Sendungen in das Ausland
Für Sendungen, die ins Ausland geschickt werden, kann der Absender in Deutschland einen Nachforschungsauftrag stellen.
Sendungen aus dem Ausland
Für Sendungen aus dem Ausland empfiehlt es sich, dass der Absender sich direkt an die ausländische Postgesellschaft wendet und eine Nachforschung startet.
Alternativ kann der Empfänger in Deutschland eine Nachforschung starten, insofern die Sendung Deutschland schon erreicht hat. Dazu benötigt der Empfänger folgende Unterlagen bzw. Informationen:
- Abtretungserklärung (Absender tritt die Ersatzansprüche für die Sendung schriftlich an den Empfänger ab)
- Sendungsnummer
- Einlieferungsdatum
- Einlieferungsort
- Einlieferungs-PLZ
- Angaben zum Absender (Name, Anschrift)
Wenn die Sendung noch nicht in Deutschland angekommen ist, wenden Sie sich bitte an den Absender wenden.
Warum ist das so?
Die internationale Postbeförderung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Weltpostvertrages. Dieser sieht in Art. 22.9 WPV vor, dass der Empfänger nur Schadensersatzansprüche gegen den Postbeförderer geltend machen kann, wenn der Absender ihm die Rechte aus dem Postbeförderungsvertrag abgetreten hat.
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