-
ASchritt A
-
BSchritt B
-
CSchritt C
-
DSchritt D
-
ESchritt E
-
FSchritt F
-
GSchritt G
Das erste Kreuzchen ist das wichtigste!
Abschnitt A wird von vielen Antragsstellern leicht übersehen. Gegebenenfalls ist Ankreuzen aber eminent wichtig. Um herauszufinden, ob Sie das Kästchen ankreuzen müssen oder nicht, beantworten Sie die folgenden Fragen. Einfach anklicken und Sie erhalten einen Hinweis.
1. Sind Sie berufstätig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert?
2. Sind Sie Beamte/r oder Berufssoldat/in?
3. Beziehen Sie Arbeitslosengeld als Lohnersatzleistung oder Krankengeld als Lohnfortzahlung?
4. Sind Sie Kindererziehende/r mit Kindern, die jünger sind als 36 Monate?
5. Sind Sie geringfügig beschäftigt mit einem Entgelt von max. 450 Euro brutto monatlich und leisten Sie über den Arbeitgeberpauschalbetrag hinaus eigene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung?
6. Sind Sie Wehr- bzw. Zivildienstleistende/r?
7. Trifft es zu, dass Ihr Ehepartner/Lebenspartner eine der Fragen 1 bis 6 mit JA beantworten kann und einen eigenen Altersvorsorgevertrag hat? Trifft es weiterhin zu, dass Sie kein eigenes Einkommen haben, oder zahlen Sie als Geringverdienender (max. 450 Euro brutto) keine eigenen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein?
Sie sind unmittelbar zulageberechtigt. Hier müssen Sie nichts ankreuzen. Für Sie geht es gleich weiter zu Abschnitt B.
Sie sind mittelbar zulageberechtigt. Bitte kreuzen Sie das rote Kästchen an. Im Folgenden müssen Sie Angaben zu Ihrer/Ihrem Ehepartner/in bzw. Lebenspartner/in machen.
Sie sind nicht zulageberechtigt! Die weitere Bearbeitung des Antrags erübrigt sich für Sie. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anbieter.
Hier geht es um Sie!
In Abschnitt B machen Sie Angaben zu Ihrer Person. Wichtig: Eventuell schon maschinell vorgedruckte
Angaben in der Spalte "Bereits erfasste Daten" bitte nicht noch einmal eintragen - es sei denn, sie
sind falsch, unvollständig oder sie haben sich zwischenzeitlich geändert. Dann schreiben Sie Ihre Korrekturen in die
Spalte "Änderungen oder Ergänzungen". Bitte schreiben Sie keine Schrägstriche (/) und Pluszeichen (+) in die rechte
Spalte „Änderungen und Ergänzungen“. Schrägstriche (/) und Pluszeichen (+) sind nicht zulässig.
Falls Sie
nicht wissen, was Sie eintragen müssen, klicken Sie einfach auf das Fragezeichen neben dem jeweiligen Kästchen! Sie
erhalten dann einen Hinweis.
Tragen Sie hier das für Sie zuständige Finanzamt ein. Die exakte Bezeichnung Ihres Finanzamtes finden Sie auf Ihrem
letzten Steuerbescheid. Finanzämter werden stets ohne Postleitzahl angegeben.
Wichtig: Wenn Sie
hier Ihr Finanzamt nennen, müssen Sie im nächsten Kästchen auch Ihre Steuernummer angeben oder eine Null (0)
eintragen, wenn Ihnen noch keine Steuernummer zugeteilt wurde!
Tragen Sie hier bitte Ihre Steuernummer ein. Sie finden sie auf Ihrem letzten Steuerbescheid. Bitte schreiben Sie die
Steuernummer linksbündig ohne Schrägstriche in die Kästchen.
Wichtig: Wenn Sie hier Ihre
Steuernummer angeben, müssen Sie in der Zeile darüber auch Ihr Finanzamt nennen. Wenn Sie Ihr Finanzamt nicht
kennen, geben Sie hier bitte auch keine Steuernummer an!
Die Steuer-Identifikationsnummer ersetzt für natürliche Personen die bisherige Steuernummer und eTIN. Bitte geben Sie die Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilte elfstellige steuerliche Identifikationsnummer hier an.
Hier tragen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer bzw. Zulagenummer ein. Sie finden diese Nummer auf Ihrem
Sozialversicherungsausweis oder auf dem letzten Nachweis zur Sozialversicherung, der von Ihrem Arbeitgeber jährlich
erstellt wird. Beamte beantragen Ihre Zulagenummer bei Ihrer zuständigen Personalabteilung.
