Zeiten ändern sich. Wir bleiben die Konstante.

Deutsche Post und DHL sichern weiterhin die flächendeckende Postversorgung in Deutschland.

Neu ab 1.1.2025: Brieflaufzeiten und -preise sowie Kennzeichnungspflicht für Pakete

Neues Postgesetz im Zeitalter von Digitalisierung und E-Commerce  

Das neue “Gesetz zur Modernisierung des Postrechts“ löst Regelungen aus den 90er Jahren ab, die angesichts unserer zunehmend digitalisierten Gesellschaft mit deutlichem Rückgang der Briefmengen und einem starken Anstieg der Paketmengen nicht mehr zeitgemäß waren. Zum 1. Januar 2025 gelten daher neue Rahmenbedingungen zu Brieflaufzeiten, zum Paketversand sowie zum bundesweiten Filialnetz, die diesen Entwicklungen Rechnung tragen und dem Schutz unserer Mitarbeitenden dienen.

Auch wenn die Zeiten sich ändern - wir bleiben ein verlässlicher Partner und sorgen dafür, dass jede:r in Deutschland Briefe und Pakete bequem verschicken und zuverlässig erhalten kann und wir weiter in ökologische und soziale Nachhaltigkeit investieren können.

Die aktuelle Forsa-Umfrage belegt: Acht von zehn Bundesbürgern vertrauen der Deutschen Post und DHL und schätzen ihre Zuverlässigkeit.
> Hier geht’s zu den Ergebnissen der Forsa-Befragung 

Brief

Neue Vorgaben zu Brieflaufzeiten ab Januar 2025

Das neue Postgesetz sieht vor, dass Briefe ab 2025 länger unterwegs sein dürfen: 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig drei Tage nach Einlieferung statt wie bisher nach zwei Tagen ankommen. Auf dieser Basis werden wir betriebliche Anpassungen vornehmen, um die Briefzustellung effizienter zu gestalten und unsere Kund:innen weiterhin zufrieden zu stellen. Für den schnellen Versand Ihrer Briefe bieten wir Ihnen das Einschreiben an.

Alle Informationen zum neuen Briefportfolio

Paket

Kennzeichnungspflicht für Pakete ab Januar 2025

Laut neuem Postgesetz müssen Pakete in den Gewichtsstufen über 10 kg bis 20 kg sowie über 20 kg ab 1. Januar 2025 mit einem sichtbaren, verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt für Pakete von Geschäftskunden ebenso wie für Pakete von Privatkunden, die in Postfilialen, Packstationen oder bei der Zustellkraft eingeliefert werden. Die Kennzeichnung für Privatkundenpakete wird von DHL vorgenommen. Geschäftskunden werden über die notwendigen Anpassungen in ihren Versandsystemen von uns informiert und finden weitere Informationen unter dhl.de/schwerepakete.

Neues Produkt und Preise ab 12. Juli 2024

DHL führt für Privatkunden das neue Produkt „Paket bis 20 kg“ ein: Pakete zwischen 10 kg und 20 kg kosten jetzt innerhalb Deutschlands 18,99 Euro statt 19,99 Euro, innerhalb der EU 29,82 Euro statt 35,49 Euro. Der Preis für die schwerste Paket-Gewichtsklasse (bis 31,5 kg) wird von 19,99 Euro auf 23,99 Euro erhöht.

Mit dieser Veränderung kann DHL gleichzeitig die Vorgaben des neuen Postgesetzes zur Kennzeichnung für Pakete mit erhöhtem Gewicht bei Privatkund:innen umsetzen.

Hier geht’s zur DHL Online Frankierung

Filialen

Poststationen komplettieren Filialnetz

Das neue Postgesetz beinhaltet, dass es deutschlandweit weiterhin 12.000 Postfilialen geben muss. Insofern ist eine flächendeckende Filialversorgung auch in Zukunft sichergestellt.
Vor allem im ländlichen Raum wird es immer schwieriger, Ladenlokale oder Einzelhändler zum Betrieb von Filialen zu finden. Auch hierauf hat das neue Gesetz eine Antwort: Es besteht fortan die Möglichkeit, dass die Bundesnetzagentur automatisierte Stationen (sogenannte Poststationen) anstelle von neuen Filialen zulassen kann. Dies heißt aber nicht, dass die Deutsche Post künftig Filialen konsequent mit Automaten ersetzen wird.

Deutsche Post und DHL werden mit ihrem Netz aus 12.800 Partner-Filialen und bereits mehr als 14.500 Packstationen und Poststationen auch in Zukunft die flächendeckende postalische Versorgung in Deutschland sicherstellen.

Poststation

Standortfinder

Aktuelle Information zum Versand von Warensendungen

Zum 1. Juli 2024 wurden die Produktbezeichnungen "Bücher- und Warensendung" in "Warensendung" geändert. Waren und Bücher, die bis zu 2 kg wiegen, können als Warensendung verschickt werden (bisher nur bis 1 kg). Für Sendungen über 1 kg wird ein Gewichtszuschlag von 0,85 Euro gegenüber der Warensendung bis 1 kg erhoben. Eine Warensendung mit einem Gewicht bis zu 2 kg kostet somit 3,40 Euro (2,55 Euro + 0,85 Euro). Die Namensänderung hat keinen Einfluss auf die Inhalte, Bücher dürfen weiterhin mit der Warensendung verschickt werden.

Weitere Informationen zu Warensendungen  finden Sie hier.

 

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