Allgemeine Fragen zum Postfach

Häufig gestellte Fragen

Die Deutsche Post ist für Ihre Kunden da und versucht insbesondere in dieser Krisensituation pragmatisch zu helfen. Wenden Sie sich an Ihre bekannten Kontaktstellen, diese werden sicherlich eine zufriedenstellende Lösung für Sie finden.

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Ein Postfach ist ein abschließbares, vor fremden Zugriff gesichertes Fach in einer Filiale der Deutschen Post oder deren Partner, welches interessierte Kunden an einem Wunschstandort in Wohnortnähe zur Zustellung ihrer Post mieten können. Durch die Zuteilung einer eigenen Postfachnummer und Postfachanschrift werden (bis auf wenige Ausnahmen) alle Sendungen, also sowohl postfach- als auch hausbeanschriftete, für den Postfachinhaber und auf Wunsch auch die seiner Mitnutzer statt in den Hausbriefkasten in das Postfach umgeleitet.

Seit Ende Oktober 2021 bieten wir auch die Postfachvariante Postfach Extra an. Im Gegensatz zum klassischen Postfach werden dann nur postfachbeanschriftete Sendungen ins Postfach eingelegt, hausbeanschriftete Post wird im Hausbriefkasten zugestellt.

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Es kann vorkommen, dass Ihnen bei Neubeauftragung eines Postfachs – beispielsweise aufgrund von kurzfristigen und vorübergehenden Postfachschließungen oder kompletter Belegung – zeitweise nicht alle Postfachanlagen zur Verfügung stehen. Demnach sind sie im Shop für Sie auch nicht auswählbar. Bitte beachten Sie, dass Sie den Standort, für den Sie sich bei Neubeauftragung entscheiden, auch dann nicht mehr wechseln können, wenn dieser zu einem späteren Zeitpunkt wieder geöffnet ist.

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In der Regel werden beim klassischen Postfach alle Sendungen, die an den Postfachinhaber und die eingetragenen Mitnutzer adressiert sind, in das Postfach eingelegt, also auch die Sendungen mit Ihrer Hausanschrift, d.h.

  • alle Briefsendungen
  • Pressesendungen
  • Postvertriebsstücke
  • Streifbandzeitungen
  • Zahlungsanweisungen

Von der Postfachbelieferung ausgeschlossen und weiter unter der Hausanschrift zugestellt werden

  • Pakete, Päckchen, Express-Sendungen
  • Postzustellungsaufträge
  • DIALOGPOST SCHWER und Blindensendungen Schwer National

Bei der Variante Postfach Extra hingegen stellen wir nur die Sendungen mit Postfachanschrift im Postfach zu, alle hausbeanschrifteten Sendungen werden in Ihren Hausbriefkasten eingelegt.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass generell warentragende Sendungen (Warenpost, Pakete und Päckchen) aus Drittstaaten (außerhalb der EU), aufgrund der notwendigen Verzollung von der Einlage ins Postfach ausgeschlossen sind.

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Sofern Sie besondere Anforderungen an die Postfachgröße stellen oder eine bestimmte Anforderung an die Platzierung Ihres Postfach im Postfachschrank, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Service-Nummer 0961 - 38 18 48 48.

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Sie erhalten 2 Schlüssel kostenfrei. Weitere Schlüssel können Sie für 7,00 Euro pro Stück erwerben. Maximal können Sie 5 Schlüssel für ein Postfach bestellen.

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Bitte leeren Sie Ihr Postfach mindestens alle 7 Werktage. Die Leerung muss entsprechend dem Sendungsaufkommen so häufig erfolgen, dass das Postfach nicht überläuft.

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Bei der Postfachbeauftragung bieten wir unseren neuen Kunden nur die Bezahlart Lastschrift an, da es sich bei einem Postfachvertrag um eine längerfristige Vertragsbeziehung mit jährlicher Bezahlung handelt. Wir möchten Ihnen den wiederkehrenden Zahlungsverkehr bequemer und einfacher machen, die lästige Terminüberwachung entfällt. Der Rechnungsbetrag wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht, so brauchen Sie sich keine Sorgen um versäumte Zahlungsverpflichtungen zu machen und beugen damit ggf. unnötigen Unterbrechungen in der Postfachzustellung oder einer unerwünschten Kündigung vor. Sie erhalten immer einen Beleg der Rechnung für Ihre Unterlagen per Mail.

Sind Sie Bestandskunde, erhalten Sie jährlich eine Rechnung mit der Bitte um pünktliche manuelle Überweisung des kompletten Betrags der Postfachmiete. Eine Teil- bzw. Ratenzahlung ist nicht vertragsgemäß und ermächtigt uns zu einer außerordentlichen Kündigung. Möchten Sie auch auf die bequeme Zahlmethode Lastschrift umstellen und sind für die Selfservices freigeschaltet, können Sie das tun, indem Sie in Ihrem Kundenkonto im Shop der Deutschen Post unter Postfach, Postfach verwalten die Zahlungsdaten auf „Lastschrift“ als Zahlmethode umstellen.