Bitte tragen Sie
die Sozialversicherungsnummer bzw. Zulagenummer linksbündig in die Kästchen ein.
Falls noch nicht vorgedruckt, kreuzen Sie hier ihr Geschlecht an (weiblich/ männlich/ divers oder laut Geburtenregister ohne Angabe).
Tragen Sie hier bitte Ihre/n Titel ein. Ein Titel ist zum Beispiel Doktor oder Professor. Sie können Ihren Titel wie
üblich abkürzen. Schreiben Sie zum Beispiel DR., wenn Sie Doktor sind. Eine genaue Spezifizierung Ihres Doktortitels
ist nicht notwendig.
Bitte schreiben Sie linksbündig in die Kästchen.
Wer sind Sie?
Ihr Name ist in den meisten Fällen schon in der linken Spalte des Formulars maschinell vorgedruckt.
In diesem Fall
dürfen Sie diese Angaben nicht noch einmal machen - es sei denn, sie sind falsch oder unvollständig,
die Schreibweise ist nicht korrekt oder sie haben sich zwischenzeitlich geändert. Dann müssen Sie diese Angaben in der
rechten Spalte "Änderungen oder Ergänzungen" korrigieren. Bitte schreiben Sie keine Schrägstriche (/) und Pluszeichen
(+) in die Namenskästchen. Schrägstriche (/) und Pluszeichen (+) sind nicht zulässig.
Falls Sie nicht
wissen, was Sie eintragen müssen, klicken Sie einfach auf das Fragezeichen neben dem jeweiligen Kästchen! Sie
erhalten dann einen Hinweis.
Hier kommt Ihr Vorname hin! In der Regel ist dieser auf der linken Seite schon maschinell vorgedruckt.
Bitte
schreiben Sie Ihren Vornamen nur für den Fall in die Kästchen, dass es sich um eine falsche Schreibweise
handelt. Ansonsten lassen Sie die Kästchen einfach frei!
Hier tragen Sie, falls zutreffend, bitte Ihren Namenszusatz ein. Namenszusätze sind beispielsweise "Baron, Baronesse,
Freiherr, Graf und Gräfin".
Bitte schreiben Sie linksbündig in die Kästchen.
Hier tragen Sie, falls zutreffend, bitte das Vorsatz-wort/die Vorsatzwörter zu Ihrem Namen ein. Vorsatzwörter sind
beispielsweise "auf der, da, de, del, von und zu".
Bitte schreiben Sie linksbündig in die Kästchen.
Hier gehört Ihr Familienname hin! In der Regel ist dieser auf der linken Seite schon maschinell vorgedruckt.
Bitte
schreiben Sie Ihren Namen nur für den Fall in die Kästchen, dass es sich um eine falsche Schreibweise
handelt. Ansonsten lassen Sie die Kästchen frei!
Ihre Geburts- und Adressdaten, bitte.
In diesem Teil von Abschnitt B machen Sie bitte Angaben zu Ihrem Geburtsdatum und -ort, sowie ggf. zu Ihrem Geburtsnamen.
Außerdem machen Sie Angaben zu Ihrer aktuellen Adresse. Wichtig: Eventuell schon maschinell
vorgedruckte Angaben bitte nicht noch einmal eintragen - es sei denn, sie sind falsch oder
unvollständig. Schreiben Sie diese Angaben in die entsprechenden Kästchen der rechten Spalte "Änderungen oder
Ergänzungen".
Falls Sie nicht wissen, was Sie eintragen müssen, klicken Sie einfach auf das Fragezeichen
neben dem jeweiligen Kästchen! Sie erhalten dann einen Hinweis.
Tragen Sie hier Ihren Geburtsort ein!
Bitte schreiben Sie Ihren Geburtsort linksbündig und ohne Angabe der
Postleitzahl in die Kästchen. Bitte beachten Sie die aktuelle Ortsbezeichnung.
Hier soll Ihr Geburtsname stehen!
Bitte schreiben Sie ihn linksbündig in die Kästchen. Dies gilt auch, wenn
Ihr aktueller Name mit Ihrem Geburtsnamen übereinstimmt.
Hierher kommt Ihr Geburtsdatum! In der Regel ist dieses auf der linken Seite schon maschinell vorgedruckt.
Bitte
schreiben Sie Ihr Geburtsdatum nur dann in die vorgesehenen Kästchen, wenn es fehlt oder fehlerhaft
abgedruckt ist. Anderenfalls lassen Sie die Kästchen frei!
Hierher gehört Ihre Straße und Hausnummer! In der Regel sind diese Angaben auf der linken Seite schon maschinell
vorgedruckt.
