Gesetzliche Rente

Aktuelle Informationen

Für jede steuerpflichtige Rentenleistung – Rentenhöhe sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – innerhalb eines Kalenderjahres erhalten Sie eine Rentenbezugsmitteilung ("Information über die Meldung an die Finanzverwaltung").

1. Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Renten

Sie können Ihre Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Rentenleistungen einfach online anfordern über
www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung

Wenn Sie die Bescheinigung für Ihre Steuererklärung in der Vergangenheit bereits erhalten haben, wird Ihnen zukünftig der aktuellste Ausdruck zwischen Mitte Januar und Ende Februar mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten besuchen Sie unseren Service Häufig gestellte Fragen.

Hinweis: Der Renten Service kann Ihnen keine Rentenbezugsmitteilungen für gesetzliche Rentenleistungen ausstellen.

2. Rentenbezugsmitteilung für Betriebsrenten

Für Rentenleistungen aus Betriebsrenten, die im Auftrag Ihres ehemaligen Arbeitsgebers durch den Renten Service der Deutschen Post ausbezahlt werden, erhalten Sie automatisch die Rentenbezugsmitteilung für das vorangegangene Kalenderjahr zwischen Mitte März und Anfang April mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Rentenbezugsmitteilung für Rentenleistungen aus Betriebsrenten besuchen Sie bitte den FAQ Bereich für Betriebsrentner und Zulageberechtigte

Haben Sie eine Aufforderung zum Lebensnachweis 2024 erhalten und bekommen seit Ende November keine Rentenzahlung mehr?

Dann hat der Renten Service Ihren Lebensnachweis 2024 nicht rechtzeitig bis Mitte Oktober erhalten.

Die Zahlung wird wieder aufgenommen, sobald uns Ihre ausgefüllte und durch eine berechtigte Stelle bestätigte Lebensbescheinigung vorliegt. Senden Sie diese umgehend per Post an den Renten Service in Leipzig.

Hinweis: Eingänge per Fax und E-Mail werden nicht akzeptiert!

Bitte denken Sie daran, dass bei Bezug mehrerer Renten mehrere Lebensnachweise erforderlich sein können.

Ausführliche Informationen zur Lebensbescheinigung 2024 finden Sie unter www.rentenservice.de/LB

 

Ab dem 01. Januar 2025 erhöhen viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge.

Wenn der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse steigt, bekommen Sie weniger Rente ausgezahlt.

Für mehr Informationen zum Zusatzbeitrag fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, oder besuchen Sie die Seite www.deutsche-rentenversicherung.de

Bitte nutzen Sie für die Übermittlung von Sterbefällen folgende Möglichkeiten: