Wie hoch ist mein jährlicher Versorgungsbaustein?
Die Höhe des Versorgungsbausteins ist abhängig von dem Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Deutsche Post AG (vor oder nach dem 01.07.2019) und von Ihrer Entgeltgruppe, da diese die jeweilige Versorgungsgruppe im Kalenderjahr bestimmt. Jeder Versorgungsgruppe ist ein entsprechender Versorgungsbaustein zugeordnet. Einen vollen Versorgungsbaustein für das jeweilige Kalenderjahr erhalten Vollzeitarbeitnehmer sofern sie zwölf anrechenbare Beschäftigungsmonate in dem Kalenderjahr erreichen. Dabei werden alle Monate gewertet, in denen an mindestens einem Kalendertag ein Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Entgelt bestand. Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilige Versorgungsbausteine entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit.
Auszubildende sowie DH-Studierende erhalten für jedes volle Kalenderjahr ihrer Ausbildung einen Versorgungsbaustein in Höhe von 50 % des im jeweiligen Kalenderjahr geltenden Versorgungsbausteins der Versorgungsgruppe A. Die zuzuteilenden Versorgungsbausteine werden jährlich zum 01. Januar um 2,5 % erhöht. Bereits zugeteilte Bausteine werden nicht dynamisiert. Das bedeutet, jeder zugeteilte Baustein bleibt stabil und verändert sich nicht mehr. Die Höhe des Versorgungskontos ergibt sich somit aus der Summe der in den jew eiligen Kalenderjahren angesammelten Versorgungsbausteine.
Was muss ich tun, um die Betriebsrente im Rentenfall in Anspruch zu nehmen?
Zu Rentenbeginn (mit Eintritt des Versorgungsfalls) müssen Sie einen Antrag auf Betriebsrente stellen. Ein entsprechendes Antragsformular stellt Ihnen Ihre zuständige Personalabteilung zur Verfügung oder kann hier heruntergeladen werden – ein formloser Antrag ist jedoch ausreichend.
Sind die Anspruchsvoraussetzungen zur Inanspruchnahme der Betriebsrente erfüllt, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Summe der erworbenen Versorgungsbausteine als attraktive Einmalzahlung, in bis zu sieben jährlichen Raten oder als Monatsrente erhalten möchten. Hierzu erhalten Sie ein Schreiben der Niederlassung Renten Service.
Achtung
Ohne Ihre Entscheidung über die gewünschte Auszahlungsart kann keine Renten- oder Kapitalzahlung vorgenommen werden.
An wen kann ich mich bei Rückfragen zu meiner Betriebsrente wenden?
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an den Renten Service wenden. Für eine ausführliche Beratung steht Ihnen außerdem Ihre Betriebsrentenberaterin bzw. Ihr Betriebsrentenberater zur Verfügung.
Die aktuellen Kontaktdaten finden Sie hier.