Bitte schreiben Sie Ihre Straße und Hausnummer nur dann in die Kästchen, wenn es sich um eine
falsche Schreibweise handelt, wenn Sie die Angabe der Hausnummer korrigieren müssen oder wenn sich Ihre Anschrift
zwischenzeitlich geändert hat. Ansonsten lassen Sie die Kästchen frei!
Hierher gehören Ihre Postleitzahl und Ihr Wohnort! In der Regel sind diese Angaben auf der linken Seite schon
maschinell vorgedruckt.
Bitte schreiben Sie Ihre Postleitzahl und den Wohnort nur dann in die Kästchen, wenn
es sich um eine falsche Schreibweise handelt oder Sie die Angabe korrigieren müssen. Ansonsten lassen Sie die
Kästchen frei!
Hier geht es um Ihren Ehepartner / Lebenspartner!
Bitte blättern Sie das Formular um. In Abschnitt C auf Seite 2 des Formulars machen Sie Angaben zu Ihrem
Ehepartner / Lebenspartner - allerdings nur in zwei Fällen:
1. Sie sind mittelbar
zulageberechtigt und haben in Abschnitt A das Kästchen angekreuzt.
2. Sie möchten die Kinderzulage
beantragen.
Falls Sie nicht wissen, was Sie eintragen müssen, klicken Sie einfach auf das Fragezeichen
neben dem jeweiligen Kästchen! Sie erhalten dann einen Hinweis.
Die Steuer-Identifikationsnummer ersetzt für natürliche Personen die bisherige Steuernummer und eTIN. Bitte geben Sie hier die vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilte elfstellige steuerliche Identifikationsnummer des Ehegatten / Lebenspartners an.
Hier tragen Sie die Sozialversicherungsnummer bzw. Zulagenummer des Ehegatten / Lebenspartners ein.
Sie finden diese Nummer auf dem Sozialversicherungsausweis des Ehegatten/ Lebenspartners oder auf
dem letzten Nachweis zur Sozialversicherung, der vom Arbeitgeber jährlich erstellt wird. Beamte
beantragen Ihre Zulagenummer bei Ihrer zuständigen Personalabteilung.
Bitte tragen Sie die Sozialversicherungsnummer bzw. Zulagenummer linksbündig in die Kästchen ein.
Hat Ihr Ehegatte/ Lebenspartner weder eine Sozialversicherungsnummer noch eine Zulagenummer, lassen
Sie die Kästchen frei.
Falls noch nicht vorgedruckt, kreuzen Sie hier ihr Geschlecht an (weiblich/ männlich/ divers oder laut Geburtenregister ohne Angabe).
Tragen Sie hier bitte den Titel Ihres Ehepartners / Lebenspartners ein. Ein Titel ist zum Beispiel
Doktor oder Professor. Sie können Ihren Titel wie üblich abkürzen. Schreiben Sie zum Beispiel DR.,
wenn Ihr Ehepartner / Lebenspartner Doktor ist. Eine genaue Spezifizierung des Doktortitels ist nicht
notwendig.
Bitte schreiben Sie linksbündig in die Kästchen.
Mit wem sind Sie verheiratet?
Hier machen Sie Angaben zu Ihrem Ehepartner / Lebenspartner. Sollten in der linken Spalte des Formulars schon maschinell
vorgedruckte Angaben stehen, so dürfen Sie diese Angaben nicht noch einmal machen - es sei denn, sie sind falsch oder
unvollständig bzw. die Schreibweise ist nicht korrekt. Dann korrigieren Sie diese Angaben bitte in der rechten Spalte
"Änderungen oder Ergänzungen".
Falls Sie nicht wissen, was Sie eintragen müssen, klicken Sie einfach auf
das Fragezeichen neben dem jeweiligen Kästchen! Sie erhalten dann einen Hinweis.
Hier kommt der Vorname Ihres Ehepartners/Lebenspartners hin! Falls dieser auf der linken Seite schon maschinell
vorgedruckt ist, lassen Sie die Käastchen bitte frei.
Bitte schreiben Sie Ihren Vornamen nur für den Fall in
die Kästchen, dass es sich um eine falsche Schreibweise handelt.
Hier tragen Sie, falls zutreffend, bitte den Namenszusatz Ihres Ehepartners/Lebenspartners ein. Namenszusätze sind
beispielsweise "Baron, Baronesse, Freiherr, Graf oder Gräfin".
Bitte schreiben Sie in Großbuchstaben
linksbündig in die Kästchen.
Bitte tragen Sie, falls zutreffend, bitte das Vorsatzwort/die Vorsatzwörter zum Namen Ihres
Ehepartners/Lebenspartners ein. Vorsatzwörter sind beispielsweise "auf der, da, de, del, von und zu".
