Häufig gestellte Fragen zum Auslandsversand

Sendungsverfolgung

Den aktuellen Status Ihrer Sendung können Sie hier prüfen.

Wir empfehlen den Sendungsstatus am Folgetag erneut zu prüfen, wenn die Zustellung in der Sendungsverfolgung noch nicht angezeigt wird.

Ihre Sendung ist bereits mehr als die reguläre Laufzeit unterwegs und Sie haben noch keinen Hinweis vom Empfänger, dass er die Sendung erhalten hat?

Dann können Sie als Absender einer Export Sendung bzw. als Empfänger einer Import Sendung wie folgt vorgehen:

Bei Export Sendungen aus Deutschland ins Ausland:

  1. Überprüfen Sie, ob die Regellaufzeit tatsächlich überschritten ist.
  2. Gibt es im Zielland aktuelle Besonderheiten, die eine Verzögerung verursachen könnte?
  3. Sollte die Laufzeit überschritten sein und es dafür keine regionalen Besonderheiten im Zielland gibt, starten Sie online eine Nachforschung:

Nachforschungen können gestartet werden für

  • Einschreiben International
  • Einschreiben Wert International
  • Einschreiben Rückschein International
  • Einschreiben Nachnahme International

Bei Import Sendungen aus dem Ausland nach Deutschland:

  1. Auf der erhaltenen Benachrichtigungskarte ist notiert bei welchem Nachbarn oder in welcher Filiale die Sendung abgegeben wurde. Bitte beachten Sie das Sendungen in der Filiale erst am Folgetag abgeholt werden können.
  2. Sollten Sie auch am Folgetag die Sendung nicht erhalten, bitten wir Sie nach einer Karenzfrist von 10 Tagen online einen Nachforschungsauftrag zu stellen, damit wir nach Ihrer Sendung suchen können.

Die Sendungsverfolgung (track and trace) für Briefsendungen International benötigt immer einen Sendungscode (Identnummer). Daher bietet die Zusatzleistung Einschreiben International grundsätzlich die Möglichkeit zur Sendungsverfolgung.

Jede Erfassung in unserem Produktionsbetrieb wird "Event" genannt. Generell stellen wir diese Event-Informationen für die Sendungsannahme und für die Bearbeitung in unserem internationalen Postzentrum (Fertigung der Übergabe an ausländische Postgesellschaften) bereit.

Die meisten ausländischen Postgesellschaften (Bestimmungsland) stellen uns auch ihren Erfassungsevent bei der Eingangsbearbeitung zur Information unserer Kunden bereit. Viele (und insbesondere die für den deutschen Export wichtigsten) Postgesellschaften stellen weitere Events zur Verfügung, so z.B. bei zollpflichtigen Presse International und Dialogpost International Sendungen mit kostenfreien Angebotsmustern die Zollberarbeitung (dies kann übrigens auch zu Laufzeitverzögerungen führen) und schließlich Events für Zustellversuche (bspw. Benachrichtigung, wenn Empfänger nicht angetroffen wurde) und Zustellung (Aushändigung der Sendung).

Sofern uns die Postgesellschaften ihre inländischen Events nicht zur Verfügung stellen, ist es dennoch häufig möglich die Sendung auf der jeweiligen Internetseite der Bestimmungspost zu verfolgen. Hinweise dazu finden Sie auf unserer Homepage bei den Informationen zu einzelnen Ländern.


Inhalt, Format und Gewicht

Briefsendungen ins Ausland können Sie grundsätzlich bis zu einem Höchstgewicht von 2.000 g versenden. Das Höchstmaß beträgt Länge + Breite + Höhe = 900 mm, bei einer maximalen Länge von 600 mm. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Produktinformationen.

In Briefen können nur schriftliche Kommunikation und Dokumente ins Ausland versandt werden

Für den Versand von Waren nutzen Sie unser Produkt Warenpost International.

Mit BRIEF INTERNATIONAL können Sie Dokumente bis zu 2 kg versenden. Dokumente sind schriftliche, gezeichnete, gedruckte oder digitale Mitteilungen und Informationen.

Die Sendungen dürfen keinerlei Waren enthalten. 