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Wir haben seit Mitte 2023 für alle Neukunden auf die Bezahlart Lastschrift umgestellt, da es sich bei einem Postfachvertrag um eine längerfristige Vertragsbeziehung mit jährlicher Bezahlung handelt. Da die Umstellung auch für Postfach Bestandskunden gilt, können jegliche neue Transaktionen, wie z.B. eine kostenpflichtige Einrichtung weiterer Mitnutzer, ab jetzt nur noch mit Lastschrift abgewickelt werden. Ihre Postfachmiete können Sie aber wie gewohnt weiter per Rechnung bezahlen.

Wir empfehlen Ihnen jedoch: Stellen Sie in Ihrem Kundenkonto im Shop im Selfservice unter Postfach verwalten, Zahlungsdaten mit einem Klick für künftige Zahlungen des Postfachentgelts auf das einfache Lastschriftverfahren um. Der Rechnungsbetrag wird automatisch und bequem vom Konto abgebucht und Sie brauchen sich keine Sorgen um versäumte Zahlungsverpflichtungen zu machen. Unnötigen Unterbrechungen in der Postfachzustellung oder einer unerwünschten Kündigung wird vorgebeugt.

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Als Hauptnutzer können Sie Ihr Postfach direkt über die Postfach Online-Services in Ihrem Kundenkonto im Shop der Deutschen Post im Reiter "Postfach" kündigen. Ebenso steht Ihnen aber auch unser Kündigungsformular zur Verfügung. 

Sollten Sie die Kündigung nicht online durchführen wollen, möchten wir Sie bitten uns dieses Anliegen schriftlich zukommen zu lassen.

Bitte senden Sie die Kündigung an: 

Deutsche Post AG
Service- und Versandzentrum Weiden
Postfach 1107
92623 Weiden

Hinweis für Mitnutzer: Nur der Hauptnutzer kann eine Mitnutzung für sein Postfach kündigen, denn diese ist Bestandteil seines Vertrages mit der Deutschen Post. Bitte wenden Sie sich an den Hauptnutzer des Postfachs, damit er Ihre Teilnahme am Postfachvertrag bei uns kündigen kann. Sollte dies aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, wenden Sie sich per Kontaktformular an den Kundenservice.


Sie haben einen HIN- und WEG-Vertrag für Ihre Postfachadresse?

Bitte beachten Sie, dass sich die Kündigung Ihres Postfachs auf einen eventuell bestehenden HIN+WEG-Vertrag – der sich auf die Postfachanschrift bezieht – auswirken wird. Besteht bei Ihnen eine HIN+WEG Vertrag müssen Sie diesen separat schriftlich über den Kundenservice kündigen.

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Ein Postach kostet 22,90 € pro Jahr (inkl. MwSt) für alle Nutzer mit gleicher Hausanschrift, wie der Hauptnutzer.

Die Einrichtung von Mitnutzer beträgt  einmalig 9,90 €, (inkl. MwSt.) pro Mitnutzer mit einer vom Hauptnutzer abweichenden Hausanschrift.

Im Preis enthalten sind 2 Schlüssel. Sie können bei Bedarf aber bis zu 3 weitere Schlüssel bestellen für einmalig 7,00 € pro Stück.

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Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen nach Absenden des Auftragsformulars ohne Angabe von Gründen die Einchrichtung eines Postfachs zu widerrufen.

Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular und kopieren Sie die Auftragsbestätigung, die wir Ihnen per E-Mail zugesendet haben, in das Feld "Nachricht":

Postfach-Einrichtung widerrufen

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Um ein Postfach einzurichten muss für Sie in Deutschland eine zustellfähige Hausanschrift bestehen.

Bitte stellen Sie sicher, dass trotz der Beauftragung des Postfachs Ihr Name bzw. der Ihres Unternehmens und ggf. Ihrer Mitnutzer für unsere Zusteller eindeutig am Hausbriefkasten zu erkennen sein muss, um in Ausnahmefällen die korrekte Zustellung an der Hausadresse bzw. einen reibungslosen betrieblichen Ablauf sicherzustellen.

Hinweis: Für den gleichen Zeitraum und dieselbe Anschrift dürfen Sie keinen POSTSCAN Auftrag abgeschlossen haben. 

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Das Bestätigungsschreiben mit Ihrer Postfachnummer erhalten Sie ca. 10 Tage nach Beauftragung als Brief an Ihre Hausanschrift.

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Nach der Beauftragung erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben mit Ihrer Postfachnummer und dem frühesten Abholtermin der Schlüssel in der zuständigen Postfiliale.