Bitte
schreiben Sie linksbündig in die Kästchen.
Hier gehört der Familienname Ihres Ehepartners/Lebenspartners hin! Sollte dieser auf der linken Seite schon
maschinell vorgedruckt sein, so lassen Sie die Kästchen bitte frei.
Bitte schreiben Sie den Namen nur für den
Fall in die Kästchen, dass es sich um eine falsche Schreibweise handelt.
Tragen Sie hier den Geburtsort Ihres Ehepartners/Lebenspartners ein!
Bitte schreiben Sie den Geburtsort
linksbündig und ohne Angabe der Postleitzahl in die Kästchen. Bitte beachten Sie die aktuelle Ortsbezeichnung.
Hierher schreiben Sie den Geburtsnamen des Ehegatten/ Lebenspartners linksbündig rein.
Sollte der Geburtsname mit dem aktuellen Namen identisch sein, lassen Sie die Kästchen einfach frei!
Hier geht es um das Kalenderjahr 2021
In Abschnitt D machen Sie nur Angaben, wenn Sie mittelbar zulageberechtigt sind. Anderenfalls dürfen Sie diesen Abschnitt nicht bearbeiten.
1. Sind Sie Beamter, Richter oder Berufssoldat?
Besondere Berufsgruppe
Wenn Sie dieser Berufsgruppe zugehörig sind, müssen Sie das Feld „Die o.g. Voraussetzungen treffen auf mich zu"
ankreuzen und Ihrem Dienstherrn,
dem zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichteten Arbeitgeber oder der die Versorgung anordnenden Stelle fristgemäß
eine Einwilligungserklärung
zur Übermittlung der maßgeblichen Einkommensdaten sowie der Bestätigung der Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis
an die ZfA erteilt haben.
Hier geht es um das Kalenderjahr 2021
In Abschnitt D machen Sie nur Angaben, wenn Sie mittelbar zulageberechtigt sind. Anderenfalls dürfen Sie diesen Abschnitt nicht bearbeiten.
2. Sind Sie wegen gewährleisteter Versorgungsanwartschaften den Beamten gleichgestellt?
Besondere Berufsgruppe
Wenn Sie dieser Berufsgruppe zugehörig sind, müssen Sie das Feld "Die o.g. Voraussetzungen treffen auf mich zu"
ankreuzen und Ihrem Dienstherrn,
dem zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichteten Arbeitgeber oder der die Versorgung anordnenden Stelle fristgemäß
eine Einwilligungserklärung
zur Übermittlung der maßgeblichen Einkommensdaten sowie der Bestätigung der Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis
an die ZfA erteilt haben.
Hier geht es um das Kalenderjahr 2021
In Abschnitt D machen Sie nur Angaben, wenn Sie mittelbar zulageberechtigt sind. Anderenfalls dürfen Sie diesen Abschnitt nicht bearbeiten.
3. Sind Sie beurlaubter Beamter mit Anspruch auf Versorgung für die Dauer der Beschäftigung?
Besondere Berufsgruppe
Wenn Sie dieser Berufsgruppe zugehörig sind, müssen Sie das Feld „Die o.g. Voraussetzungen treffen auf mich zu“
ankreuzen und Ihrem Dienstherrn,
dem zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichteten Arbeitgeber oder der die Versorgung anordnenden Stelle fristgemäß
eine Einwilligungserklärung
zur Übermittlung der maßgeblichen Einkommensdaten sowie der Bestätigung der Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis
an die ZfA erteilt haben.
Hier geht es um das Kalenderjahr 2021
In Abschnitt D machen Sie nur Angaben, wenn Sie mittelbar zulageberechtigt sind. Anderenfalls dürfen Sie diesen Abschnitt nicht bearbeiten.
4. Sind Sie Minister, Senator oder Parlamentarischer Staatssekretär?
Besondere Berufsgruppe
Wenn Sie dieser Berufsgruppe zugehörig sind, müssen Sie das Feld „Die o.g. Voraussetzungen treffen auf mich zu“
ankreuzen und Ihrem Dienstherrn,
dem zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichteten Arbeitgeber oder der die Versorgung anordnenden Stelle fristgemäß
eine Einwilligungserklärung
zur Übermittlung der maßgeblichen Einkommensdaten sowie der Bestätigung der Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis
an die ZfA erteilt haben.
Hier geht es um das Kalenderjahr 2021
In Abschnitt D machen Sie nur Angaben, wenn Sie mittelbar zulageberechtigt sind. Anderenfalls dürfen Sie diesen Abschnitt nicht bearbeiten.