Folgende Inhalte gelten als Dokumente und sind für den Versand geeignet:

  • Verträge 
  • Persönliche Mitteilungen 
  • Rechnungen 
  • Digitale Medien (USB-Speicher, CD und DVD) mit Mitteilungen und Informationen* 
  • Broschüren 
  • Kataloge  
  • Flyer
  • Gültige Briefmarken (Achtung: ungültige Briefmarken bzw. Sammlerbriefmarken sind vom Versand ausgeschlossen)
  • Gutscheine, Eintrittskarten 
  • Private Fotos

Sendungen, die beim Versand in das Non-EU-Ausland mit Zollinhaltserklärung mit einem ausgewiesenen Warenwert versehen sind, gelten nicht als Dokumente.

*Beim Versand digitaler Medien mit Mitteilungen und Informationen empfehlen wir auf den Sendungen zu vermerken: „Dokument auf CD/Daten- oder USB-Stick“. Bei Dokumenten mit festem Einband empfehlen wir den Vermerk: „Dokument mit fester Umhüllung/Einband“.


Sendungen richtig kennzeichnen, adressieren und frankieren

Beispiel:

Mr. B. Smith
GPO Box 17788 Q
MELBOURNE VIC 3001
AUSTRALIEN

Wie Sie Ihre Sendungen ins Ausland korrekt adressieren finden Sie auf unserer Sonderseite Brief beschriften ins Ausland oder für alle Frankierarten in der Handlingbroschüre.

Wenn Sie Ihren Brief per Luftpost versenden möchten, ist ein entsprechender Vermerk deutlich handschriftlich oder gedruckt auf der Sendung anzubringen oder, besser noch, der blaue Priorityaufkleber zu verwenden. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Sendungen auch im Ausland "prioritaire", d.h. auf dem schnellsten Weg befördert werden. Wenn Sie Ihren Brief mit der langsameren Beförderungsart Land- oder Seeweg versenden möchten (nur möglich bei DIALOGPOST INTERNATIONAL und PRESSE INTERNATIONAL), verwenden Sie bitte keinen Priorityaufkleber.

Ja, denn nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Sendungen auch im Ausland "prioritaire", d.h. auf dem schnellsten Weg befördert werden. Alternativ können sie die entsprechenden Vermerke "Priority/Prioritaire/Luftpost" auch deutlich lesbar handschriftlich oder gedruckt auf der Sendung anbringen.

Seit dem 1. September 1999 wurden die Länderkürzel in der Empfängeranschrift offiziell abgeschafft. Sie dürfen in der Empfängeranschrift nicht mehr verwendet werden, da dies bei der automatischen Anschriftenerkennung der weltweit unterschiedlichen Ländecodes häufig zu Problemen bei der Briefzustellung geführt hat.

Mehr über Länderkürzel

Die Internetmarke bietet Ihnen eine bequeme Frankiermöglichkeit für alle Postkarten, Standard-, Kompakt-, Groß und Maxibriefe sowie Presse International. Außerdem können Sie die Zusatzleistung Einschreiben International hinzubuchen.


Große Mengen frankieren und einliefern

Mit der Freimachungsart wählen Sie die für Ihre Zwecke geeignete Bezahlung Ihrer internationalen Briefsendungen. Grundsätzlich können Sie die folgenden Möglichkeiten nutzen:

  • Postwertzeichen
  • Freistempelung mit Ihrer zugelassenen Freistempelmaschine
  • gedruckter Freimachungsvermerk nach den Vorgabemustern der Deutschen Post
  • DV-Freimachung – für diese Option ist eine besondere Vereinbarung mit der Deutschen Post erforderlich
  • Frankierservice – ausgeschlossen bleiben hier jedoch Brief- und Dialogpostsendungen im Maxi-Format sowie alle Zusatzleistungen international.
  • Plusbrief
  • Internetmarke

Für folgende Produkte ist eine Einlieferungsliste erforderlich:

  • Briefe International zum Kilotarif (nur mit besonderer Vereinbarung mit der Deutschen Post möglich)
  • Warenpost International zum Kilotarif (nur mit besonderer Vereinbarung mit der Deutschen Post möglich)
  • Dialogpost International / VarioPlus International
  • Presse International
  • Unter Downloads finden Sie die jeweiligen Einlieferungslisten zum Herunterladen.

Informationen zur Umsatzsteuer

Die nachstehenden Produkte unterliegen seit dem 01.01.2012 der gesetzlichen Umsatzsteuer für den weltweiten Versand. Die Produkte Presse und Warenpost International unterliegen nur dann der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern die Zustellung innerhalb der Europäischen Union (EU) erfolgt.

