Vorausverfügung Brief national

Die Vorausverfügungen Brief national bezüglich Rücksendung und Anschriftenberichtigungskarte wurden zum 01.07.2010 auf unser Serviceangebot PREMIUMADRESS überführt. Es gibt daher nur noch zwei zulässige Vorausverfügungen:

Nur bei Briefen und Postkarten:

  • Nicht nachsenden!
    Dieser Vermerk wird selbst dann beachtet, wenn der Empfänger mit der Deutschen Post die Nachsendung vereinbart hat. Die Sendung wird also nicht nachgesandt, auch nicht bei vorübergehender Abwesenheit, sondern an den Absender zurückgesandt.
  • Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück! Nur noch bis 28.02.2025!
    Liegt ein Nachsendeauftrag des Empfängers wegen Umzugs vor, wird die Sendung zurückgesandt; hat der Empfänger in die Weitergabe der neuen Anschrift eingewilligt, wird diese auf der Sendung vermerkt.

Wichtiger Hinweis!

Die Vorausverfügung „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück“ gibt es nur noch bis zum 28.02.2025 und ist ab 01.03.2025 nicht mehr zulässig! Als Alternativlösung steht Ihnen schon heute PREMIUMADRESS zur Verfügung, z. B. die Variante Fokus.

Bei der Variante Fokus erhalten Sie
- bei Umzug mit Nachsendeauftrag die Umzugsadresse/-information
- bei Unzustellbarkeit eine Information über deren Grund
- Ihre Sendung zurück; sie wird nicht nachgesandt
- alle Adressinformationen ganz bequem und leicht weiterzuverarbeiten in Ihrem Kundenkonto im PREMIUMADRESS Online-Service

Sie können sich auch für eine der weiteren sechs PREMIUMADRESS-Varianten entscheiden und außerdem die Möglichkeit nutzen, durch Verzicht auf die Rücksendung CO2e-Emissionen einzusparen.

Detaillierte Informationen zu PREMIUMADRESS finden Sie auf der PREMIUMADRESS Homepage.

Gibt es die Vorausverfügung "Nicht nachsenden" weiterhin?
Ja, diese Vorausverfügung bleibt zulässig.

Welche PREMIUMADRESS-Variante deckt die Leistungen der Vorausverfügung "Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück" am besten ab?
Das ist die Variante Fokus. Sie können aber auch auf die Rücksendung verzichten und die Variante Basis nutzen. Oder eine der weiteren fünf Varianten.

Können bereits mit der Vorausverfügung "Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück" bedruckte Kuverts nach dem 28.02.2025 weiterverwendet werden?
Ja, das ist grundsätzlich möglich - die Sendung wird dann behandelt wie eine Briefsendung ohne Vorausverfügung. Wir werden diese Briefe bei Umzug mit Nachsendeauftrag an die Umzugsadresse nachsenden und ansonsten bei Unzustellbarkeit an Sie zurücksenden.

Was passiert mit meinen Einlieferungen bis 28.02.2025 mit angegebener Vorausverfügung "Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück"?
Auf diesen Sendungen wird die Umzugsadresse/-information vermerkt; die Sendung wird nicht nachgesandt, sondern an Sie zurückgesandt.

Damit wir alles nach Wunsch erledigen können, geben Sie bitte immer die genaue Bezeichnung der gewünschten Vorausverfügung deutlich lesbar oberhalb der Empfängeranschrift an und achten Sie bitte darauf, dass Ihre vollständige Absenderadresse auf der Vorderseite der Sendung steht bzw. in der Vorausverfügung die Adresse angegeben ist, an die die zurücklaufende Sendung gehen soll.

Wenn eine Vorausverfügung nicht eindeutig formuliert oder nicht richtig positioniert ist oder nicht deutlich hervortritt, ist die Deutsche Post zur Beachtung nicht verpflichtet! Eine Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung und eine Haftung für entstehende Schäden/Kosten kann jedenfalls nicht übernommen werden.

Hinweis zur Rücksendung unzustellbarer Briefsendungen ohne Vorausverfügung

Die Rücksendung unzustellbarer Briefsendungen, z.B. Briefe, Postkarten, Büchersendungen, Warensendungen usw. (außer DIALOGPOST) erfolgt natürlich weiterhin kostenlos, mit einem entsprechenden Unzustellbarkeitsvermerk auf der Sendung, auch ohne eine entsprechende Vorausverfügung.

Soll auch unzustellbare DIALOGPOST zurückgehen, ist dies über das Vertragsprodukt PREMIUMADRESS möglich.