverpackung und für das gewählte Format korrekten Frankierung an den Absender zurück. Stehen dem betriebliche Gründe entgegen, werden die Sendungen an den Empfänger weitergeleitet, bei dem wir dann das fehlende Porto sowie ein Einziehungsentgelt (zusammen sog. Nachentgelt) für den zusätzlichen Aufwand erheben. Verweigert der Empfänger die Annahme, muss der Absender das Nachentgelt bezahlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter deutschepost.de/rueckgabegrund.

Ist erkennbar, dass eine Briefsendung vorsätzlich mit ungültigen Briefmarken, anderen ungültigen Frankiervermerken oder sonstigen unzulässigen Vermerken eingeliefert wurde, um die Transportleistung zu erschleichen, kann der Absender zum Ersatz der dadurch verursachten zusätzlichen Bearbeitungskosten herangezogen werden.

Einziehungsentgelt (je Einzelsendung)

  National International
Postkarte, Standard-/Kompaktbrief + 0,70 € + 0,70 €
Groß- und Maxibrief + 2,00 € + 2,00 €
Warensendung + 2,00 € + 2,00 €
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