Sie lassen das Kästchen "Die o.g. Voraussetzungen treffen auf mich zu" frei - bitte nicht ankreuzen. Sie müssen Ihr tatsächliches Entgelt und Ihre Entgeltersatzleistungen angeben, die im nächsten Schritt erklärt werden.
Hier geht es um das Kalenderjahr 2021
In Abschnitt E machen Sie nur Angaben, wenn Sie unmittelbar zulageberechtigt sind. Anderenfalls dürfen Sie diesen Abschnitt nicht bearbeiten.
Haben Sie Einkünfte, die den Punkt a) betreffen?
Angaben zum tatsächlichen Entgelt/zur Entgeltersatzlesitung
Hier ist der Zeitraum und das tatsächliche Entgelt / die Entgeltersatzleistung einzutragen.
Bitte geben Sie hier den Zeitraum an,für den Sie ein tatsächliches Entgelt/Entgeltersatzleistung erhalten haben.
Die Höhe der entsprechenden Beträge sind aus der Lohnsteuerbescheinigung oder Bescheinigung der Krankenkasse/Arbeitsagentur zu entnehmen.
Hier geht es um das Kalenderjahr 2021
In Abschnitt E machen Sie nur Angaben, wenn Sie unmittelbar zulageberechtigt sind. Anderenfalls dürfen Sie diesen Abschnitt nicht bearbeiten.
Haben Sie Einkünfte, die den Punkt b) betreffen?
Verschiedene Einkommen angeben!
Bei Pflichtversicherten in einer ausländischen Rentenversicherung sind die ausländischen beitragspflichtigen
Vorjahreseinnahmen einzutragen. Bezieher einer
ausländischen Erwerbsminderungs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente tragen die Höhe der Bruttorente ein.
Pflichtversicherte in einer ausländischen Rentenversicherung, die gleichzeitig eine ausländische Erwerbsminderungs- bzw.
Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen,
geben hier bitte die Summe der ausländischen Einnahmen an.
Bitte geben Sie hier den Zeitraum an, für den Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit von einer ausländischen Rentenversicherung erhalten haben.
Tragen Sie hier die Einnahmen ein, die Sie von einer ausländischen Rentenversicherung für den angegebenen Zeitraum erhalten haben.
Tragen Sie hier bitte ein, in welcher Währung Sie die Einnahmen erhalten haben. Z.B. EUR für Euro oder CHF für Schweizer Franken.
Hier geht es um das Kalenderjahr 2021
In Abschnitt E machen Sie nur Angaben, wenn Sie unmittelbar zulageberechtigt sind. Anderenfalls dürfen Sie diesen Abschnitt nicht bearbeiten.
Haben Sie Einkünfte, die den Punkt c) betreffen?
Nur für Land- und Forstwirte!
Diesen Abschnitt muss nur ausfüllen, wer als Land- oder Forstwirt tätig ist.
Für die Vergabe der Mitgliedsnummer ist die Altersklasse, in deren Bereich der Versicherte als Landwirt tätig oder als mitarbeitender Familienangehöriger beschäftigt ist, zuständig. Bitte geben Sie hier die von der Alterskasse mitgeteilte elfstellige Mitgliedsnummer an.
Bitte geben Sie hier die positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ein, wie sie sich aus dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2020 ergeben.
Bitte geben Sie hier den Zeitraum an, für den Sie ein tatsächliches Entgelt/Entgeltersatzleistung erhalten haben.
Der Bruttobetrag ist die Jahresrente vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe der Rente entnehmen Sie bitte aus dem Rentenbescheid oder der Rentenanpassungsmitteilung.
Holen Sie sich die Kinderzulage!
Wenn Sie Kinder haben, für die in 2022 Kindergeld gezahlt wurde, können Sie auch eine Kinderzulage zugunsten Ihres
Altersvorsorgevertrags beantragen.
Bitte tragen Sie daher in diesem Abschnitt die Anzahl der kindergeldberechtigen Kinder ein.
Hinweis:
Eine Übertragungsmöglichkeit besteht nicht, wenn das Kind nur zu einem der Ehegatten / Lebenspartner in
einem Kindschaftsverhältnis steht.
1. Möchten Sie die Kinderzulage beantragen?
Tragen Sie bitte ein, wie viele Kinder Sie in Ihrem Antrag beifügen. Falls Sie weitere Ergänzungsbögen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Anbieter. Bitte senden Sie keine kopierten Ergänzungsbögen ein! Falls noch nicht geschehen, müssen Sie in Abschnitt C auch Angaben zu Ihrem Ehepartner machen. Außerdem müssen Sie den/die Ergänzungsbögen "Kinderzulage" ausfüllen - dazu folgen gleich weitere Hinweise.