  • Brief International zum Kilotarif
  • Presse International zum Kilotarif
  • Dialogpost 

Alle Sendungen werden wie bisher zum Nettobetrag frankiert, auch umsatzsteuerpflichtige Sendungen. Bei umsatzsteuerpflichtigen Sendungen erfolgt die Berechnung der Umsatzsteuer über die Rechnungsstellung.


Informationen zu SEPA

SEPA verfolgt das Ziel einer Vereinheitlichung der Zahlungsverkehre in Europa auf nationaler sowie internationaler Ebene ab 01.02.2014. Nähere Informationen zu Maßnahmen der Deutschen Post DHL finden Sie unter folgendem Link SEPA-Informationen


Briefzusatzleistungen International

Das Produkt EINSCHREIBEN Eigenhändig international wird zum1.1.2025 eingestellt. Als Alternative können Sie die übrigen Einschreibvarianten wählen.

Bereits gekaufte BZL Label mit der Option Eigenhändig können nach dem 1.1.2025 weiterhin verwendet werden. Bitte beachten Sie aber, dass Sendungen mit der angekreuzten Option Eigenhändig ab diesem Zeitpunkt wie gewöhnliche Einschreiben zugestellt werden.

Informationen zum Wertversand

Sie können Briefe zum Einzeltarif (Standard, Kompakt, Groß und Maxi) + Einschreiben mit der Zusatzleistung Wertbrief International versenden. Bitte beachten Sie: in Briefen dürfen nur noch Dokumente und keine Waren versandt werden.

Die Sendung darf nur in Höhe des Preises für das von Ihnen gewählte Basisprodukt und des Entgeltes für Einschreiben International (3,50 €) frankiert werden. Das Entgelt für Wert International (je 2,00 € je angefangene 100,00 € Haftung) zahlen Sie erst bei der Einlieferung der Sendung in einer unserer Filialen.

Bitte achten Sie darauf, dass aus der äußeren Erscheinung der Sendung nicht auf deren Wert geschlossen werden kann. Verzichten Sie daher bitte auf eine Versiegelung oder Kennzeichnung der Sendung als Wert (z.B. keine Wertangabe auf dem Umschlag!).

Bargeld darf mit keinem internationalen Briefprodukt der Deutschen Post verschickt werden, auch nicht mit der Zusatzleistung Wert International.

Die Wertobergrenze geht aus den Valorenklassen hervor:

Grundsätzlich liegt die Wertobergrenze bei einem tatsächlichen Wert des Sendungsinhalts von 5.000,00 € pro Sendung (Valorenklasse I).
Bestimmte Wertgegenstände dürfen nur mit einem tatsächlichen Wert bis 500,00 € versandt werden (Valorenklasse II), u. a.  bank- und geldwerte Papiere, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie kein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann und die leicht auf Dritte übertragbar sind, s. hierzu die Aufstellung in der Broschüre „Internationaler Briefversand: Wichtige Informationen für Gestaltung und Einlieferung“, die Sie hier herunterladen können.

Für die Sendung wird bei Verlust, Beraubung und Beschädigung auf dem Beförderungsweg gehaftet. Erstattet wird der tatsächlich nachgewiesene unmittelbare Schaden (Wiederbeschaffungs- oder Herstellungskosten; keine Erstattung mittelbarer Kosten, wie z. B. Porto-, Telefon- und Fahrtkosten, Lohn- und Gewinnausfall), maximal bis zum gewählten Haftungsbetrag. Für den Nachweis eines Schadens benötigen wir bspw. eine Kopie der Originalrechnung, Wertgutachten oder Belege zum Erwerb der Sache.

Hinweis: Die Deutsche Post haftet gemäß AGB Brief International Abschnitt 6 Abs. 1 für bedingungsgerecht eingelieferte Sendungen. Daher entfällt die Haftung, wenn Sie einen Gegenstand, der in Valorenklasse II eingeordnet ist, mit einem tatsächlichen Wert über 500,00 € versenden. Das Gleiche gilt generell beim Versand von Bargeld.

Zur Geltendmachung des Ersatzanspruchs ist die Erteilung eines Nachforschungsauftrages unter www.deutschepost.de/briefstatus erforderlich. Ersatz wird bei negativem Nachforschungsergebnis geleistet.

Der Versand ist grundsätzlich weltweit möglich. Einzige Ausnahme gilt derzeit für Somalia.

Ja, mit Einschreiben International, Rückschein International und Eigenhändig International (nicht in alle Länder, teilweise nur in Kombination mit Rückschein).  


