Informationen zur betrieblichen Altersversorgung der
Deutsche Post AG

Bei der Deutsche Post AG gibt es eine rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Was das bedeutet und grundlegende Informationen dazu erhalten Sie auf dieser Seite.

Was ist die Betriebsrente der Deutsche Post AG?

Bei der Deutsche Post AG gibt es eine rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Geregelt wird das im Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Deutsche Post AG (TV Nr. 179). Die betriebliche Altersversorgung gilt für tarifliche Arbeitnehmer, Auszubildende sowie DH-Studierende der Deutsche Post AG.

Während der Beschäftigungszeit sammeln die Teilnahmeberechtigten jährliche Versorgungsbausteine auf einem eigens für sie eingerichteten Versorgungskonto an. Für die Beschäftigungszeit bis einschließlich 2015 gab es einen Initialbaustein, ab 2016 für jedes weitere Jahr einen Jahresbaustein.

Wie bekomme ich ein Versorgungskonto und die jährlichen Versorgungsbausteine?

Sie müssen für die Einrichtung eines Versorgungskontos nichts weiter tun. Sofern der Tarifvertrag für Sie gilt, richtet die Deutsche Post dieses automatisch für Sie ein. Auch die jährlichen Versorgungsbausteine werden automatisch auf Ihr individuelles Versorgungskonto eingezahlt.

Über den Stand Ihres Versorgungskontos erhalten Sie einmal jährlich eine Information von der Niederlassung Renten Service.

Wie hoch ist mein jährlicher Versorgungsbaustein?

Die Höhe des Versorgungsbausteins ist abhängig von dem Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Deutsche Post AG (vor oder nach dem 01.07.2019) und von Ihrer Entgeltgruppe, da diese die jeweilige Versorgungsgruppe im Kalenderjahr bestimmt. Jeder Versorgungsgruppe ist ein entsprechender Versorgungsbaustein zugeordnet. Einen vollen Versorgungsbaustein für das jeweilige Kalenderjahr erhalten Vollzeitarbeitnehmer sofern sie zwölf anrechenbare Beschäftigungsmonate in dem Kalenderjahr erreichen. Dabei werden alle Monate gewertet, in denen an mindestens einem Kalendertag ein Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Entgelt bestand. Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilige Versorgungsbausteine entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit.

Auszubildende sowie DH-Studierende erhalten für jedes volle Kalenderjahr ihrer Ausbildung einen Versorgungsbaustein in Höhe von 50 % des im jeweiligen Kalenderjahr geltenden Versorgungsbausteins der Versorgungsgruppe A. Die zuzuteilenden Versorgungsbausteine werden jährlich zum 01. Januar um 2,5 % erhöht. Bereits zugeteilte Bausteine werden nicht dynamisiert. Das bedeutet, jeder zugeteilte Baustein bleibt stabil und verändert sich nicht mehr. Die Höhe des Versorgungskontos ergibt sich somit aus der Summe der in den jew eiligen Kalenderjahren angesammelten Versorgungsbausteine.

Was muss ich tun, um die Betriebsrente im Rentenfall in Anspruch zu nehmen?

Zu Rentenbeginn (mit Eintritt des Versorgungsfalls) müssen Sie einen Antrag auf Betriebsrente stellen. Ein entsprechendes Antragsformular stellt Ihnen Ihre zuständige Personalabteilung zur Verfügung oder kann hier heruntergeladen werden – ein formloser Antrag ist jedoch ausreichend.

Sind die Anspruchsvoraussetzungen zur Inanspruchnahme der Betriebsrente erfüllt, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Summe der erworbenen Versorgungsbausteine als attraktive Einmalzahlung, in bis zu sieben jährlichen Raten oder als Monatsrente erhalten möchten. Hierzu erhalten Sie ein Schreiben der Niederlassung Renten Service.

Achtung
Ohne Ihre Entscheidung über die gewünschte Auszahlungsart kann keine Renten- oder Kapitalzahlung vorgenommen werden.

An wen kann ich mich bei Rückfragen zu meiner Betriebsrente wenden?

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an den Renten Service wenden. Für eine ausführliche Beratung steht Ihnen außerdem Ihre Betriebsrentenberaterin bzw. Ihr Betriebsrentenberater zur Verfügung.

Die aktuellen Kontaktdaten finden Sie hier.

Beispiel

  • Tarifliches Arbeitsverhältnis seit März 2016
  • Entgeltgruppe 3 im Jahr 2020
  • Wochenarbeitszeit 38,5 Stunden (Vollzeit)
  • Höhe des Versorgungsbausteins für das gesamte Jahr 2020 = 943,77 € (Versorgungsgruppe B aus Versorgungsbausteintabelle A)