Um Sie als rechtmäßigen Hauptnutzer identifizieren zu können, bringen Sie bitte zur Abholung der Postfachschlüssel dieses Schreiben, Ihren gültigen Personalausweis und ggf. zusätzlich eine gültige Vollmacht, als Nachweis Ihrer Legitimation mit.

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Sie können für ein Postfach maximal 5 Schlüssel nutzen.

Die zusätzliche Schlüsselbestellung können Sie formlos in der zuständigen Filiale für die Postfachanlage beauftragen.

Für jeden zusätzlichen Schlüssel sind 7,00 €, inkl. MwSt., zu zahlen.

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Sie als registrierter Hauptnutzer können mit den Postfach Online-Services ganz einfach nötige Änderungen zu Ihrem Postfach durchführen:

  • Ihre Firmierung und/oder die des Mitnutzers aktualisieren
  • Ihren Namen und/oder den des Mitnutzers aktualisieren
  • Eine von Ihrer Hausanschrift abweichende Rechnungsadresse angeben
  • Ihre Bezahlart bei Bedarf ändern
  • die Briefankündigung Postfach aktivieren/deaktivieren
  • die Variante klassisches Postfach oder Postfach Extra auswählen (einmal halbjährlich)
  • Ihr Postfach und/oder das des Mitnutzers kündigen

So haben Sie Ihr Postfach oder Ihre Postfächer mit dem Online-Service immer im Blick.

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Wenn Sie als registrierter Kunde im Online-Shop ein Postfach beauftragt haben, sind Sie automatisch für die Postfach Online-Services freigeschaltet.

Bitte schauen Sie in Ihrem Account im Reiter "Postfach" nach, ob Ihr Postfach dort angezeigt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an die in Ihrer Rechnung für die Jahresmiete angegebene Telefonnummer.

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Melden Sie sich bitte im Online-Shop der Deutschen Post an und wechseln Sie zu Ihrem Kundenkonto.

Dort können Sie im Reiter „Postfach“ den zweiteiligen Aktivierungscode neu anfordern.

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Melden Sie sich bitte im Online-Shop der Deutschen Post an und wechseln Sie zu Ihrem Kundenkonto. Dort können Sie im Reiter „Postfach“ den zweiteiligen Aktivierungscode neu anfordern. Wahrscheinlich ist Ihr Aktivierungscode abgelaufen.

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Melden Sie sich bitte unter shop.deutschepost.de an und wechseln Sie zu Ihrem Kundenkonto.

Dort können Sie im Reiter „Postfach“ den zweiteiligen Aktivierungscode neu anfordern.

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Das POSTFACH ist zunächst für ein Jahr angemietet. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Mitteilung über die Leistungsbereitstellung durch die Deutsche Post. Der Mietzeitraum verlängert sich nach Ablauf des Jahres automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.* Der Vertrag kann dann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Selbstverständlich können Sie auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr kündigen. Allerdings erhalten Sie in diesem Fall keine Rückerstattung der anteiligen Miete.

*Gilt für Vertragsverlängerungen und Verträge ab dem 01.03.22

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Sind Sie als Postfachinhaber von unbefugten Änderungen durch Dritte tangiert, teilen Sie uns Ihr Anliegen bitte über unser Kontaktformular mit.

Sind Sie Mitnutzer eines Postfachs, wenden Sie sich bitte direkt an den Postfachinhaber und bitten Sie ihn um Korrektur. Sollte dies nicht möglich sein, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus. Wir werden den Widerspruch schnellstmöglich bearbeiten.

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Da bei einer gleichzeitigen Nutzung von Postfach und POSTSCAN technisch leider nicht immer sichergestellt werden kann, dass Sie Ihre Sendung auf dem gewünschten Kanal empfangen, ist eine Beauftragung dieser beiden Services für den gleichen Zeitraum und dieselbe Anschrift leider nicht möglich. Weitere Informationen zu POSTSCAN finden Sie unter deutschepost.de/postscan.

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Zu jedem Postfach muss lt. AGB Postfach eine gültige Hausanschrift hinterlegt sein. Die Meldung der aktuellen zustellfähigen Adresse erfolgt über das Rückmeldeformular. (Näheres s. Punkt Datenänderung „lch habe versäumt, meine aktuelle zustellfähige Adresse bekannt zu geben und jetzt steht die Kündigung an – wie reagiere ich schnell?“.)

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Sind Sie Bestandskunde, der noch nicht auf die Zahlmethode Lastschrift umgestellt hat, bitten wir Sie, die jährliche Rechnung pünktlich und immer den vollständigen Betrag der Postfachmiete zu überweisen. Eine Teil- bzw. Ratenzahlung ist nicht vertragsgemäß und ermächtigt uns zu einer außerordentlichen Kündigung.

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