Bitte lassen Sie die Kästchen in diesem Abschnitt frei. In diesem Fall darf der Ergänzungsbogen Kinderzulage nicht zurückgesandt werden.
Es kommt darauf an!
Falls Sie im Abschnitt G Ihres Antragsformulars den Vermerk „entfällt“ finden, können Sie
direkt weitergehen. Sie müssen in diesem Abschnitt keine Angaben machen und keine Hinweise beachten.
Sollten Sie hier hingegen Hinweise oder Anleitungen finden, folgen Sie bitte den entsprechenden Anweisungen Ihres Anbieters.
Zum
Abschluss fehlen nur noch das Datum von heute und Ihre Unterschrift. Letzteres ist übrigens besonders wichtig: Ohne Datum
und Unterschrift kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Also bitte nicht vergessen!
Falls Sie nicht wissen,
was Sie eintragen müssen, klicken Sie einfach auf das Fragezeichen neben dem jeweiligen Kästchen! Sie erhalten dann
einen Hinweis.
Bitte tragen Sie hier das Datum von heute ein.
Schreiben Sie Tag und Monat bitte jeweils zweistellig, das Jahr
vierstellig. Für den 3. Dezember 2022 schreiben Sie also beispielsweise: 03.12.2022
Bitte unterschreiben Sie als Antragssteller in diesem Kästchen, wenn Sie der Zulageberechtigte gemäß Abschnitt B sind.
Bitte unterschreiben Sie in diesem Kästchen, wenn Sie gesetzlicher Vertreter oder Bevollmächtigter des Zulageberechtigten gemäß Abschnitt B sind. Anderenfalls lassen Sie dieses Kästchen bitte frei.
-
ASchritt A
-
BSchritt B
Jetzt zu den Daten Ihrer Kinder!
Hier machen Sie bitte genaue Angaben zu Ihren Kindern. Ggf. sind bereits Daten zu Ihren Kindern erfasst. Dann überprüfen Sie diese bitte und tragen in der Spalte "Änderungen und Ergänzungen" nur dann etwas ein, wenn es sich um eine falsche Schreibweise handelt. Ansonsten lassen Sie die Kästchen frei.
1. Sind auf Ihrem Ergänzungsbogen bereits Daten zu Ihrem ersten Kind erfasst?
2. Haben Sie für dieses Kind im Jahr 2022 Kindergeld erhalten?
3. Haben Sie mindestens ein weiteres Kind, für das Kindergeld gezahlt wird?
Bitte lassen Sie das Kästchen frei. Es geht weiter mit Ihrem ersten Kind.
Bitte lassen Sie das Kästchen frei. Als nächstes überprüfen Sie die Angaben zu Ihrem ersten Kind.
In diesem Fall sind die erfassten Daten ungültig. Bitte kreuzen Sie das Kästchen an.
Sie haben mindestens ein weiteres Kind. Bitte überprüfen Sie die Angaben zu Ihrem zweiten Kind!
Da Sie keine weiteren Kinder haben und für Ihr Kind kein Kindergeld gezahlt wurde, entfällt die Basis für die Kinderzulage. Das heißt: Sie können keine Kinderzulage beantragen! Bitte korrigieren Sie ggf. Ihren Antrag auf Altersvorsorgezulage entsprechend in Abschnitt G (nicht ankreuzen!).
Wer ist Ihr erstes Kind?
Hier machen Sie bitte genaue Angaben zu Ihrem ersten Kind. Für jedes Ihrer Kinder müssen jeweils alle Zeilen
ausgefüllt werden. Bitte schreiben Sie keine Verweise wie "siehe oben" in die Kästchen. Bitte schreiben Sie
linksbündig in die Kästchen in die Spalte "Änderungen und Ergänzungen" auf der rechten Seite. Ggf. sind auf
der linken Seite bereits Daten erfasst. Dann überprüfen Sie diese bitte.
Tragen Sie in der Spalte "Änderungen und
Ergänzungen" nur dann etwas ein, wenn Sie Angaben korrigieren müssen, beispielsweise weil es sich um eine falsche
Schreibweise handelt. Ansonsten lassen Sie die Kästchen frei.
Die Steuer-Identifikationsnummer ersetzt für natürliche Personen die bisherige Steuernummer und eTIN. Bitte geben Sie hier die Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilte elfstellige steuerliche Identifikationsnummer für Ihr Kind an.
