Seit 1. Januar 2020 werden Rentnerinnen und Rentner durch einen Freibetrag bei den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Der Freibetrag liegt seit dem 1.Januar 2023 bei 169,75 Euro. Durch die Einführung des Freibetrags wird erst für höhere Betriebsrenten ein Beitrag erhoben. Nur für den übersteigenden Betrag sind dann Krankenkassenbeiträge zu zahlen, in Höhe des bei der Krankenkasse geltenden Beitragssatzes.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen rund um das Thema "Rentenzahlung" finden Sie hier: FAQ zur Gesetzlichen Rente