Auf diesen Seiten informieren wir rund um das Thema Rentenzahlung. Kernaufgabe des Renten Service ist die pünktliche, zuverlässige und effiziente Zahlung der Gesetzlichen Renten sowie Services zur privaten und betrieblichen Altersversorgung:

Aktuelle Informationen

Wenn Ihr Lebensnachweis bis einschließlich Freitag, 18. Oktober 2024 beim Renten Service eingegangen ist, dann müssen Sie nichts weiter unternehmen.

Wenn nicht, senden Sie Ihr ausgefülltes und durch eine berechtigte Stelle bestätigtes Formblatt Lebensbescheinigung umgehend per Post an den Rente Service in Leipzig.

Hinweis: Eingänge per Fax und E-Mail werden nicht akzeptiert!

Bitte denken Sie daran, dass bei Bezug mehrerer Renten mehrere Lebensnachweise erforderlich sein können.

Sollten wir Ihre Rentenzahlung im November anhalten müssen, dann wird die Zahlung erst wieder aufgenommen, wenn uns Ihr Lebensnachweis 2024 vorliegt.

Ausführliche Informationen zur Lebensbescheinigung 2024 finden Sie unter www.rentenservice.de/LB
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Verschiedene Krankenkassen haben seit Juni 2024 ihren Zusatzbeitragssatz erhöht. Für Rentenbeziehende, die bei diesen Krankenkassen pflichtversichert sind, hat sich daher die Höhe des aus der Rente einzubehaltenden Anteils am Zusatzbeitrag erhöht. Dadurch hat sich der monatliche Rentenzahlbetrag verringert.

Aufgrund technischer Probleme wurde auf dem Kontoauszug darüber leider nicht informiert. Es ist jedoch sichergestellt, dass der korrekte Zahlbetrag ausgezahlt wurde.

Die entsprechende Information wird mit der nächsten Überweisung der Rente auf dem Kontoauszug nachgeholt.

Für jede steuerpflichtige Rentenleistung – Rentenhöhe sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – innerhalb eines Kalenderjahres erhalten Sie eine Rentenbezugsmitteilung ("Information über die Meldung an die Finanzverwaltung"). Die auszahlenden Stellen erzeugen diese Mitteilung einmal jährlich bis Ende Februar für das vorangegangene Kalenderjahr.

1. Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Renten
Sie können Ihre Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Rentenleistungen einfach online anfordern über
www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung.

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Wenn Sie die Bescheinigung für Ihre Steuererklärung in der Vergangenheit bereits erhalten haben, wird Ihnen zukünftig der aktuellste Ausdruck zwischen Mitte Januar und Ende Februar mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Rentenleistungen finden Sie in unserem FAQ Bereich zur Gesetzlichen Rente.

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Hinweis: Der Renten Service kann Ihnen keine Rentenbezugsmitteilungen für gesetzliche Rentenleistungen ausstellen.

 

2. Rentenbezugsmitteilung für Betriebsrenten
Für Rentenleistungen aus Betriebsrenten, die im Auftrag Ihres ehemaligen Arbeitsgebers durch den Renten Service der Deutschen Post ausbezahlt werden, erhalten Sie automatisch die Rentenbezugsmitteilung für das vorangegangene Kalenderjahr zwischen Mitte Februar und Mitte März mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Rentenbezugsmitteilung für Rentenleistungen aus Betriebsrenten finden Sie in unserem FAQ Bereich für Betriebsrentner und Zulageberechtigte.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

FAQ zur Gesetzlichen Rente
 

FAQ für Betriebsrenten- und Zulageberechtigte