GOGREEN Produktlogo
Die EU-Directive "Empowering Consumers for the Green Transition" und deren geplante Umsetzung in deutsches Recht („Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ / UWG) werden für alle Marktteilnehmer die Möglichkeiten zur werblichen Kommunikation von CO2e-Kompensation verändern. Für Unternehmen in Deutschland werden die entsprechenden Regelungen des UWG voraussichtlich ab dem 27. September 2026 verbindlich.
Vor diesem Hintergrund stellen wir unseren Kunden aktuell keine Produktlogos für den Service GoGreen zur Verfügung. Sollte das Produktlogo GoGreen bei Ihnen bereits Verwendung finden, planen Sie – insbesondere bei der Bevorratung von Umschlägen – die gesetzlichen Änderungen rechtzeitig ein.