Bitte tragen Sie hier den Vornamen Ihres Kindes ein. Wenn Sie mehrere Kinder haben, tragen Sie hier unter "Kind 1" den Vornamen Ihres ältesten Kindes ein. Wie üblich schreiben Sie linksbündig in die Kästchen.
Hier tragen Sie, falls zutreffend, bitte den Namenszusatz Ihres Kindes ein. Namenszusätze sind beispielsweise "Baron, Baronesse, Freiherr, Graf und Gräfin". Bitte schreiben Sie linksbündig in die Kästchen.
Hier tragen Sie, falls zutreffend, bitte das Vorsatzwort/die Vorsatzwörter zum Familiennamen Ihres Kindes ein. Vorsatzwörter sind beispielsweise "auf der, da, de, del, von und zu". Bitte schreiben Sie linksbündig in die Kästchen.
Bitte tragen Sie hier den Familiennamen Ihres Kindes ein. Wenn Sie mehrere Kinder haben, tragen Sie unter "Kind 1" Ihr ältestes Kind ein. Wie üblich schreiben Sie linksbündig in die Kästchen.
Bitte tragen Sie hier das Geburtsdatum Ihres Kindes ein. Tag und Monat schreiben Sie bitte jeweils zweistellig, das Jahr
vierstellig.
Für den 3. Dezember 1997 schreiben Sie also beispielsweise: 03.12.1997
Woher kommt Ihr Kindergeld?
Hier geben Sie bitte an, von welcher Stelle Sie das Kindergeld für Ihr Kind erhalten
Falls Sie nicht wissen,
was Sie eintragen müssen, klicken Sie einfach auf das Fragezeichen neben dem jeweiligen Kästchen! Sie erhalten dann einen
Hinweis.
Hier tragen Sie ein, von welcher Familienkasse, d.h. von welcher Stelle, Sie das Kindergeld für Ihr Kind erhalten. Dies
kann zum Beispiel das Arbeitsamt oder Ihr Arbeitgeber sein.
Bitte schreiben Sie also entweder die genaue
Bezeichnung des Arbeitsamts oder den Namen Ihres Arbeitgebers linksbündig in die Kästchen.
Die Kindergeldnummer wird entweder vom Arbeitsamt vergeben oder sie entspricht der Personalnummer beim Arbeitgeber - je
nachdem, von welcher Stelle Sie das Kindergeld für Ihr Kind beziehen. Die Kindergeldnummer finden Sie im
Kindergeld-Bescheid des Arbeitsamts. Ihre Personalnummer ist auf Ihrer monatlichen Gehaltsbescheinigung
vermerkt.
Bitte schreiben Sie die Nummer linksbündig in die Kästchen.
Hier tragen Sie ein, von wann bis wann Sie im Jahr 2022 für Ihr erstes Kind Kindergeld erhalten haben. Für die Angabe des
Zeitraums genügt es, wenn Sie die Monate eintragen.
Bitte schreiben Sie die Monatszahlen zweistellig in die dafür
vorgesehenen Kästchen.
Wer bekommt das Kindergeld?
Angaben zum Kindergeldberechtigten müssen Sie als Antragsteller nur machen, wenn Sie das Kindergeld
nicht erhalten. Wenn Sie also selbst der Kindergeldberechtigte sind, lassen Sie die Kästchen bitte frei.
Hinweis: Es gibt nur einen Kindergeldberechtigten. Dieser geht aus dem
Kindergeldbescheid hervor.
Falls Sie nicht wissen, was Sie eintragen müssen, klicken Sie einfach auf das
Fragezeichen neben dem jeweiligen Kästchen! Sie erhalten einen Hinweis.
Tragen Sie hier bitte den Familiennamen der Person ein, die das Kindergeld erhält. Bitte schreiben Sie den Namen linksbündig in die Kästchen.
Tragen Sie hier den Vornamen der Person ein, die das Kindergeld erhält. Bitte schreiben Sie den Vornamen linksbündig in die Kästchen.
1. Erhalten Sie als Antragssteller das Kindergeld
Sie müssen in diesem Teil von Abschnitt A keine Angaben machen. Bitte lassen Sie die Kästchen frei.
Da Sie nicht der Kindergeldberechtigte sind, müssen Sie hier Angaben dazu machen, wer das Kindergeld erhält.
Nur ausfüllen, falls Sie mehrere Kinder haben!
In Abschnitt A müssen Sie nur weitere Angaben machen, wenn Sie mehrere Kinder haben.
