Für jede steuerpflichtige Rentenleistung – Rentenhöhe sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – innerhalb eines Kalenderjahres erhalten Sie eine Rentenbezugsmitteilung ("Information über die Meldung an die Finanzverwaltung").
1. Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Renten
Sie können Ihre Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Rentenleistungen einfach online anfordern über
www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung
Wenn Sie die Bescheinigung für Ihre Steuererklärung in der Vergangenheit bereits erhalten haben, wird Ihnen zukünftig der aktuellste Ausdruck zwischen Mitte Januar und Ende Februar mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten besuchen Sie unseren Service Häufig gestellte Fragen.
Hinweis: Der Renten Service kann Ihnen keine Rentenbezugsmitteilungen für gesetzliche Rentenleistungen ausstellen.
2. Rentenbezugsmitteilung für Betriebsrenten
Für Rentenleistungen aus Betriebsrenten, die im Auftrag Ihres ehemaligen Arbeitsgebers durch den Renten Service der Deutschen Post ausbezahlt werden, erhalten Sie automatisch die Rentenbezugsmitteilung für das vorangegangene Kalenderjahr zwischen Mitte März und Anfang April mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Rentenbezugsmitteilung für Rentenleistungen aus Betriebsrenten besuchen Sie bitte den FAQ Bereich für Betriebsrentner und Zulageberechtigte