Sendungen aus dem Ausland empfangen

Sendungen aus Nicht-EU Ländern müssen aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen verzollt werden. Abhängig von Inhalt, Warenwert und zollrechtlichen Freigrenzen werden vom Zoll Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühren erhoben. Diese werden bei Einfuhr sofort fällig. 

Bitte beachten Sie, dass Güter einem generellen Einfuhrverbot unterliegen können. Sie dürfen nicht gegen Einfuhrbestimmungen (z.B. Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Produktsicherheitsverordnung, Pflanzenbeschau-Verordnung) verstoßen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für den Import von Gütern erhalten Sie auf den Internetseiten des Zolls (www.zoll.de).

Waren, die nicht einfuhrfähig sind, werden vom Zoll beschlagnahmt. Sie können auf Anordnung des Zolls entweder vernichtet oder an den Versender zurückgeschickt werden. Dies gilt auch für Waren, die nicht ausreichend deklariert wurden oder vom Zoll nicht identifiziert werden können. Fordern Sie daher den Versender im Ausland auf, die Ware ordnungsgemäß zu deklarieren.

Bitte beachten Sie, dass Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union von der Deutschen Post DHL zollrechtlich angemeldet werden. So prüfen die Zollbehörden, ob ein Verstoß gegen Einfuhrbestimmungen vorliegt. Diese Überprüfung kann erfahrungsgemäß mehrere Tage dauern. Wir bitten Sie, davon abzusehen, während dieser Zeit den Zoll zu kontaktieren.

Wenn der Inhalt Ihrer Sendung für die Einfuhr freigegeben wurde, stellen wir Ihnen die Sendung an die angegebene Empfangsadresse zu. Sollte die Sendung nicht ausreichend deklariert worden sein, oder bestehen Unklarheiten über den Inhalt, wird Ihre Sendung an das der Empfangsadresse nächstgelegene Zollamt weitergeleitet. In diesem Fall werden wir sie schriftlich benachrichtigen. Sie erhalten die Möglichkeit, mit dem Zollamt in Kontakt zu treten und die für eine Verzollung erforderlichen Dokumente (z.B. die Verkaufsrechnung oder Prüfzertifikate) nachzureichen.  

Wird vom Zoll eine Einfuhrumsatzsteuer oder ein Zollgebühr erhoben, so werden wir diese direkt an den Zoll abführen. Alle Einfuhrabgaben sind von Ihnen bei der Zustellung in bar zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass wir für die Verauslagung des Abgabebetrags ein Serviceentgelt in Höhe von 6,00 € berechnen.

Sendungen aus Nicht-EU Ländern müssen aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen verzollt werden. Abhängig von Inhalt, Warenwert und zollrechtlichen Freigrenzen werden vom Zoll Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühren erhoben. Diese werden bei Einfuhr sofort fällig.  
Die Deutsche Post geht dann für ihre Kunden hier in Vorauslage, übernimmt diese Gebühren und zieht sie bei der Zustellung bzw. Ausgabe in der Filiale wieder ein.

Das Serviceentgelt für diese Dienstleistung beträgt 6,00 € inkl. MwSt.

Sendungen aus Nicht-EU Ländern, die Waren enthalten und für die der Zoll Gebühren erhebt. Das können Briefe, Päckchen oder Pakete sein. Die Art des Empfängers (privat oder gewerblich) spielt für die Berechnung der Auslagepauschale keine Rolle.

Die Auslagepauschale wird zusammen mit den gewöhnlichen Zollgebühren (Zölle und Einfuhrumsatzsteuer) entweder im Rahmen der Zustellung oder (bei benachrichtigten Sendungen) in der Filiale vom Empfänger eingezogen.

Ja, diese wird oft pauschal als „customs fee“ bezeichnet. Weltweit verlangen die meisten Postunternehmen ein derartiges Entgelt für die Verzollung und die Kapitalbereitstellung (Vorauslage) bereits seit Jahren.

In der Regel deutlich teurer als die Auslagepauschale der Deutschen Post. Innerhalb der EU liegt der Betrag vielfach weit über 10,00 €.

Die Auslagepauschale fällt nicht an für:

  • Sendungen, die an ein Binnenzollamt weitergeleitet und dort vom Kunden direkt verzollt werden.
  • Sendungen, für die durch besondere Vereinbarungen zwischen Postgesellschaften Zusatzentgelte ausgeschlossen sind.
  • Sendungen, für die der Empfänger vorab die Zollgebühren (Zoll und / oder Einfuhrumsatzsteuer) beim Kauf bezahlt hat oder dies vom Versender übernommen wird.
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