1. Haben Sie weitere Kinder?
2. Sind auf Ihrem Ergänzungsbogen bereits Daten zu Ihrem zweiten Kind erfasst?
3. Haben Sie für dieses Kind im Jahr 2022 Kindergeld erhalten?
In diesem Fall tragen Sie unter Kind 2 bitte Ihr weiteres Kind ein. Gegebenenfalls sind bereits Daten zu Ihrem Kind erfasst. Dann überprüfen Sie diese bitte und tragen in der Spalte „Änderungen und Ergänzungen“ nur dann etwas ein, wenn es sich um eine falsche Schreibweise handelt.
In diesem Fall sind hier keine weiteren Angaben notwendig. Bitte drehen Sie das Formular um. Es geht weiter mit der Kinderzulage-Zuordnung.
Bitte lassen Sie die Kästchen frei. Als nächstes überprüfen Sie die Angaben zu Ihren weiteren Kindern analog den soeben gegebenen Anweisungen zu Kind 1 ein. Bitte schreiben Sie keine Verweise wie „siehe oben“ in die Kästchen. Falls Sie mehr als zwei Kinder haben, fordern Sie bitte weitere Ergänzungsbögen an.
In diesem Fall sind die erfassten Daten zu Ihrem zweiten Kind ungültig. Bitte kreuzen Sie das Kästchen an. Das heißt: Sie können für dieses Kind keine Kinderzulage beantragen!
Wer soll die Kinderzulage bekommen?
Üblicherweise wird die Kinderzulage bei verheirateten und nicht dauerhaft getrennt lebenden
leiblichen Eltern,
Adoptiveltern und Pflegeeltern der Mutter / dem Ehegatten / dem Lebenspartner zugeordnet. Dies ist gesetzlich so geregelt. Es
besteht aber die Möglichkeit,
die Kinderzulage auf Antrag beider Eltern auf den Vater / den anderen
Ehegatten / den anderen Lebenspartner
zu übertragen.
Dieser Antrag darf auf dem Ergänzungsbogen nur gestellt werden, wenn er zusammen mit dem Antrag
auf Altersvorsorgezulage
des Vaters / anderen Ehegatten / anderen Lebenspartners eingereicht wird.
Falls Sie nicht wissen, was Sie
eintragen müssen, klicken Sie einfach auf
das Fragezeichen neben dem jeweiligen Kästchen! Sie erhalten einen Hinweis.
Bitte tragen Sie hier das Datum von heute ein.
Schreiben Sie Tag und Monat bitte jeweils zweistellig, das Jahr
vierstellig. Für den 3. Dezember 2022 schreiben Sie also beispielsweise: 03.12.2022
Bitte lassen Sie in diesem Feld Ihre Ehefrau (Mutter des Kindes) / Ihren Ehegatten / Ihren Lebenspartner, gegenüber der / dem das Kindergeld festgesetzt wurde, unterschreiben. Nur mit der Unterschrift gilt die Zustimmung zur Abtretung der Kinderzulage an den Ehegatten / Lebenspartner als gegeben.
1. Sind Sie der Vater / der Ehegatte / der Lebenspartner?
2. Soll Ihnen die Kinderzulage als Vater/ Ehegatte / Lebenspartner übertragen werden?
In diesem Fall machen Sie in diesem Abschnitt keine Angaben. Tragen Sie kein Datum ein und unterschreiben Sie nicht.
In diesem Fall können Sie keinen Antrag auf Kinderzulage stellen. Das weitere Ausfüllen des Ergänzungsbogens Kinderzulage erübrigt sich. Der Ergänzungsbogen darf nicht mit dem Antrag mitgeschickt werden. Auf dem Antrag dürfen Sie in Abschnitt G kein Kreuz setzen.
In diesem Fall muss Ihre Ehefrau (Mutter des Kindes) / der Ehegatte / der Lebenspartner zustimmen, dass Sie die Kinderzulage erhalten und ein Kreuz beim jeweiligen Kind setzen.
Noch eine Bemerkung vorab, dann geht's los!
Sie haben es geschafft!
Ihr Antrag sowie ggf. der Ergänzungsbogen für die Kinderzulage sind ausgefüllt. Damit der Antrag auf
Altersvorsorgezulage schnell bearbeitet werden kann, empfehlen wir, ihn umgehend in beiliegendem
Rückumschlag an Ihren Anbieter zurückzusenden. Allerspätestens muss der Antrag aber am 31.12.2024 bei
Ihrem Anbieter eingehen.
Wenn Sie alle Anweisungen aus dieser Anleitung richtig befolgt haben,
ist Ihr Antrag auf Altersvorsorgezulage jetzt richtig ausgefüllt. Falls Sie den Antrag dennoch als
fehlerhaft und mit der Bitte um Änderung zurückgeschickt bekommen, lesen Sie bitte zunächst die
beigefügten Korrekturhinweise.