POSTIDENT E-Signing

Verträge online unterschreiben lassen

  • Rechtsverbindliche Verträge über qualifizierte elektronische Signatur online unterschreiben lassen
  • vollautomatisch rund um die Uhr für Ihre Kunden
  • optimale Nutzerführung, hohe Abschlussraten

POSTIDENT E-Signing

POSTIDENT E-Signing – alles aus einer Hand von der Deutschen Post.

Die Deutsche Post als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) bietet die qualifizierte elektronische Signatur (QeS) mit verschiedenen Legitimationsverfahren an.

Deutsche Post als VDA vermittelt Sicherheit

Ausstellung der qualifizierten elektronischen Zertifikate für die QeS direkt durch die Deutsche Post

Qualifizierter Vertrauens-Diensteanbieter nach eIDAS

Flexible Legitimationsmethoden zur Wahl

Vollautomatisch mit der Online-Ausweisfunktion (eID). Oder persönlich geführt in einem Videochat von 8 bis 22 Uhr 7 Tage die Woche.

Verträge durch bis zu 5 Personen online unterschreiben lassen

Signaturvorgang auch mit mehreren Unterzeichnern und verschiedenen Legitimationsmethoden möglich (z.B. für Gemeinschaftskonten)

So funktioniert die qualifizierte elektronische Signatur (QeS) mit der Online-Ausweisfunktion (eID) und per Videochat

  • Identifikation im Signing-Portal

    Sie überführen Ihren Kunden mit  den zu  unterschreibenden Dokumenten auf das Signing- Portal zur Identifikation per Online-Ausweisfunktion (eID) über die Postident App oder per Videochat.

  • Dokumente online prüfen

    Ihr Kunde prüft anschließend die angezeigten Dokumente online (per App oder per Web)

    Bei Unterbrechung ist ein gesicherter Wiedereinstieg nach einer Authentisierung per TAN innerhalb von bis zu maximal 30 Tagen möglich

  • Dokumente online unterschreiben lassen

    Nach Prüfung der Dokumente erfolgt die Zustimmung rechtsgültig durch die Eingabe einer TAN durch Ihren Kunden.

  • Dokumentenübermittlung und Download

    Die digital unterschriebenen Dokumente werden automatisch an Sie übermittelt. Ihr Kunde kann sich diese für seine Unterlagen herunterladen.

  • Start auf der Website des Geschäftskunden

    Start der digitalen Vertragsunterschrift auf der Website des Geschäftspartners.

  • Übernahme existierender Identitätsdaten

    Weitergabe der erforderlichen Identitätsdaten vom Geschäftspartner an die Deutsche Post mit Zustimmung des Nutzers.

  • Digitale Unterschrift durch SMS-TAN

    Digitale Anzeige der zu unterzeichnenden Dokumente zur Prüfung durch den Nutzer nach erfolgreicher Verifizierung der Mobilfunknummer.

  • Vertragsabschluss

    Freigabe zum rechtsgültigen Aufbringen der digitalen Unterschrift durch die Eingabe einer SMS-TAN (Vertragsabschluss) sowie Downloadmöglichkeit der signierten Dokumente.

  • stabile Internetverbindung & Postident App auf einem Smartphone
  • E-Signing per Videochat: Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) mit holografischen Merkmalen
  • E-Signing per Online-Ausweisfunktion (eID): aktivierte NFC-Funktion am Smartphone, Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte für Unionsbürger:innen (mit freigeschalteter eID-Funktion) und zugehörige PIN

  • stabile Internetverbindung & Mobiltelefon für SMS-TAN Empfang
  • E-Signing per Videochat: Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) mit holografischen Merkmalen und Web-RTC-fähiger Browser z.B. Firefox, Chrome

Häufigste Fragen zu E-Signing

Ist die gleichzeitige Unterzeichnung mehrerer Dokumente möglich?

Ja. Bei einem einzelnen Signaturvorgang können bis zu fünf Dokumente gleichzeitig digital unterschrieben werden. Somit müssen Begleitdokumente wie z.B. AGB nicht in das Vertragsdokument integriert werden.

Hat die digitale Unterschrift vor Gericht als Beweismittel Bestand?

Ja. Durch die eIDAS-Konformität ist die digitale Unterschrift einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Was bedeutet eIDAS-konform?

Die Europäische Union hat mit der sogenannten eIDAS-Verordnung einen europäisch gültigen Rechtsrahmen für digitale Unterschriften festgelegt. Wenn eine digitale Unterschrift den Anforderungen der Verordnung genügt, ist ihr die gleiche Rechtskraft wie einer handschriftlichen Unterschrift zuzurechnen. Damit die digitalen Unterschriften des Produkts POSTIDENT E-Signing eIDAS-konform sind, hat sich die Deutsche Post gemäß der eIDAS-Verordnung prüfen und als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter anerkennen lassen.

Weitere Fragen und Antworten zu E-Signing finden Sie in den FAQs für Geschäftskunden

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